Mitteilungs-Blatt des Jüdischen Volksrats Posen
- Journal
- Mitteilungs-Blatt des Jüdischen Volksrats Posen
- Volume
- 1 (1919)
- Issue
- 4/5 (Mai/Juni 1919)
- Date
- 1919-05-01
- Page
- Seite 57 (sequence 19)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Seite 57 Nr. 4/5 Mitteihings-'Blatt des jüdischen Volksrnts Versammlung der jüdischen Lehrer und Schulvorstände am 23. April 1919. Auf eine Anregung hin, welche bei der Provinzial-Tagung vom 9. 4. er. gegeben wurde, hat der Jüdische Volksrat auf den 2Z. 4. 1919 die jüdischen Lehrer und Vorstände der jüdischen Schulen Lu einer Besprechung nach Posen eingeladen. Es hatten sich dazu 34 Vertreter der Schulvorstände und Gemeinden eingefunden, und es wurden unter Leitung des Rechtsanwalts Dr. Galland alle zur Zeit schwebenden Fragen eingehend besprochen. In erster Linie handelte es sich darum, die Stellung der jüdischen Lehrer in denjenigen deutschen Schulen zu sichern, welche unter den veränderten politischen Verhältnissen als deutsche Schulen bestehen bleiben. Nach' Besprechung der Einzelfälle wurden bezüglich dieser Schulen folgende Leitsätze allgemein anerkannt : Soweit zu befürchten ist, dass den jüdischen Lehrern ihr Amt gekündigt wird, ist zu prüfen, ob an dem betreffenden Ort früher eine jüdische Schule bestanden hat, und wenn dies der Fall ist, unter welchen Bedingungen sie von der Kommune übernommen wurde. Grundsätzlich ist daran festzuhalten, dass, wo auch nur die geringste Anzahl Jüdischer Schulkinder vorhanden ist, ein jüdischer Lehrer beizubehalten ist, der einmal den jüdischen Kindern den Religionsunterricht und sodann allen Kindern den sonstigen wissenschaftlichen Unterricht erteilt. Die jüdischen Lehrer, welche bisher bei paritätischen, jetzt aufgelösten Schulen tätig waren, sind zur Zeit beschäftigungslos. Diese Lehrer müssen sich an den deutschen Dezernenten bei der Regierung in Posen wenden und veranlassen, dass die preussisehe Regierung ihnen gegenüber ihre gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, Im Anschluss hieran wird von Gerüchten erzählt, wonach die polnische Verwaltung beabsichtige, diejenigen Lehrer zwangsweise zu pensionieren, welche das Polnische nicht als Unterrichtssprache beherrschen. Demgegenüber wird darauf hingewiesen, dass nur die nationale Autonomie den Juden in Beziehung auf die Schule ihre Rechte vollkommen sichert und die angedeutete Gefahr vollkommen beseitigt. Bezüglich der Neugründung und Erhaltung jüdischer Schulen wird der Plan einer Einheitsschule mit 6 stufigem Unterbau eingehend erörtert. Insbesondere wird hervorgehoben, dass sich die Stimmung auch bei den Juden allgemein für die jüdische Schule immer mehr gebessert habe, sodass heute die Mehrheit der Juden aus Stadt und Land Posen die jüdische Schule für die Stadt wie für die Provinz als das erstrebenswerte Ziel ansieht. Da es erforderlich sei, dass die jüdische Schule besonders viel leiste, wird ein Ausschuss bestehend aus den Herren Brzezinski - Posen, Spier -Wongrowitz, Rynarzewski - Obersitzko, Hirschberg- Gnesen und Kuttner-Schokken gebildet, der Mittel und Wege finden soll, um unter Einhaltung des amtlichen Lehrplanes die Schüler so weit zu fördern, dass ihnen der Uebertritt in die höheren Stufen der Einheitsschule oder in die jetzt bestehenden höheren Schulen ohne weiteres möglich wird, ln der Versammlung herrschte über folgende Punkte vollkommene Einigkeit: Die bestehenden jüdischen Schulen sind in jedem Falle aufrecht zu erhalten und es ist an die jüdischen Gemeinden zu apellieren, dass sie in ihrem eigenen Interesse und im Interesse des Gesamtjudentums die Auflösung der jüdischen Schulen mit allen gesetzlichen Mitteln zu verhindern suchen. Zur Fortbildung der Lehrer namentlich in den fremden Sprachen sollen in den nächsten Ferien in Posen Fortbildungskurse eingerichtet werden. Nach mehrstüudiger Verhandlung wurde die Versammlung geschlossen. Die Teilnehmer gingen in dem Bewusstsein auseinander, dass die von der Versammlung angenommenen Richtlinien die Erhaltung der jüdischen Schulen und eine gedeihliche