Mitteilungs-Blatt des Jüdischen Volksrats Posen
- Journal
- Mitteilungs-Blatt des Jüdischen Volksrats Posen
- Volume
- 1 (1919)
- Issue
- 10/11 (November/Dezember 1919)
- Date
- 1919-11-01
- Page
- Seite 113 (sequence 19)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/9569929-9582844-9582799--114-9582818- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Nr. 10/11 Mitteilungs-'BIatt des Jüdischen Volksrats Seite 113 kandier des Kreises Sckubin stark in Mitleidenschaft gezogen. Wir sind dieserhalb wiederholt bei dem Starosten des Kreises vorstellig geworden und haben dann nach langer Zeit die Antwort bekommen, dass die jüdischen Getreidehändler des Kreises Schubin deswegen vom Getreidehandel ausgeschlossen worden, sind, weih sie das Vertrauen der Bevölkerung des Kreises verloren hätten. Wir haben diese Behauptung widerlegt, indem wir für die ausgeschalteten Getreidehändler Vertrauenserklärungen . einer grossen Zahl Gross- und Kleingrundbesitzer beigebracht haben, in welcher zum Ausdruck gebracht wurde, dass diese den weiteren Verkehr mit diesen alteingesessenen Firmen aufrecht zu erhalten wünschen. Wir haben diese Angelegenheit, nachdem wir dauernd ohne Antwort blieben, dem Herrn Regierungspräsidenten vorgetragen, der uns auch bis zum heutigen Tage einen Bescheid in dieser Angelegenheit nicht hat zukommen lassen. Was die Verteilung der in Stadt und Provinz Posen zur Verteilung kommenden Waren anbetrifft, so ist eine nennenswerte Zurücksetzung des jüdischen Handels nicht zu verzeichnen, soweit die betreffenden Waren durch den Urza^d Rozdzielczy direkt an die Händler in Posen verteilt worden sind. Dagegen haben sich in allen wirtschaftlichen Zweigen polnische Einkaufsgenossenschaften gegründet, die namentlich in der Prozinz das Monopol für die Verteilung von Waren besitzen, und jüdische Firmen vollständig unberücksichtigt lassen. Es haben sich viele jüdische Firmen rzur Aufnahme in diese Genossenschaften gemeldet, sie sind jedoch abschlägig beschicken worden. Soweit sich daher der Urza^d Rozdzielczy zur Verteilung von Waren der vielfach, besonders in den Provinzstädten bestehenden kaufmännischen Berufsorganisationen, wie z. B. Einkaufsgenossenschaften bedient, bleiben die Juden in Praxis unberücksichtigt, da diese Organisationen nur Kaufleute polnischer Nationalität aufnehmen und die Aufnahme von Juden verweigern. Da diesen Organisationen durch die behördlichen Wirtschaftsämter eine Art Monopolcharakter zuerkannt wird, sind auf diese Weise die jüdischen Kaufleute von einem erheblichen Teil des Handels tatsächlich ausgeschlossen. Unsere Bemühungen, hier Wandel zu schaffen, sind bis jetzt ohne Erfolg geblieben. Wir bitten daher E. E. dafür Sorge tragen zu wollen, dass die uns vielfach verheissene Gleichberechtigung auch auf dem Gebiete des Wirtschaftslebens zur vollen Durchführung gelange. Dem polnischen Staate würde die tätige Mitarbeit des jüdischen Elements in dem zur Zeit noch sehr daniederliegenden Wirtschaftsleben nur förderlich sein. Beschwerde wegen Einführung der Prozentnorm an der Universität Posen. An den Herrn Minister f. d. ehemals preuss. Teilgebiet. Wie wir E. E. durch Schreiben vom 13. 10. 19. mitteilten, haben wir uns wegen Einführung einer Prozentnorm von 2 % für jüdische Studierende an der hiesigen Universität beschwerdeführend an den Herrn Rektor der Universität gewandt und E. E. auch eine Abschrift dieser Beschwerde übersandt. Darauf haben wir von Rektor und Senat der Universität die in Abschrift beiliegende Antwort erhalten. Diese Antwort bestätigt lediglich das, was uns bereits aus den Mitteilungen verschiedener jüdischer Studenten bekannt war. Sie geht jedoch auf unsere Ausführungen in der Beschwerdeschrift nicht ein. Deshalb glauben wir berechtigt und verpflichtet zu sein, E. E. nochmals die in unserer Beschwerdeschrift angeführten Gründe in Erinnerung zu bringen. Es bedarf keiner weiteren Ausführung, dass die Einführung der Prozentnorm