Mitteilungs-Blatt des Jüdischen Volksrats Posen
- Journal
- Mitteilungs-Blatt des Jüdischen Volksrats Posen
- Volume
- 1 (1919)
- Issue
- 8 (9.1919)
- Date
- 1919-09-01
- Page
- Seite 83 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Nr. 8 Mitteilungs^Blatt des Jüdischen Volksrats Seite 83 werden müssen. Wie im Staate die Kommune unbeschadet der Erfüllung ihrer eigenen Aufgaben doch immer die Pflege des Staatswohls als das höchste Ziel auch ihrer Tätigkeit vor Augen hat, so wird auch die örtliche jüdische Gemeinde das jüdische Gemeinwohl in erster Linie und vorzüglich anzustreben haben. Dies gilt ganz besonders auch für unsere Verhältnisse in Posen. Der Staatsvertrag vom 28. Juni d. Js. hat uns weitgehende Rechte gebracht. Er hat aber auch in der Auferlegung von Pflichten nicht gespart. Artikel 10 dieses Staats Vertrages legt Kommissionen, die im Anschluss an die jüdischen Gemeinden zu bilden sind, die Einrichtung und Leitung der jüdischen Schule (es handelt sich hierbei bekanntlich nicht um Religionsschulen sondern um das gesamte allgemeine öffentliche Schulwesen) anf und überträgt ihnen die Verteilung der aus öffentlichen Mitteln zu überweisenden Fonds. Die Gemeinden werden also hier schon nach dem Staatsvertrage die oberste Leitung des gesamten jüdischen Schul-, Erziehungs- und Kulturwesens haben. Eine Zersplitterung des Unterrichtswesens, eine Vielgestaltigkeit der Erziehung kann nicht geduldet »werden. Einheitliche Grundsätze werden angestrebt und aufgestellt werden müssen, Grundsätze, die nicht den lokalen Bedürfnissen einer Gemeinde, noch weniger den Launen oder auch der festgefügten Ueberzeugung der gegenwärtigen Gemeindegewaltigen angepasst sind, sondern dem feststehenden ewigen Inhalt und Wesen des Judentums. Ob es gelingt, eine Verbindung der Gemeinden durch staatlichen Zwang herbeizuführen oder nicht, ist ganz gleichgültig. Die hohen Aufgaben der Errichtung und Erhaltung des gesamten Erziehungswesens muss die Gemeinden zu gemeinsamem Tun Zusammenschlüssen. Neben dieser neuen Aufgabe, deren Erfüllung wir längst angestrebt hatten, bleiben alle die alten Aufgaben der jüdischen Gemeinschaft für die Tätigkeit auch der jüdischen Gemeinden übrig. Dies scheint auch jetzt schon Gemeingut aller jüdischen Parteien bei uns geworden zu sein. Selbst die Synagogengemeinde Posen hat sich, wenn auch spät, dazu entschlossen, eine politische Kommission zu bilden und durch sie Einfluss auf die Gestaltung der ausserhalb der religiösen Interessen liegenden Dinge zu gewinnen. Dass diese politische Kommission gegründet ist, ist unverkennbar auf den durch den Jüdischen Volksrat geübten Druck zurückzuführen. Die Arbeit, die diese politische Kommission geleistet hat, hat sich leider bisher nicht durch schöpferische Kraft ausgezeichnet. Von ihr war nach aussen nur das eine zu verspüren, dass sie auf die Tätigkeit des Jüdischen Volksrates unablässig geachtet hat und dessen Aktionen teils durch überflüssige Parallelaktionen gefährdet, teils durch zum Glück unbeachtete Gegenaktionen zu schädigen bestrebt war. Aber an dieser Stelle soll darüber nicht mehr gestritten werden. Was bisher von ungeeigneten Persönlichkeiten schlecht gemacht wurde, kann in Zukunft von berufenen Juden besser gemacht werden. Die Hauptsache ist, dass die Institutionen geschaffen sind, dass man sich selbst in den »liberalsten« Kreisen von der Notwendigkeit einer politischen Arbeit überzeugt hat. Eine politische Tätigkeit der Gemeinde, in der sie weit über den Rahmen ihrer bisher so streng gehüteten Zuständigkeit hinausgegangen ist, war auch der Empfang des Botschafters Mergenthau durch die Gemeinde. Auch damit hat die Gemeinde sich formell in den Zusammenhang der gesamten jüdischen Interessen gestellt. In Zukunft