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Mitteilungs-Blatt des Jüdischen Volksrats Posen · 1919-08-01 · 7 (8.1919) · p. Seite 67

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Journal
Mitteilungs-Blatt des Jüdischen Volksrats Posen
Volume
1 (1919)
Issue
7 (8.1919)
Date
1919-08-01
Page
Seite 67 (sequence 5)
Language
German
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Nr. 7 Mitteilungs^Blatt des Jüdischen Volksrnts Seite 67 Rat Toll dadurch in die Lage verletzt werden, Handlungen zu unternehmen oder Anweifungen zu erteilen, die * ihm unter den gegebenen Umftänden paffend und wirkfam erfcheinen.“ Die preühetze hat nun hier einen folchen Umfang angenommen, daß man ohne Uebertreibung von der Oefahr einer Verletzung des vollen Schutzes fprechen könnte. Immerhin wäre bei der Wichtigkeit der Sache die Einführung ausdrücklicher Bestimmungen erwägenswert. Hinzuweifen ift in diefem Zufammenhange auf den Art. 38 des von der deutschen Regierung ausgearbeiteten Völkerbund-Entwurfs: „Jeder Staat ift verpflichtet, die Beschimpfung eines andern Volkes in Wort, Schrift oder B Id durch feine Oefetzgebung und Verwaltung zu bekämpfen. Bei Verletzung diefer Pflicht kann der geschädigte Staat die Entscheidung des internationalen Gerichtshofs anrufen.“ Eine ähnliche Anordnung enthält Art. 35 des von der Gesellschaft für Völkerrecht entworfenen Völkerbundftatuts. Derartige Bestimmungen find natürlich noch viel notwendiger für die verschiedenen Nationalitäten eines Staatswefens. Ihre Einfügung in den Minoritätenvertrag würde eine wesentliche Verbesserung der Lage der Juden in Polen darftellen. Denn — das ift klar — die Fortdauer der Verhetzung läßt den Minoritätenschutz eine graue Theorie und den Minoritätenvertrag ein Fetzen Papier bleiben. Das ift auch der Wille und das treibende Motiv jener Hetzapoftel. Förderlicher aber noch als die Einführung neuer Schutzbeftimmungen würde der Zusammenschluß aller derjenigen polnilchen Kreife fein, die ebenfo wie wir von tiefem Ckel über die Hetzepidemie erfüllt find. Mögen diele Kreife endlich den Mut finden, den Hetzern, die Polen zum dauernden Schauplatz nationaler Reibereien machen wollen, offen in die Arme zu fallen und ihren trüben Organen eine gerecht und vorurteilslos denkende, in weitesten Kreisen wirksame und einflußreiche Prelle entgegenzufetzen. Dr. Paul Chone. Wo stehen wir jetzt? Der Frieden vom 28- Juni, dessen Ratifikation zu erwarten steht, hat die Entscheidung für unser Land gebracht. Viele Tausende von Juden sind durch ihn polnische Staatsbürger geworden, viele Tausende Juden, die seit Generationen im Lande ansässig sind, an der Förderung des Landeswohles fleissig mitgearbeitet, den Gewerbefleiss und Wohlstand gehoben, die kulturellen Güter gefördert haben. Diese Tausende von Juden haben die Stätten ihres Wohnes und Wirkens lieb gewonnen; sie sind ihnen Heimat, die sie nicht ohne bittere, zwingende Not verlassen werden. Wir hoffen, dass dieser Fall der Not nicht eintritt, dass der Freistaat Polen auch den Juden die Freiheit der wirtschaftlichen Betätigung lassen wird, dass er sie in ihren Rechten, bürgerlichen und politischen Freiheiten schützen, ihnen freie gesellschaftliche Entfaltung und kulturelle Entwickelung lassen wird. Unter dem 30. Juni d. J. hat das Kommissariat der Naczelna Rada Ludowa sich in einem besonderen Aufrufe »an unsere Mitbürger deutscher