Mitteilungs-Blatt des Jüdischen Volksrats Posen
- Journal
- Mitteilungs-Blatt des Jüdischen Volksrats Posen
- Volume
- 1 (1919)
- Issue
- 10/11 (November/Dezember 1919)
- Date
- 1919-11-01
- Page
- Seite 112 (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Seite 112 Mitteilungs-'Blatt des Jüdischen Volksrnts Nr. 10/11 Existenzen zu suchen. Es scheint uns keinem Zweifel zu unterliegen, dass durch den Wegzug dieser Juden auch das wirtschaftliche und staatliche Leben Polens erhebliche Nachteile haben würden; denn das Land würde ein fleissiges und arbeitsames Element verlieren,., das zu seinem wirtschaftlichen Emporblühen bisher nicht wenig beigetragen hat. Falls die polnische Regierung dies vermeiden will, so muss sie in ihrem eigenen Interesse einen Einfluss auf die polnische Presse hin ausüben, dass diese antisemitische Hetze in Zukunft unterbleibt. in. Wie wir E. E. bereits durch Schreiben vom 13. IO. mitgeteilt haben, haben wir uns wegen der Einführung einer Prozentnorm von 2 % für jüdische Studenten und Studentinnen an der hiesigen Universität beschwerdeführend an den Herrn Rektor gewandt. Wir erhielten daraufhin die unterm 16. 10. er. erteilte Antwort, dass' nach einem Beschluss des Komisariats Naczelnej Rady Ludowej vom 5. Mai 1919 die Juden nur prozentualiter zu dem Verhältnis zu der Einwohnerschaft im ehemals preussischen Gebiete zur Universität zugelassen werden dürften. Bei diesem Bescheide können wir uns jedoch nicht beruhigen. Wir geben E. E. zu bedenken, dass die Einführung der Prozentnorm an der hiesigen Universität sämtlichen uns bisher in feierlichster Form abgegebenen Versprechungen bezüglich der Gewährung völliger bürgerlicher Gleichberechtigung entschieden widerspricht und zu allen Grundsätzen einer freiheitlichen Staatspolitik im schärfsten Gegensatz steht. Diese Massnahme ist jedenfalls in keiner Weise geeignet, die auch für den polnischen Staat so überaus wichtige Verbreitung der polnischen Kulturgüter unter den in Polen lebenden Juden zu fördern. Sie bewirkt es vielmehr, dass sich die Juden hier als Bürger zweiter Klasse fühlen. Im Interesse der polnisehen Regierung läge es, dadurch, dass Sie den Juden sämtliche polnischen Bildungsanstalten weit öffnet, sie zu Staatsbürgern zu machen, die im Bewusstsein völliger Gleichberechtigung gern und mit allen ihren Kräften an den Aufgaben des Staatswohles mitarbeiten. IV. Durch den Erlass des Herrn Oberpräsidenten vom 1. Februar 1919 ist für die ehemals preussischen Gebietsteile Polens das System der Simultanschule abgeschafft und an dessen Stelle das der konfessionellen Schule gesetzt worden. Hiermit erwuchs auch für die jüdische Gemeinschaft das Recht und die Pflicht, für die Erziehung des jüdischen Nachwuchses durch Gründung und Unterhaltung eines jüdischen Schulwesen zu sorgen. Die polnische Regierung hat sich diesen Wünschen nicht verschlossen und so ist von der Stadt Poznan eine jüdische Volksschule hierselbst ins Leben gerufen, die sich bisher gut bewährt hat. Sehr im Argen dagegen liegt das jüdische Schulwesen in der Provinz. In einzelnen kleinen Orten mit nur geringer jüdischer Bevölkerung wird es nicht möglich sein, für die wenigen jüdischen Schüler eine eigene jüdische Schule zu gründen. Dagegen bestehen in einer Reihe von Städten mittlerer Grösse jüdische Schulen. Es ist auch eine genügende Anzahl jüdischer Schüler