Existenz der jüdischen Lehrerer möglichen werden. Rechtsanwalt Manheim. Jüdische Genossenschaftsbank. Die „Jüdische Genossenschaftsbank“ ist gegründet und als Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in das Register des Amtsgerichts Posen eingetragen worden. Diese Nachricht wird bei allen denen, die um das Wohl der jüdischen Handelskreise im Lande Posen besorgt sind, freudige Zustimmung liervorrufen. Der Zweck des Unternehmens ist der Betrieb von Bankgeschäften zur Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder durch Beschaffung der hierfür erforderlichen Geldmittel. Es sollen also in weitestem Umfang mit Mitgliedern und Nichtmitgliedern Bankgeschäfte gemacht werden, deren Zweck die Beschaffung von Kapitalien zur wirtschaftlichen Hebung und Unterstützung der Mitglieder ist und bleibt, Der Geschäftsanteil und zugleich die Haftsumme sind, auf Mk. 500.— festgesetzt, aber das Statut erlaubt es den Mitgliedern bis Lu 20 Anteilen zu erwerben und damit ihren Anteil am Gewinn wie natürlich auch ihre Haftung zu vervielfachen. Auf dem Geschäftsanteil muss jeder Genosse monatlich mindestens Mk, 3.— einzahlen Das sind — neben dem Eintrittsgeld von Mk. 6.— die einzigen unbedingten Verpflichtungen jedes Genossen. Wer aber mehrere Anteile übernimmt, darf nach gesetzlicher Vorschrift erst dann zu den weiteren Anteilen zugelassen werden, wenn er die vorhergehenden voll bezahlt hat. Die Vertretung der Genossenschaft liegt dem aus den Mitgliedern bestehendem Vorstand ob, und seine Tätigkeit wird von dem Aufsichtsrat, zu dem neun Mitglieder gehören, geregelt und überwacht. Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat auf 3 Jahre, der Aufsichtsrat auf dieselbe Zeit von der Generalversammlung gewählt, jedoch scheiden von den Aufsichtsratmitgliedern alljährlich drei aus. Der jetzige Aufsichtsrat hat ebenso wie der Vorstand die Geschäfte nur vorläufig übernommen. Der gesamte Aufsichtsrat ist nämlich statutenmässig nach Ablauf des Geschäftsjahrs 1919 neu zu wählen und die Vorstandsmitglieder werden bei Eröffnung des Betriebes durch geeignete Bankbeamte ersetzt werden. Die Mitglieder nehmen ihre Rechte in der Generalversammlung wahr. Hierfür bestimmt das Statut, weil die Bank wesentlich mit der Mitgliedschaft des kaufmännischen und gewerblichen Mittelstandes rechnet, und dessen Einfluss auf die Leitung der Geschäfte nicht ausgeschlossen werden soll, dass jeder Genosse ohne Rücksicht auf die Zahl seiner Geschäftsanteile, nur eine Stimme hat, Die Generalversammlung wählt die Aufsichtsratsmitglieder und beschliesst über die Verteilung des Reingewinnes, der, soweit er nicht für den Reservefonds oder für Abschreibungen usw. verwendet wird, an die Mitglieder n^ch dem Verhältnis ihrer Geschäftsguthyhen zu verteilen ist. Vorstand und Aufsichtsrat haben gemeinschaftlich beschlossen, den Geschäftsbetrieb wegen der augenblicklichen politischen Verhältnisse, namentlich wegen der Gefahr, die einer Bank die Veränderung der Währung bringen kann, vorläufig nicht zu eröffnen- Aber wir müssen gerüstet sein, die Bank, die wichtigste Waffe im wirtschaftlichen Kampfe, jederzeit zu gebrauchen, (wenn es erforderlich wird. Sobald die Zeit es gebietet, muss die Bank als fertige Tatsache dasteheu und täglich ihren Geschäftsbetrieb eröffnen können. Dazu brauchen wir die Panterstiitzung aller Kreise des Judentums. Es handelt sich nicht um ein „national-jüdisches“ oder um ein „jüdischliberales“ Werk. Wir wollen die Mithilfe der Juden nicht für einen Wohltätigkeitsverein, sondern zu einem geschäftlichen Unternehmen, das für alle Juden im Posener Lande segensreich wirken soll. Wir gründen ein Bankinstitut, das allen Kreisen des jüdischen Handels und Gewerbes in gleicherweise nützlich ist, das für die Juden, die unter veränderten politischen Verhältnissen den Boden ihrer Heimat nicht verlassen können oder wollen, das wirtschaftliche Rückgrat sein soll. Darum ergeht an alle Kreise des Posener Judentums die dringende Bitte und Mahnung : Zeichnet Geschäftsanteile der jüdischen Genossenschaftsbank! Rechtsanwalt Manheim.