ein grundlegender Verstoss gegen die Prinzipien einer gerechten modernen Staatsleitung und dass ihre Folge lediglich die ist, dass die von ihr betroffenen Staatsangehörigen sich zurückgesetzt fühlen, und dass das Interesse am Staate, der sie einer derartigen Ausnahmebehandlung unterwirft, bei ihnen verringert wird. Sie widerspricht ferner gerade in diesem Falle aufs schärfste sämtlichen feierlichen Versprechungen der polnischen Regierung nach Gewährung völliger Gleichberechtigung an alle Staatsangehörigen ohne Unterschied der Sprache, Religion und Rasse. Wir wollen auch den Hinweis darauf nicht unterlassen, dass die Ausschliessung von den Bildungsstätten nicht dazu beitragen kann, die Juden der polnischen Kultur näher zu bringen. Es ist uns besonders verwunderlich, wie die Regierung des polnischen Volkes, das doch über ein Jahrhundert lang unter der Herrschaft fremder Völker gelebt und gelitten hat, jetzt, nach Erlangung der politischen Selbständigkeit, die unter ihrer Herrschaft lebenden Minoritäten nach denselben Grundsätzen behandelt, gegen die das polnische Volk unter Billigung und Unterstützung aller gerecht Denkenden sich mit allen Mitteln gewehrt hat. Wir bitten E. E., all dieses nochmals in Erwägung ziehen zu wollen und dafür Sorge zu tragen, dass diese Bestimmung baldigst wieder aufgehoben wird. Wir bitten E. E., uns Ihre Entschliessungen in dieser Frage mitzuteilen. Wir werden um Veröffentlichung folgender Eingänge ersucht: An die jüdische Lehrerschaft! Die Unterzeichneten Verbände haben sich zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft entschlossen, um durch geschlossenes Vorgehen der Forderung auf auskömmliche Besoldung und gerechte Würdigung der Wirksamkeit des Lehrers stärkeren Nachdruck zu verschaffen. Die Selbständigkeit der Verbände wird durch diese Arbeitsgemeinschaft nicht berührt. Wir geben von unserem Beschluss der jüdischen Lehrerschaft Deutschlands Kenntnis und ersuchen sämtliche Orts- und Provinzialvereine, in gemeinsamer Arbeit unsere Bestrebungen förden zu helfen. Wir erwarten, dass alle noch abseits stehenden Kollegen unverzüglich den Anschluss an einen Verein suchen werden. Wer in dieser Zeit grösster wirtschaftlicher und seelischer Not sich dem grossen ganzen entzieht, schädigt die Interessen seines Stand.es. Der Verband der jüdischen Lehrervereine im Deutschen Reiche. Jos. Feiner - Hamburg, Vorsitzender. Der Bund gesetzestreuer jüdischer Lehrer Deutschlands. Dr. G. Lange, Frankfurt a. M., Vorsitzender. Israelitischer Lehrerverein für Bayern. A. Mandelbaum -Würzburg, Versitzender. Das Berliner Tageblatt vom 5. November d. Js. bringt eine Notiz über die Gründung einer „Jüdischen Emigrationsorganisation“ in Deutschland. Mit der ostjüdischen Frage befassen sich in Deutschland seit einer Reihe von Jahren, eine grosse Anzahl jüdischer Organisationen. Gerade in den letzten Monaten haben sich dieselben, nachdem bereits während des Krieges für die ostjüdischen Arbeiter das „Arbeiter-Fürsorgeamt der jüdischen Organisationen Deutschlands4* gegründet worden war, zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen. An dieser sind beteiligt: Der Zentralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens, die Grossloge für Deutschland, der Hilfsverein der deutschen Juden, der Zentralverein für jüdische Auswanderungsangelegenheiten, die Zentralstelle für jüdische Wanderarmenfürsorge des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes, die Jüdische Gemeinde in Berlin, die Zionistische Vereinigung für Deutschland, das Jüdische Arbeitsamt, das Komitee für den Osten, das Arbeiterfürsorgeamt und die ihm angeschlossenen Organisationen der ostjüdischen Arbeiter und des Verbandes der Ostjuden. Die Arbeitsgemeinschaft dieser Organisationen beschäftigt sich mit der Fürsorge für die in Deutschland befindlichen Ostjuden. Inwieweit später, wie in der Zeit vor dem Kriege eine jüdische Durchwanderung von Osteuropa durch Deutsch^