Mitteilungs-Blatt des Jüdischen Volksrats Posen
- Journal
- Mitteilungs-Blatt des Jüdischen Volksrats Posen
- Volume
- 1 (1919)
- Issue
- 4/5 (Mai/Juni 1919)
- Date
- 1919-05-01
- Page
- Seite 58 (sequence 20)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 58 Mitteilungs-Blatt des Jüdischen Volksrats Nr. 4/5 Pressestimmen zur Ostjudenfrage. Aus den Friedensbedingungen. Eine Grenzkommission von 7 Mitgliedern der Polen und 5 von Deutschland soll binnen 15 Tagen nach Unterzeichnung des Vertrages gebildet werden, um die Grenzen zu bestimmen. Besondere Bestimmungen, welche nötig sind, um die Rassen- und religiösen Minoritäten zu stützen, sollen der Gegenstand einer Regelung zwischen den alliierten und assoziierten Regierungen einerseits und Polen andererseits sein. (Aus dem „Posener Tageblatt“ vom 11. 5. 19.) Der Zionismus auf der Sozialistenkonferenz. Das Kopenhagener Zionistische Bureau berichtet: Die in Amsterdam tagende Internationale Sozialistenkonferenz nahm mit allen gegen eine Stimme folgende Resolution an;. „Die Internationale Sozialistenkonferenz erkennt den internationalen Charakter der Judenfrage an und fordert in Anwendung des allgemeinen Grundsatzes von dem Selbstbestimmungsrecht der Völker ihre internationale Regelung auf folgender Grundlage; 1. Volle bürgerliche Gleichberechtigung in allen Ländern, gleiche Behandlung der jüdischen Bevölkerung in den vom Kriege betroffenen Gebieten beim Wiederaufbau, internationaler Schutz der Juden wie anderer nationaler Minoritäten gegen physische Verfolgung und wirtschaftliche Unterdrückung. 2. Gleichberechtigung der Juden in Bezug auf freie Einwanderung und Ansiedelung in allen Ländern. 3. Nationale Selbstverwaltung auf Grund des Personalprinzips, nationale Gleichberechtigung in Staat, Provinz und Gemeinde für alle Juden in den Ländern mit jüdischer Massensiedlung. 4. Die Anerkennung des Rechtes des jüdischen Volkes auf Errichtung einer nationalen Heimstätte in Palästina und Schaffung der hierfür erforderlichen Bedingungen unter dem Schutz und der Kontrolle des Völkerbundes, dem auch die Wahrung der berechtigten Interessen der übrigen Bevölkerung des Landes obliegt. 5. Vertretung des jüdischen Volkes im Völkerbund. Die Resolution des Bundes, welche erklärte, Palästina spiele keine Rolle, wichtig, sei ausschliesslich die Emanzipation des jüdischen Proletariats, wurde abgelehnt. Das jüdische Nationalkomitee in Paris. Wie das ,,Jüdische Korrespondenzbureau Zürich“ bereits gemeldet hat, wurde in Paris ein jüdisches Nationalkomitee zur Sicherung der Rechte der Juden in der Diaspora gebildet. Es setzt sich aus Delegierten des amerikanisch-jüdischen Kongresses und der osteuropäischen jüdischen Nationalräte zusammen. Den Vorsitz hat der amerikanische Zionistenführer Richter Julian Mack übernommen. Zum Vizepräsidenten wurde der amerikanische Zionist Louis Marschall gewählt Weitere Mitglieder des Nationalkomitees sind Reich und Thon aus Polen, Rosoff aus Russland und Ussischkin aus der Ukraine. Zum Generalsekretär wurde Leo Motzkin bestimmt. Die Arbeiten werden von Kommissionen besorgt; die politische Kommission arbeitet unter dem Vorsitz von Nahum Sokolow. Französische Deputierte und Professoren für die nationalen Rechte der Juden. Dem ,,Jüdischen Korrespondenzbureau Zürich“ wird aus Paris gedrahtet: Am 13. April veranstaltete die ,,Liga der Zionisttnfreunde“ in Paris ein Fest zu Ehren der Delegierten der Jüdischen Nationalräte. Anwesend waren hervorragende Persönlichkeiten der Politik und Wissenschaft, u. a. der Nationalökonom Gide, der ehemalige Unterstaatssekretär der Marine, Deputierter Monzie, die Professoren der Sorbonne Vernes und Ren oult, der Vizepräsident der Liga der Menschenrechte Herold und Deputierter Doizie. Nach Begrüssung durch Braunstein beglückwünschte Vizepräsident Herold die Juden zur Wiedergewinnung Palästinas, Unterstaatssekretär Monzie sprach seine Sympathie für den Zionismus aus. Die Forderunfen der Juden wurden von den Delegierten an dem jüdischen ationalkomitee Veil in aus Palästina und Reich aus Galizien