Nationalität« gewandt und ihnen völlige Gleichberechtigung, völlige Glaubens- und völlige Gewissensfreiheit, Zutritt zu den Staatsämtern, Freiheit der Pflege. der Muttersprache und nationalen Eigenart gewährleistet. , Wir haben auch unserseits mit grösster Freude von diesem Erlass Kenntnis genommen. Wir sind sicher, dass die Mandatarin der Regierung der Republik Polen alle diese Verheissungen bürgerlicher Freiheit uns Juden ebenso zu Teil werden lassen will wie unseren Mitbürgern deutscher Nationalität. Unsere Gewissheit ist umso grösser, als sich in unserem Besitze die »Erklärung des Obersten Polnischen Volksrats zu der jüdischen Frage« vom 13. Dezember 1918 befindet, in dem das gleiche Kommissariat uns Juden ebenso Gleichberechtigung und gebührende Rücksichtnahme auf unsere Eigenart in der gesamten Verwaltung des Staates zugesagt hat. Ueber unsere Stellung kann kein Zweifel bestehen. Vom ersten Tage der Umwälzung an, zu einer Zeit, wo noch die deutsche Fahne über Posen wehte, und Preussens Gewalt über das Land noch nicht erschüttert war, haben wir erklärt, dass wir nur den Spruch der Friedenskonferenz: für massgebend erachten können, dass er aber auch entscheidend für uns sein muss. Nunmehr sind die Würfel gefallen: das Land ist polnisch, wir sind polnische Staatsbürger. Wir haben bereits die selbstverständliche Erklärung abgegeben (vergl. Seite 6l dieser Blätter), dass wir an dem Wohle des Staates mitarbeiten, in dessen Mitte wir leben, dass ihm unser Gemeinsinn gilt. Wir haben unsere Staatsangehörigkeit gewechselt. Aus preussisch-deutschen sind wir polnische Staatsbürger geworden. Unverändert aber bleibt unsere Nationalität. Durch Geburt und Natur, durch Erziehung und Ausübung des freien Willensentschlusses jedes Einzelnen gehören wir zum jüdischen Volke. Diese Zugehörigkeit ist unabhängig von äusseren zeitlichen Ereignissen, sie kann durch Krieg und Frieden nicht beeinflusst werden. Wir waren treue Söhne des jüdischen Volkes, als wir zum deutschen Reiche gehörten, wir bleiben auch unter polnischer Staatsherrschaft unserem Volke treu. Im Gegensatz zu Deutschland gehören wir hier einer verhältnismässig starkeh religiös-nationalen Minderheit an. Wenn man schon die neuen, ehemals preussischen Gebietsteile einrechnet, die am dünnsten von Juden bewohnt sind, bilden wir immer noch weit mehr als IO % der polnischen Gesamtbevölkerung. Darum sind wir im Jüdischen Volksrat vom ersten Tage unserer Tätigkeit dafür eingetreten’ dieser starken jüdischen Minderheit nicht nur GleichberechtU gung für alle ihre Glieder, sondern ihr auch als Gesamtheit nationale Rechte zu. sichern. Dies wiederum war nur in der Form der Autonomie möglich. Mit den Juden aller Länder, namentlich des Ostens, mit allen Nationalitäten, die Angehörige in fremden Staatsgebieten haben, ja mit allen gerecht denkenden Staatsmännern gemeinsam konnten wir diese Forderung erheben, als in Paris die neue Verteilung der Länder und die Grundzüge ihrer Verfassung beraten wurde. Das Prinzip hat gesiegt, und es ist die Annahme nicht unbescheiden, dass die alliierten und assoziierten Mächte, die den Schutz der Minderheiten nach Rasse, Religion und Sprache durchgeführt haben, dabei gerade besonders an die Juden gedacht haben. Dafür sprechen neben dem Gange der Verhandlungen die Tatsachen, dass diese Staatsanträge

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