darf aber nicht ein Zufall darüber entscheiden, - ob die Gemeindeverwaltung sich als Glied der lebendigen Judenheit fühlt; es darf nicht darauf gewartet werden, dass Anregungen von aussen, die sich erst zu einem starken Druck verdichten mussten, diese geringen Aeusserungen jüdischen Gemeingefühls hervorbringen. Die Gemeindeverwaltung muss aus Männern bestehen, die nicht in der alten Schule der kleinlich konfessionellen Auffassung vom Judentum gross geworden sind, sondern die das Judentum in seinem gesamten religiös-nationalen Inhalt erfasst haben, und die gesamtjüdischen Interessen in Verbindung mit der ganzen Judenheit zu vertreten entschlossen sind. Sie werden die alten Ueberlieferungen des Judentums hüten, das Gemeingefühl und das religiöse Empfinden nicht durch unjüdische lokale Reformen verletzen, die ewige Sprache der Judenheit der jüngsten Generation zugängig machen, sie werden dafür eintreten, dass die Einheit des Judentums in den Gotteshäusern gewahrt wird, sie werden verhüten, dass der jüdische Wanderer im fremden Lande auch in der Synagoge sich fremd fühlt und Sprache und Gebräuche nicht versteht. Die neue Gemeindeverwaltung, die in diesem Geiste die Geschäfte führen soll, muss aus dem allgemeinen Willen der Judenschaft hervorgegangen sein. Das Wahlrecht muss reformiert werden. Zwar hat die Posener Gemeinde bereits am 6. April den Beschluss gefasst, eine Aenderung des Wahlrechts herbeizuführen, zwar sollte spätestens im August dieses Jahres das neue Statut mit dem modernen Wahlrecht verabschiedet sein. Aber die Zweifler haben leider wieder Recht behalten. Die Frist, die wahrlich reichlich genug bemessen war, ist abgelaufen, ohne dass der Entwurf der Statutenänderung auch nur an die Repräsentantenversammlung gelangt wäre. (Vergl. Seite z2 dieser Blätter). Trotzdem durch diesen langsamen Geschäftsgang die Ueberzeugung von dem guten Willen der gegenwärtigen Machthaber nicht gesteigert werden kann, ist doch wohl anzunehmen, dass wohl der zweite Termin des Beschlusses vom 6- April gewahrt werden wird, dass die Neuwahlen vor Schluss des laufenden •Jahres werden vorgenommen werden. Der diesseitigen Auffassung vom jüdischen Wahlrecht der Gegenwart entspricht es, dass nicht nur das VeihältnisWahlrecht für alle Männer und Frauen von mehr als 20 Jahren eingeführt wird, und dass damit eine Forderung erfüllt wird, die von unserer Seite seit Jahren erhoben wurde, die bisher zwar das umstrittenste Objekt im jüdischen Parteikampf war, die jetzt aber endlich sich auf allen Seiten durchgerungen zu haben scheint. Wir verlangen darüber hinaus, dass die jüdische Gemeinbürgschaft auch dadurch anerkannt wird, dass bei der Ausübung des Wahlrechts keine Unterschiede zwischen Staatsbürgern und Ausländern gemacht werden. Soll die Gemeinde sich um die Interessen der gesamten Judenheit kümmern, so muss jeder Jude, der das wahlpflichtige Alter erreicht hat, die Möglichkeit haben, an dem Schicksal der jüdischen Gesamtheit mitzuwirken. Er muss dies an dem Orte tun, an dem er wohnt, gleichgiltig, ob der Staat ihm zu seinem Angehörigen zählt oder nicht. Ebenso muss der Zensus beseitigt werden. Die Ausübung des Wahlrechts darf nicht von einer Steuerleistung abhängen. Die jüdischen Interessen erschöpfen sich nicht in geldwerten Leistungen. Wie in keiner Gesellschaft stehen bei uns die immateriellen Interessen im Vordergründe. An den Fragen der Religion, des Kultus, der Kultur, der Schule und Bildung, der Kunst und Wissenschaft hat der Aermste das gleiche Interesse wie der Reichste. Und gerade die materiellen Interessen sind in der Hauptsache Interessen der Notleidenden. Wir aber verabscheuen es, diq Notleidenden als Objekte der Verwaltung zu behandeln. Sie sollen über ihre eigene Not selbst mit-