dargelegt. Der letztere zeigte, dass die Emanzipation der Juden nicht vollständig sein wird, wenn die jüdischen Massen, welche ausserhalb Palästinas bleiben müssen, der nationalen Minoritätsrechte beraubt sind. Die anwesenden Politiker versprachen ihre Unterstützung. Wilson für den Schutz der nationalen Rechte der Juden. Wie das Stockholmer „Jüdische Pressebüro“ erfährt, hatte die von der Nationalrätekonferenz eingesetzte Kommission für die nationalen Rechte, deren Vorsitzender Julian Mack ist, eine Besprechung mit den amerikanischen Friedensdelegierten Lansing, White und General Bliss, Mars hall schilderte die Lage der Juden in Osteuropa und erklärte, dass sieben Millionen Juden schutzlos wären, falls nicht ihre Rechte durch die Friedenskonferenz sichergestellt werden. Lansing hörte aufmerksam zu und fragte, ob es wahr sei, dass die Juden in Polen eine unabhängige politische Partei begründet hätten. Mar sh all erwiderte: Dies sei absolut notwendig. Lansing liess sich dann über die jüdisch-nationalen Wünsche informieren und erklärte, Wilson sei mit diesem Standpunkt völligeinverstanden und werde für die Verwirklichung dieser Forderungen arbeiten. % Provisorische Regelung der jüdischen Autonomie in Ostgalizien. Dem Pressedienst der Delegation des Jüdischeü Nationalrates für Ostgalizien wird gemeldet. Auf Vorschlag des Jüdischen Nationalrates für Ostgalizien hat das ukrainische Staatssekretariat des Innern im Wege eines Erlasses Verordnungen an dieBezirkskommissariate herausgegeben. Das Staatssekretariat des Innern beabsichtigt auch demnächst eine Gesetzesvorlage über die Regelung der jüdischen Autonomie in der westukrainischen Volksrepublik einzubringen. Bis zu deren endgültigen Regelung im Gesetzeswege sind die staatlichen Bezirkskommissariate angewiesen worden, nachstehende Richtungen einzuhalten : 1. Den Bestrebungen der Juden zu politischer Organisation sind keine > i ndernisse in den Weg zu legen. 2. Als Repräsentanz der Juden sind die bestehenden bereits gewählten oder auf Grund ihrer eigenen Wahlinstruktion erst zu wählenden Nationalräte zu betrachten, wobei die jüdischen Nationalräte ihre Wahlinstruktion den betreffenden Bezirkskommissariaten zur Kenntnis zu bringen haben. 3. Die Bildung dieser Räte ist eine ausschliesslich jüdische Angelegenheit, auf welche die Staatsbehörden keinerlei Einfluss nehmen dürfen. 4. In zweifelhaften oder strittigen Fällen sind die Beschwerdeführer an den jüdischen Nationalrat für Ostgalizien, als die höchste antonome jüdische Landesbehörde mit dem provisorischen Sitz in Stanislau zu weisen. 5. Den jüdischen Ortsnationalräten, welche die Wahrung der Rechte und Erfüllung der Pflichten der bisherigen jüdischen Kultusgemeinde zur Aufgabe haben, steht, bezüglich der der jüdischen Bevölkerung auferlegten Steuern, im Sinne des österreichischen kaiserlichen Patents vom 20. April 1854 Nr. 96 R. G. Bl. das Recht der polizeilichen Exekution zu. Jüdische Gemeindeautonomie in Ostgalizien. Dem Jüdischen Korrespondenzbureau in Zürich“ wird gemeldet; Der ukrainische Ministerrat hat ein neues Gesetz über die jüdische Autonomie beschlossen, auf Grund dessen die Leitung aller jüdischen kulturellen, philanthropischen, sanitären und anderen Institutionen binnen zwei Monaten den jüdischen Gemeinden übergeben wird. Gründung einer jüdisch-palästinensischen Transportgesellschaft. Dem „Jüdischen Korrespondenzbureau Zürich“ wird aus Graz mitgeteilt: Um die Arbeit der Palästinaämter der zionistischen Weltorganisation zu ergänzen, wurde soeben eine jüdischpalästinensische Transportgesellschaft mit dem Sitz in Wien und Graz gegründet, die die Beförderung von Personen und Gütern nach Palästina übernehmen soll. Das Unternehmen, eine G. m. b. H., mit einem Gründungskapital von K. 500 000.— wird Organisationsstellen in den Gegenden der Emigration, wie Lodz, Warschau, Kiew, Krakau, Lemberg, in den Einschiffungs¬ und Ausschiffungshäfen errichten. Auskünfte und Subkriptionsmeldungen smd an die jüdisch-palästinensische Transportgesellschaft G. m. b H. Graz, Griesplatz 11, zu richten.