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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1878-01-09 · N° 2. (9.1.1878) · p. Seite 12

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
9 (1878)
Issue
N° 2. (9.1.1878)
Date
1878-01-09
Page
Seite 12 (sequence 4)
Language
German
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— 12 — chen, sich an die vorgenannten Vorschriften, welche wir für recht und passend hielten, binden zu wollen, zeichnet in größter Achtung. Das Memeler Hilfscomite für die Abgebrannten der Stadt Wilkomir. Dr. Rülf, S. A. Wohlgemuth, Elias Behr, Rubin Schleß. (Wir können nicht umhin, eine Verncrkung anzufügen. Bis gegen Ende October hat das Memeler Comit6 drei Sammellisten, welche bedeutende Unterstütznngssummen nachwiesen, veröffentlicht. Es sollen noch fünf weitere folgen. Da waren wir nun ein wenig erstaunt, als wir in Nr. 45 der in Warschau erscheinenden „Hazestra" (vom 22. Kislew 28/11) einen von „Kowno, 17. Kislew" datirten Aufruf lasen, der das Elend der Abgebrannten in Wilkomir schildert und zu Beiträgen auffordert, als sei noch nichts geschehen, d. h. ohne von den vielen Tausenden von Thalern, welche das Memeler Counts in Deutschland gesammelt und gewiß längst, wenigstens großentheils, abgeschickt haben mußte, eine Silbe zu erwähnen! (Nach Vorstehendem waren 17,000 Rubel abgesendet.) Von Mißtrauen konnte ebensowenig gegenüber dem Memeler Counts die Rede sein, wie gegenüber dem hochberühmten R. Jizchak Elchanan Spector, dem ersten Unterzeichner des Kownoer Aufrufs; aber die Sache schien uns befremdlich. Wir sehen nun 1) daß die Unterzeichner des Kownoer Ausrufs eben die von Memel aus bezeichneten Herren sind, nämlich R. Jizchak Elchanan, der Kronsrabbiner Schniltkind und sieben Andere (ohne Hrn. Chrzonstowski), 2) daß in dem Kownoer Aufruf gesagt ist: „Die hohe Regierung hat geruht, unser Comts unter unserer Leitung zu bestätigen und uns zu gestatten. Gaben zu erbitten, einzusammeln und zu vcrtheilen." Das ist's, was wir anzuführen haben. Ob nunmehr dem Leser Alles klar sein wird, wagen wir nicht zu entscheiden. Red.) Leipzig. In der Novembersitzung des Ausschusses des deutsch-isr. Gemeindebundes wurde von einer Seite die Gründung eines Steüen-Nachweisungsbureau's für jüd. Lehrer und Gemeindebeamte beantragt. Trotz der sehr gerechten Bedenken des sich dagegen aussprechenden Mitgliedes, Hrn. Werthauer, wurde der Antrag angenommen. Das diesbezügliche „Regulativ" lautet in seinen Hauptparagraphen wie folgt: § 1. Das Nachweisungsbureau des Deutsch-Israelitischen Gemelndebundes für Lehrer und Gemeindebeamte, welches vom Bundesausschuß vermaltet wird, weist sämmtlichen israelitischen Gemeinden des deutschen Reichs israelitische Lehrer und Cultusbeamte und diesen die für sie geeignete Stellen im deutschen Reiche nach. § 2. Unl erbeamte als Gemeindediener, Castellane u. s. w. werden vom Bureau nicht nachgewiesen. § 3. Die Nachweisung erfolgt für alle Gemeinden, welche dem Deutsch-Israelitischen Gemeindebunde an gehören, und für alle Stellensuchende kostenfrei. Gemeinden, welche dem Bunde nicht angehören, zahlen bei Rücksendung des Fragebogens (8 0) für jede von ihnen angemeldete Stelle 1/40/„ des für dieselbe ausgeworfenen festen Gehalts, mindestens aber 3 Mark. § 8. Das Bureau führt über die angemeldeten Stellen und Bewerber je ein Regffter und veröffentlicht Auszüge aus denselben, nach Provinzen bez. Staaten geordnet, mindestens allmonatlich in den verbreiteteren jüdischen Zeitungen, im Bedürfnißsall auch in sonstigen Blättern. Diese Auszüge enthalten die Namen der Bewe ber nicht. Z 10. Die Zeugnißabschriften sind binnen 14 Tagen von der Absendung, bei Vermeidung einer Conventionalstrafe von fünf Mark dem Bureau wieder zuzusenden. 8 11. Bewerber, welche Stellung gesunden, oder Gemeinden, welche die angemeldeten Stellen besetzt haben, sind gehalten, bei Vermeidung eiuer Conventionalstrafe von zehn Mark innerhalb vierzehn Tagen nach Abschluß des Anstellungsverlrages das Bureau hiervon zu benachrichtigen. 