Mitteilungs-Blatt des Jüdischen Volksrats Posen
- Journal
- Mitteilungs-Blatt des Jüdischen Volksrats Posen
- Volume
- 1 (1919)
- Issue
- 8 (9.1919)
- Date
- 1919-09-01
- Page
- Seite 84 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Seite 84 MitteilungsHBlcitt des Jüdischen Volksrats Nr. 8 beraten uncl selbst als beste Sachkenner den Weg zur Hilfe weisen. Darum keine Beschränkung des Wahlrechtes durch Zensus! Darum aber auch fort mit der alten unwürdigen Bestimmung des Verlustes des Wahlrechts bei Verzug mit Steuerleistungen. Diese allgemeinen Grundlagen geben auch den richtigen Massstab für die Beurteilung der Verhältnisse der Gemeindebeamten. Auch die Gemeindebeamten dürfen von der Mitwirkung am jüdischen Leben und von seiner Beeinflussung nicht ausgeschlossen werden. Der alte Gesichtspunkt, dass Angestellte nicht selbst ihre Vorgesetzten erwählen dürften, war nie begründet und kann am wenigsten jetzt stichhalten, wo die Gemeinde wirklich nicht nur die lokale Organisation mit kleinen Interessen ist. Die Beamten der Gemeinde erheben mit Recht auch den Anspruch darauf, nicht nur das aktive Wahlrecht auszuüben, sondern auch das passive, d. h. in die Gemeindebehörde gewählt werden zu dürfen. Die Gemeinde würde sich selbst schädigen, wenn sie auf die ehrenamtliche Mitwirkung ihrer Beamten verzichten wollte. Der Beamte, der die Maschine der Verwaltung kennt, der in die offenen und geheimen Künste der Geschäftsführung eingedrungen ist, wird, durch beste Sachkenntnis ausgezeichnet, sehr oft ein vorzügliches Mitglied der Gemeindebehörde werden können. Dass er im Falle seiner Wahl bei Angelegenheiten nicht stimmen darf, die sein eigenes Interesse betreffen, ist selbstverständlich. Das Beamtenrecht der Gemeinden unterliegt auch darüber hinaus noch der Notwendigkeit gänzlicher Aenderung. Das System der geheimen Akten, zu denen der Beamte keinen Zugang hat, hat sich in allen Betrieben überlebt und wird deshalb auch in der Gemeinde nicht weiter beibehalten werden können. Der Beamte hat das Recht, zu wissen, was .über ihn berichtet und wie über ihn schriftlich geurteilt wird; er muss die Möglichkeit haben, unberechtigten Zeugnissen und unrichtigen Meldungen gegenübertreten zu können. Das Organisationsrecht der Beamten darf nicht angetastet werden; mit dem Ausschuss der Beamten ist bei allen die gesamte Beamtenschaft betreffenden Angelegenheiten zu verhandeln, ebenso wie jeder Beamte verlangen kann, dass mit ihm verhandelt wird, bevor über ihn eine Entscheidung getroffen wird. Ein erschöpfendes Programm kann mit diesen wenigen Bemerkungen für die Gemeindearbeit nicht gegeben sein. Es kam nur lediglich darauf an, den Geist zu kennzeichnen, in dem die Verwaltung geführt werden muss. Es muss eine Erneuerung eintreten, die herbeizuführen um so leichter ist, als in ihr sich die alten Gedanken des Judentums mit den modernen Grundsätzen der Demokratie aussöhnen. Möge das neue Jahr uns auch die Erneuerung unserer Gemeinde bringen. Dr. Max Kollenscher. Jüdische Schulnot in Posen. Wir leben in einer Uebergangszeit. Alle wirtschaftlichen und kulturellen Verhältnisse sind bei uns noch im Fluss; und besonders stark wirkt dieser Zustand auf das Schulwesen ein. Die politische Umwälzung Ende 1918 hatte eine vollkommene Umgestaltung des gesamten Schulwesens zur Folge. Für die Schüler und Schülerinnen polnischer Nationalität wurde die polnische Unterrichtssprache eingeführt und so mussten für die deutschsprechenden Kinder besondere Klassen bezw. besondere Schulen eingerichtet werden. Das polnischnationale Erziehungsprinzip legt nun sein Schwergewicht auf das religiöse Moment. So kam dann auch schon am 2Z. Januar 1919 die Oberpräsidialverfügung, nach der die Simultanschulen möglichst in konfessionelle Schulen getrennt werden sollen. In Posen entstand daraufhin eine deutsch-katholische und eine jüdische Schule. Der Jüdische Volksrat ist der Schöpfer dieser Schule. Am 1. Mai d. Js. sind die beiden unteren Klassen eröffnet worden. Hart war der Kampf in unseren eigenen Reihen, den man gegen die Schule geführt hat. Schwierigkeiten aller Art hat man ihr in den Weg gelegt, während sich die Errichtung der deutsch-katholischen Schule glatt, ohne jeden öffentlichen Kampf vollzogen hat. Für jede religiöse Partei ist es selbstverständlich, dass sie selbst die Einrichtung von Konfessionsschulen fordert, wenn die Simultanschule nicht mehr besteht, um ihre religiösen Rechte zu wahren. Nur wir Juden machen darin eine Ausnahme. Wir schicken unsere Kinder in christliche Schulen, weil wir angeblich keine Sonderrechte für uns fordern wollen und denken nicht daran, dass es gerade ein Sonderrecht ist, christliche Schulen in Anspruch zu nehmen, wenn uns das Recht auf eigene Schulen zusteht. Doch der Kampf ist entschieden. Die jüdische Schule ist da, und sie wird sich behaupten. Die Verhältnisse haben schon manchem die Augen geöffnet, und man erkennt, dass sie eine Notwendigkeit werden wird. Das Unterrichtsziel in den profanen Fächern wird sich im wesentlichen in der jüdischen Schule nicht von dem einer deutschen unterscheiden. Nur in erziehlicher Beziehung muss hier ein Unterschied vorherrschen. Wie in christlich-konfessionellen Schulen selbstverständlich in christlich-religiösen Sinne eingewirkt wird, muss hier jüdischer Geist lebendig werden. Sabbath und Festtage sind für das jüdische Kind Ruhetage, und es wird durch die Schule nicht mehr behindert, am Gottesdienst teilzunehmen. Der Religionsunterricht beschränkt sich nicht mehr auf biblischen Geschichtsunterricht, systmatische Religionslehre und etwas jüdischer Geschichte, er erstreckt sich auch auf die Kenntnis des hebräischen Gebetes, der Gebetssprache und des Bibeltextes. Das jüdische Kind muss die jüdische Religion bewerten lernen, wie das christliche seine durch die Schule zu bewerten gelernt hat. Anderseits darf die Religion ihm nicht zu einer Last werden, wie es oft durch den Besuch der Religionsschule, die ihm seine freien Unterrichtsnachmittage geraubt hat, der Fall war. Freude und Verständnis für alles Jüdische muss im Kinde geweckt werden und nicht als Zurücksetzung, sondern als Vorzug muss es sein Judentum empfinden lernen. Das jüdische Kind wird sich nicht mehr gegen das andersgläubige zurückgesetzt sehen, wird nicht mehr Beleidigungen und antisemitischen Pöbeleien von Seiten gewissenloser Lehrer und Schüler ausgesetzt sein, und wir alle wissen es, wie sehr unsere Kinder seelisch darunter gelitten haben, da sie — wie wir alle — in der Beziehung überaus feinfühlig sind.