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Mitteilungs-Blatt des Jüdischen Volksrats Posen · 1919-08-01 · 7 (8.1919) · p. Seite 66

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Journal
Mitteilungs-Blatt des Jüdischen Volksrats Posen
Volume
1 (1919)
Issue
7 (8.1919)
Date
1919-08-01
Page
Seite 66 (sequence 4)
Language
German
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Seite 66 Nr. 7 Mitteilungs-Blatt des Jüdischen Volksrats hat die Eigenart, daß es nicht erftrebt werden darf, wenn es nicht vorhanden ift. Der ideale Zuftand muß exiftent fein, oder er darf nie fein. Die heutige Rechtsanfchauung lieht es nicht als erlaubt an — und hierin liegt die Umwertung der früher in Geltung gewefenen Werte — „aus höheren ftaatlichen Gesichtspunkten" die in einem Staat vorhandenen Minoritäten ihrer Eigenart zu berauben und fie mit Gewalt der Majoritätsnation anzugleichen; Die höchfte Aufgabe der Staatsverwaltung ift die Herbeiführung des öffentlichen Wohles. Diefes ift identifch mit dem Wohle aller Bürger. Sind diefe national einheitlich, dann wird es die Staatsverwaltung verhältnismäßig leicht haben, für national gemischte Staaten ift ein komplizierterer Verwaltungsapparat erforderlich. Aber nur Staaten, deren Intelligenz einer komplizierteren Verwaltung nicht gewachsen ift, werden die gewaltsame Herbeiführung eines nationalen Einheitsftaates, die erzwungene Ausgleichung der Nationalitäten erftreben. Dies wäre übrigens nicht nur ein unerreichbares Ziel, sondern es würde darin eine Gefährdung des Staatswohles liegen, weil der Teil der Bürger, der Objekt der Affimilation fein soll, mit Unluft und Feindfchaft gegenüber feinem eigenen Staatswesen erfüllt wird. Gerade das aber ift der große und in seiner schlichten Klarheit erhabene Gedanke des Minoritätenschutzes, einen jeden Staat zu einer behaglichen Heimat zufriedener Bürger zu geftalten, einen jeden Bürger nach feiner Individualität leben und selig werden zu lassen, soweit dies ohne Kollisionen möglich ift. Denn in einem Staate, in dem alle Bürger zufrieden leben, in dem keine Gruppe nach einem andern Staate als ihrem künftigen Befreier schielt, gibt es keinen Boden für Kriegsftimmungen. Zufriedenheit der Bürger ift die einzig wirksame Garantie für Frieden. Deshalb ift der Minoritätenkhutz der Schlüssel, der durchs Tor zum ewigen Frieden führt. Mehr noch als eine unzulängliche und gewalttätige Staatsverwaltung durch differierende Behandlung der Bürger verschiedener Nationalitäten den Frieden gefährden kann, kann dies eine ohne Gewissen und Verantwortlichkeitsgefühl geleitete Presse tun. 6s muß einmal klar ausgesprochen werden, daß der größte Teil der polnischen Presse offensichtlich das Ziel verfolgt, zwilchen Juden und Polen ein schier unüberfteigbares Gebirge von Haß und Erbitterung aufzurichten. Die dabei angewandte Methode ift weder neu noch hat fie irgend einen originellen Zug, fie zeichnet fich vielmehr durch besondere Plumpheit und durch völlige Abwesenheit auch des primitivften Taktgefühls aus. Ueberall wo im Lande fich Unzufriedenheit regt, werden die Juden als die Urheber der Unzufriedenheit oder des Zuftandes, der die Unzufriedenheit erweckt, gebrandmarkt; und nicht nur in der Presse und in Volksversammlungen, sondern sogar in öffentlichen Anlchlägen, die an allen Straßenecken in den bunteften Farben prangen. Wer ift schuld, wenn Heringe oder Butter plötzlich vom Markte schwinden? Die Juden. Wer verursacht die Teuerung