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Mitteilungs-Blatt des Jüdischen Volksrats Posen · 1919-05-01 · 4/5 (Mai/Juni 1919) · p. Seite 46

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Journal
Mitteilungs-Blatt des Jüdischen Volksrats Posen
Volume
1 (1919)
Issue
4/5 (Mai/Juni 1919)
Date
1919-05-01
Page
Seite 46 (sequence 12)
Language
German
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Nr. 4/5 Seite 46 Mitteilungsblatt des Jüdischen Volksrats zu vergeben. AVir haben zuerst in den ersten Tagen des Monats Dezember mit Herrn Korfanty Rücksprache genommen. Das Ergebnis kann ich als bekannt voraussetzen. Es ist nicht von unserer Seite, sondern von polnischer Seite niedergelegt in der Erklärung vom 13. Dezember 1918, die mehrfach in den „Mitteilungsblättern“ zum Ausdruck gebracht worden ist. Diese Erklärung sichert den Juden Rechte zu, und Zwar die Gleichberechtigung auf allen Gebieten, die Grenzfreiheit, Sicherheit, darüber hinaus die Berücksichtigung der jüdischen Eigenart in allen staatlichen Betrieben. Die Erklärung ist in besonders feierlicher Form abgegeben, sie trägt die persönlichen Unterschriften aller Mitglieder des Kommissariats der Naczelna Rada Ludowa. Sie entspricht nicht dem, was bei der Konferenz mit Herrn Korfanty von den Juden verlangt worden ist. Es ist bei der ersten Unterredung Herrn Korfanty' kein Zweifel gelassen worden, dass die Juden, die sich in polnischen Gebieten befinden, die Forderung nationaler Autonomie erheben. Die Polen haben das nicht zugesagt. Als der Brief vom 13. Dezember bei mir eingegangen war, wurde ich von Herrn K. angerufen, er fragte mich, ob ich mit dem Inhalt zufrieden sei. Ich habe erwidert, das sich in der Erklärung nichts von nationaler Autonomie finde. I;h wurde auf die Worte: „Berücksichtigung der Eigenart der Juden“ gewiesen und es wurde mir bedeutet, dass darunter die nationale' Autonomie > verstanden werde. Dass das den wissenschaftlichen Grundsätzen entspricht, möchte ich allerdings bezweifeln. Immerhin geht die Zusicherung der Berücksichtigung der Eigenart der Juden über das hinaus, was man sonst Gleichberechtigung nennt, Wenn man schon die Eigenart einer Bevölkerungsklasse berücksichtigt, tut man mehr, als wenn man sie nur gleichberechtigt stellt. Indem man auf ihre Eigenart Rücksicht nimmt, behandelt man sie bevorzugt, man anerkennt die Verschiedenheit, gewährleistet ihren Fortbestand und verspricht trotzdem gleiche Rücksichtnahme in allen staatlichen Angelegenheiten. Grossen Wert haben wir auf diese Erklärung nicht gelegt. Aber immerhin, wenn wir sie auch nicht als eine magna charta libertatum aufnehmen konnten, so hat sie uns doch in der praktischen Kleinarbeit häufig wertvolle Hilfe geleistet. Mancher kleine Machthaber auf dein Lande ist stutzig geworden, wenn wir auf diese Erklärung hinweisen konnten, manches Unrecht ist dadurch beseitigt worden. Die Erklärung hat uns auch insofern genützt, als wir durch sie eine gute Einführung bei den politischen Stellen der Polen hatten, und dass wir auf Grund dieser Einführung leichter zu Verhandlungen kommen konnten. Es kam die zweite Revolution in den letzten Dezembertagen 1918 mit ihren ungeheuer grossen Schrecken für dit Stadt Posen, insbesondere für die Juden. Diese Tage haben die Notwendigkeit eines gewissen jüdisch-polnischen Zusammenarbeiten ergeben. Es drangen in die allgemeine Presse Nachrichten über Misshandlungen von Juden hier in Posen, die einen pogromartigen Charakter tragen sollten. Die Polen befanden sich darüber in einer grossen Erregung und baten uns, diese Erklärungen zu berichtigen. Von unserer Seite musste zugegeben werden, dass diese Tage Pogromartiges in Posen nicht gebracht haben, dass der dahin gerichtete Vorwurf unbegründet war. Andererseits lagen gegen die nichtpolnische und insbesondere gegen die jüdische Bevölkerung eine Anzahl von schweren Ausschreitungen vor, denen unser Freund