vorhanden, und doch kann ein jüdischer Unterricht nicht stattfinden, da es an jüdischen Lehrkräften mangelt. In diesen Städten sind die jüdischen Kinder gezwungen, den Unterricht an der evangelischen Schule mitzunehmen, was weder für ihre eigene religiöse Erziehung noch für die der evangelischen Schulkinder von Vorteil sein kann. Um diesem Mangel abzuhelfen, bitten wir E. E., die Ihnen unterstellten zuständigen Behörden anzuweisen, für die in Frage kommenden jüdischen Schulen in der Provinz geeignete jüdische Lehrkräfte anzustellen. Der Jüdische Volksrat ist bereit und wird sich bemühen, der polnischen Regierung bei der Beschaffung derartiger Lehrkräfte behilflich zu sein. V. Seitens der hiesigen jüdischen Handwerker ist uns lebhafte Klage darüber geführt worden, dass sie bei Vergebung von öffentlichen Arbeiten durch städtische und staatliche Behörden keine Berücksichtigung mehr finden. Wir glauben E. E. darauf hin-weisen zu müssen, dass die Erhaltung eines jüdischen Handwerkerstandes auch für den polnischen Staat von grosser Bedeutung ist, da auf diese Weise die Verbreitung produktiver Tätigkeit unter den Juden gefördert wird. Wir bitten deshalb E. E. bei den Ihnen unterstellten Behörden dahin wirken zu wollen, dass in Ankunft auch die jüdischen Handwerker bei der Vergebung von öffentlichen Arbeiten angemessenen Berücksichtigung finden, zumal ihre Leistungen sicherlich die höchsten Ansprüche befriedigen. VI. In der am 13. Dezember 193 8 erlassenen Erklärung des Komisariats der Naczelna Rada Ludowa, in der den Juden völlige bürgerliche Gleichberechtigung versprochen und ein gutes Einvernehmen zwischen den Mitbürgern polnischer und jüdischer Nationalität als erstrebenswertes Ziel aufgestellt worden war, werden zur Erreichung dieses Zieles Massnahmen vorgeschlagen, welche möglichst bald eine soziale Umschichtung des jüdischen Proletariats ermöglichen. Wir weisen E. E. erneut auf die ungeheure Wichtigkeit dieser Vorschläge hin und hoffen und erwarten, dass sich die polnische Regierung dem nicht verschliessen wird. Vorläufig aber scheint sich diese Erkenntnis noch nicht genügend Bahn gebrochen zu haben. Denn das Urza^d Osadniczy verweigert Juden ohne weiteres die Auflassungsgenehmigung für städtische und ländliche Grundstücke. Es ist somit von vornherein den Juden unmöglich gemacht, zur Landwirtschaft überzugehen, und damit eine Gesundung der heutzutage tatsächlich ungesunden sozialen Schichtung des Judentums herbeizuführen. Bezüglich der praktischen Durchführung dieser Frage verweisen wir E. E. auf die unter dem Titel »Die Ostjudenfrage« in No, 3 und 4 unseres Mitteilungsblattes abgedruckten Artikel des auf diesem Gebiete überaus sachverständigen Landgerichts!at Seilo. VH. Sehr stark sind die Klagen seitens der jüdischen Handelstreibenden darüber, dass eine systematische Ausschaltung des jüdischen Handels auf allen wirtschaftlichen Zweigen zum Teil bereits durchgeführt, zum Teil noch zu erwarten ist. Auf dem Gebiete des Getreidehandels sind zuerst durch Massnahmen der Starosten der einzelnen Kreise verschiedene alteingesessene Getreidehändl^ als Kommissionäre ausgeschaltet worden, während eine Reihe nicht in den Kreisen wohnender polnischer Firmen, die erst seit ganz kurzer Zeit bestehen, zum kommissionsweisen Handel mit Getreide zugelassen wurden. Namentlich wurden die jüdischen Getreide-