8 14. Das Bureau eröffnet seine Thätigkeit am 1. Januar 1878. Ob das sehr sein ausgedachte Regulativ sich auch praktisch bewähren wird, niuß die Zeit lehren, uns scheint der Apparat zu complizirt, das Couoentioualstrafsystem unausführbar und das ganze Unternehuien des Ausschusses eines Deutsch-Jsr. Geuieindebundes nicht ganz würdig. Wir hatten von den Zielpunkten dieses Vereins eine viel höhere, idealere Vorstelluug — als die Etablirung eines Stellenoeruntteluugs-Bureau's! Frankfurt a. M., 30. Deceuiber 1877. (Or.-Corr.) In der Augsburger Synode hat bekanntlich 0r. Aub beantragt, daß bei einer synagogalen Trauung die Eheleute Ringe wechseln sollen, wie solches auch bei einer kirchlichen geschehe. Dieser lächerliche Antrag fand keine Unterstützung und wurde einstimmig abgelehnt. Der hoch-orthodoxe 4>r. Lehmann, der die Rabbinerversammluug und Synode aufs Heftigste augefeindet hat und auch über die unschuldigste Reform im Cullus ein Ketzergericht hält, hat sich dennoch den Aub'scheu Antrag — jedoch ohne die Abänderung der Tcauungsfärmel — ungeeignet und läßt bei jeder Trauung in Mainz die Eheleute Ringe wechseln. —Dies wird uns von einem zuverlässigen Augenzeugen mitgetheilt. Wir werben jedoch keinen Anstand nehmen solches sofort zu wiberufen, wenn Hr. L. diese uns selbst unglaubliche Albernheit in Abrede stellt. R. Altona, 31. December. (Or.-Corr.) Der Bericht Ihres Hamburger Correspondenten in Nr. 52 der Wochenschrift, eine Beschueidung betreffend, beruht auf einem Jrrlhum. Unser Herr Oberrabbiuer hat im Gegentheil dem betreffenden Vater ins Gesicht erklärt, daß seine vom Tempelprediger autgenommene Frau nicht als Jüdin und daher sein Kind auch nicht als N17I' betrachtet werden kann. Die vorher von einem hiesigen Mohel ganz objectiv an ihn gerichtete Frage, ob die reigionsgesetzliche Möglichkeit vorhanden sei, ein solches Kind als “0 aufzunehmen, bejahte er allerdings unter Hinweis auf Jore Dea 268, 7 Dem Vater des betreffenden Kindes hingegen, dem diese Aeußerung hinterbracht worden war, wies er an den zuständigen Hamburger Oberrabbiuer. Daß ein hiesiger Mohel (beiläufig bemerkt kein Ra bbina ts-As s es - sor) den Act vornahm, ist weder auf Veranlassung noch mit Bewilligung unsres Oberrabbiners geschehen, da derselbe sich in Hamburger Allgelegenheiten nicht einzmnischen gewohnt ist. Oesterreich. Wien, 21. Derember. Der israelitische Mädchenunterstützungsverein, der sich die Aufgabe stellt, arme isr. Mädchen, vom zwölften Jahre augefangen, für bestimmte Erwerbszweige vorzubereiten ober auszubilden, hielt gestern feine elfte ordentliche Generalversammlung Nach einer Begrüßungsansprache der Präsidentin, Frau Paula v. Frankl, erstattet der Casseuoerwalter Herr Gustav Simon, den Casseirbecicht pro 1877, llach welchem die Jahreseinnahmen des an 900 Mitglieder zählenden Vereins 8906 fl., die Ausgaben 8601 fl. betrugen uuo das Vereinsvermögeu mit 6877 fl. in Barem und 11,410 fl. in Effecten beziffert wirb. Hierauf berichtete die Schriftführerin, Frau Dr. Schüßler, über die Thätigkeit des Vereins im abgelaufenen Jahre. In der Vereinsschule, welche aus zwei Fortbildungsunö vier Arbeitsciassen besteht, genossen 185 Schülerinnen Unterricht und zum Theile auch den Unterhalt, während 61 'Mädchen auf Vereinskosteu externen Unterricht erhielten. Aus der Fortbildungsschule des Vereins traten in diesem Jahre 23 Mädchen in die Lehrerinnen-Präparanbie zu St. Anna über, und erhielt eines derselben für feine besonderen Leistungen ein Staatsstipendium von 150 fl. Mehrere der Schülerritiien widmeten sich dem Berufe der Kindergärtnerinnen, and.re wendeten sich dem Staatsdienste und wieder andere Schülerinnen des Vereins der Kunstinvustrie zu. Als in diesem Jahre eingeführte Neuerungen in der Schule sind zu erwähnen: die Errichtung eines höheren Ausbildungscursns an der Fortbildungs-, sowie euier Maschinenstrickschule an der Arbeitsschule des Vereins, und hat die Mafchineiistrickschule bereits zur selbstständigen Erwerbsthärigkeil einiger Mädchen geführt. Mehr-

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