Georg Matthias mit dem Tode zum Opfer gefallen ist. Wir haben hiergegen unsere Stimme erhoben und Untersuchung verlangt. Sie ist uns ebenso zugesagt worden wie Zuziehung unserer Kommission. Wenn wir hinsichtlich der Frage der Pogrome den Polen eine Berichtigung gegeben haben, so konnten wir das nicht nur mit unserem Gewissen sehr wohl vereinbaren, sondern waren im Interesse der Wahrheit dazu gezwungen. AVir haben dementsprechend in jenen Tagen mit der Rada Ludowa eine Erklärung vereinbart, die zur allgemeinen Beruhigung beigetragen und, an den Strassensäulen verbreitet, schlimme Folgen verhindert hat. Sie hat tatsächlich dazu geführt, dass die Gemüter sich beruhigt haben. Wir haben gerade in diesen Tagen für die bedrohte Sicherheit der Stadt Posen sorgen müssen und gesorgt. Als, einige Wochen später wieder Haussuchungen vorgenommen worden, war auf unseren Antrag jeder Kommission ein Jude beigegeben. Der Schreck dieser Haussuchungen schwand, als wir sagen konnten, dass sie nur dann vorgenommen werden durften, wenn ein Jude bei der Kommission zugegen war. Diese Zusage wurde uns von den Polen gehalten, und es gab keine Behelligungen mehr. AVir haben damals im Zusammenhang hiermit erlangt, dass bei den Standgerichten auch Juden, die der polnischen Sprache mächtig sind, als Richter mitwirken. Von den ersten Tagen im Januar d. Js. an haben wir uns mit der Geissei- und Kontributionsfrage beschäftigt. Es sind vom Beginn der Feindseligkeiten an an verschiedenen Orten insbesondere an der Kampfzone auch Juden als Geissein eingezogen worden. Wir haben zunächst in einzelnen Fällen einzugreifen versucht. Am 30. Januar 1 Ql Q ist sodann mit der Naczelna Rada Ludowa ein Abkommen vereinbart worden, worin uns zugesichert worden ist, dass die uns angehörenden jüdischen Kreise, also die auf neutralem Standpunkt stehenden Juden, nicht als Geissein genommen werden sollten und dass Kontributionen und Strafgelder nicht genommen werden sollten.*) AVir waren auf diese Abmachungen sehr stolz, mussten aber zu unserem Befremden wahrnehmen, dass sie nicht immer innegehalten wurde. Die Durchführung scheiterte zumeist an dem Willen der Obersten Heeresleitung, die in militärischen Dingen der N. R. L. nicht unterstellt ist. Durch diesen Gegensatz zwischen Oberstem Volksrat und Oberster Heeresleitung war unsere Arbeit sehr erschwert. In einer Unterredung am 3 L März bei Herrn v. Plucinski, dem Vertreter des Herrn Abgeordneten Korfanty, haben wir im allgemeinen die Frage der Geissein und Internierungen zur Sprache gebracht. Herr v. P. erklärte, dass die N. R. L. unbedingt auf dem Boden der Erklärung vom 30 Januar stehe und dass nur diejenigen Juden als Geissein genommen werden könnten, die sich etwas haben zuschulden kommen lassen, oder die aus irgend welchen militärischen Notwendigkeiten heraus interniert werden müssen. Der rein rechtliche Begriff ist hierbei allerdings nicht richtig angewandt. Geissein sind begrifflich unschuldig. Insoweit ist uns auch wiederholt Befreiung jüdischer Geissein zugesagt. Wir haben eine Zusammenstellung aller jüdischen Internierten eingereicht zur Vornahme einer Prüfung, ob sich die Geissein in speziellen Fällen habend etwas zuschulden kommen lassen. Sofern dies nicht der Fall ist, soll ihre Freigabe befürwortet werden. Meine Herren, wir sind auf dem Gebiete der Geisseln und Kontributionen sehr in Anspruch genommen worden, und wir halten es für selbstverständlich, dass alle Anmeldungen von Geissein an uns ergehen. Wenngleich wir theoreihisch die besten Erfolge zu verzeichnen haben, so sind sie praktisch oft weniger gut ausgefallen. Immerhin sind in vielen Einzelfällen durch unsere Vermittelung Befreiungen in sehr vielen Erleichterungen erzielt worden. So ist es uns hier dieser Tage gelungen, durch Austausch eine •) Vergleiche Rundschreiben vom 31.1.1919 „Mitteilungsblatt“, Seite 24.

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