der Bedarfsgegenstände? Die Juden. Wer ftützt den schwunghaften Handel mit deutschen Banknoten? Die Juden. Wer erregt die Unzufriedenheit im polnischen Heere? Die Juden. Wer hetzt die landwirtschaftlichen Arbeiter auf? Die Juden. Wer propagiert bolschewistische Ideen? Die Juden. Wer ift fchuld, daß den Polen nicht Danzig, Oberfchlefien und Oftgalizien unbedingt zugesprochen worden ift? Die Juden. Wer ift schuld an den Gxzeffen gegen die Juden? Die Juden. Wer hat 'überhaupt Unglück und Unzufriedenheit in die Welt gebracht? Die Juden. Deshalb, Ihr Polen,-dürft Ihr den Juden um Himmels willen nichts zu leide tun, denn Ihr seid ein Kulturvolk! Aber kochen müßt Ihr vor Haß gegen die Juden! — Und in der Tat! Die polnische Volksseele „kocht", und mit der „kochenden Volksseele" versucht man mancherlei offizielle und nichtoffizielle Ungerechtigkeiten zu entschuldigen. Gin Wunder aber ift es, daß bei diesem geistigen Niveau eines großen Teils der führenden Preffe die „kochende Volksseele" nicht schon zum Ueberlaufen gekommen ift. Ich will nicht schwarz malen. Aber sollte die unermüdliche Verhetzung einmal Erfolge zeitigen, wie man fie besonders oft in den Abteilen der Eisenbahnwaggons drohend aussprechen hört, dann haftet die Mehrzahl der Preßleiter mindeftens mit dem dolus eventualis. Wie könnte nun eine wohlwollende Staatsverwaltung, die die Pflicht in fich fühlt, den Frieden im Innern und das gegenseitige Verständnis der verschiedenen Nationalitäten zu fördern, hier eingreifen? Gewiß darf die Freiheit der Preffe nicht eingeengt werden. Aber unter dem Deckmantel der Freiheit darf der Friede und die Sicherheit einzelner Bevölkerungsgruppen nicht bedroht werden. Das hier noch bestehende Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich bestimmt in Anlehnung an ein französisches Gesetz von 1835 und den § 100 — den sogenannten „Haß- und Verachtungsparagraphen" — des Preußischen Strafgesetzbuchs im § 130 folgendes: „Wer in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weife verschiedene Klaffen der Bevölkerung zu Gewalttätigkeiten gegen einander öffentlich anreizt, wird mit Geldstrafe bis zu 600 M oder mit Gefängnis bis zu 2 Jahren bestraft." Schon die Anwendung , dieser Strafbestimmung würde hemmend wirken. Vor allem aber ftehen einer Staatsverwaltung eine Unzahl nichtoffizieller Kanäle zur Verfügung, um durch fie Erwägungen der Vernunft und besonnene Direktiven in erziehungsbedürftige Redaktionen strömen zu lassen. Nun genügt es jedoch nicht, wenn ein solches Einschreiten zwar möglich, aber doch mehr oder weniger vom guten Willen der jeweils innerhalb des Staates maßgebenden Faktoren abhängig ift. Es ift vielmehr erforderlich, daß, da doch nun einmal die Beziehungen der verschiedenen Nationalitäten Polens unter internationale Kontrolle gestellt find, auch die Voraussetzungen eines friedlichen Zufammenlebens der Nationalitäten internationalen Schutz genießen. Die Preßverhetzung muß durch internationale Garantien verhindert werden. Schon jetzt wäre es nicht undenkbar, daß die Schutzmächte, die den Minoritätenvertrag mit Polen abgeschloffen haben, wegen der preßverhetzung angerufen werden. Denn im § 2 des Vertrages ift der volle Schutz von Leben und Freiheit gewährleistet. Gemäß § 12 darf der Rat des Völkerbundes nicht nur auf jede Verletzung, sondern auch schon auf jede Gefahr einer Verletzung des Vertrages aufmerksam gemacht werden. „Der

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