Mitteilungs-Blatt des Jüdischen Volksrats Posen
- Journal
- Mitteilungs-Blatt des Jüdischen Volksrats Posen
- Volume
- 1 (1919)
- Issue
- 4/5 (Mai/Juni 1919)
- Date
- 1919-05-01
- Page
- Seite 43 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Nr. 4/5 Mitteilungsblatt des Jüdischen Volksrats Seite 43 Fünf Monate Jüdischer Volksrat. Tätigkeitsbericht, erstattet auf der Provinzial-Tagung des Jüdischen Volksrats Posen am 9. April 1919 von Rechtsanwalt Pr. Max Kol lens eher. Meine Damen und Herren! Der Bericht, den ich Ihnen zu erstatten habe, umfasst nur einen Zeitraum von 5 Monaten; trotzdem wird er Ihnen eine Fülle von Mühe und Arbeit, von überstandenen Sorgen und Zweifeln verraten. In einer ausserordentlich schweren Zeit haben wir unsere Arbeit begonnen, unter ganz veränderten Umständen. Wir haben zum ersten Male in unserem Lande eine eigene jüdische Landespolitik eingeleitet. Früher kannte man dies bei uns nicht. Die Juden hatten ihre politischen und wirtschaftlichen Interessen in der allgemeinen Politik nicht in einem eigenen Verbände wahrgenommen, sondern sich den Parteien angeschlossen, von denen der Einzelne die beste Wahrnehmung seiner Interessen erwartete. Als wir auf den Plan traten, haben wir diese Tradition beseitigt. Wir haben zum ersten Male in Posen eine jüdische Organisation geschaffen, um in die öffentlichen politischen Verhältnisse einzugreifen, um die jüdische Partei zu bilden, die in der Landespolitik die Interessen der jüdischen Gesamtheit zu vertreten hat. Wir haben mit dieser Tätigkeit nicht erst am Tage der Revolution begonnen. Schon zu der Zeit, als in Berlin Prinz Max von Baden die Erklärung abgab, dass das Deutsche Reich Waffenstillstand schliessen und die bekannten 14 Wilsonschen Punkte zur Grundlage von Friedensverhandlungen machen wolle, als hierauf von polnischer Seite die Forderung ausgesprochen wurde, dass Posen zu Polen gehören müsse, erschien uns die Notwendigkeit einer jüdischen Organisation gegeben. Schon damals haben wir erkannt, dass, wie sich die Verhältnisse auch entwickeln mochten, wir hier in Posen in eine bedrängte Lage geraten würden, dass wir mit den alten Grundsätzen nicht weiter kommen, dass es unsere Aufgabe wäre, veränderte Politik zu treiben. So habeu wir uns schon im Oktober bemüht, die Judenschaft auf der Grundlage eines gemeinschaftlichen Vorgehens zu einigen. Der Versuch, den wir anstrebten, ist damals — Oktober 1918 — nicht gelungen. Die Zionistische Ortsgruppe hatte unter meinem Vorsitz alle in Stadt und Provinz Posen arbeitenden grossen jüdischen Organisationen, soweit sie nicht lediglich der Wohltätigkeit dienen, einberufen, um sie zu einer politischen Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschliessen. Ich. hatte bei dieser Konferenz die Grundsätze entwickelt, die jetzt die Grundlage der Arbeit des Jüdischen Volksrats bilden, und die Ihnen darzulegen, ich mir noch erlauben werde. Wir fanden damals nicht die allgemeine Bereitschaft zur gemeinsamen Arbeit. Die Judenschaft der Stadt Posen wollte sich nur darin einigen, solch-e Massnahmen gemeinschaftlich vorzunehmen, die für die Sicherheit von Leib, Leben und Eigentum der Juden erforderlich wären. Gemeinschaftliche Politik zu treiben, lehnte man ab. So scheiterten damals unsere wohlgemeinten Einigungsbestrebungen. Wir standen allein und mussten uns allein auf die Erfüllung der grossen Aufgaben vorbereiten, die wir auf uns einstürzen sahen. So kam der 9. November, es kam die grosse Umwälzung im Staats- und Völkerleben. Wir erkannten, wohin sie uns führen musste. Die Revolution trug in unserem Lande keinen sozialistischen, sondern einen nationalen Charakter. Die bisher unterdrückte Nation wollte zur Herrschaft gelangen; ein nationaler Kampf stand bevor. Wollten wir Juden in diesem Kampfe nicht von der einen Partei gegen die andere ausgespielt, im Kampfe zerrieben werden, so mussten wir selbst, als Juden, auf den Schauplatz treten und unsere nationalen Rechte selbst wahrnehmen. Zu diesem Zwecke und mit dieser Tendenz ist am 9. November der Jüdische Volksrat gegründet worden. Seine Gründer haben insbesondere zwei Grundsätze auf gestellt und vertreten. Der erste ging dahin, dass das endgültige Schicksal unseres Landes erst durch die Friedenskonferenz bestimmt werden sollte. Das war in jener ersten Zeit für alle Nationalitäten noch eine Selbstverständlichkeit, ist auch damals von allen Seiten betont worden. Andere sind jedoch im Laufe der Entwickelung von diesem Grundsatz abgewichen. Wir bekennen uns noch heute zu ihm. Er ist die festeste Grundlage unserer Neutralität und unserer Neutralitätspolitik. In den Kampf uin die politische Herrschaft, um das Land können wir nicht eingreifen. Wir bleiben auf dem Boden des Rechtes, wenn wir uns auch vor der Macht der Tatsachen beugen müssen. Der zweite Grundsatz, der uns leiten musste, war der, dass es nicht ausreichen konnte, wenn wir gegenüber der bevorstehenden Umwälzung für die persönliche und rechtliche Sicherheit der einzelnen Juden sorgten, sondern dass wir dazu übergehen mussten, für die Juden nationale Rechte in Anspruch zu nehmen. Aus der Geschichte mussten wir lernen. Auch die Zeit der französischen Revolution bedeutete einen Wendepunkt in der jüdischen Geschichte. Auch damals war man sich darüber klar, dass man es mit dem Gedanken der allgemeinen Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit nicht verbinden konnte, die Juden weiter zu unterdrücken. Man nahm den Juden in den Menschheitsbund auf und gewährte ihm persönlich alle Rechte.. Aber man zog eine merkwürdige Folgerung. Dem Juden als Person sollten alle Rechte gewährt werden, der Judenschaft als Gesamtheit dagegen sollte jedes Recht versagt bleiben. Wehn man auch diese Zusage hinsichtlich der einzelnen Juden nicht immer beachtete, so wurde doch die Absage der Rechte an die jüdische .Gesamtheit genau inne gehalten. Die Judenschaft als solche blieb in jedem Lande rechtlos, sie verfiel der Auflösung. Wollte der Jude die ihm eingeräumten Rechte ausüben, so musste und sollte er sich nur als Bürger des fremden Staates ausgeben, seine jüdische Eigenart zurückstellen, sich assimilieren. Damit ist für das Judentum und die Judenschaft nichts erreicht. Der freie Jude soll der freien jüdischen Gemeinschaft dienen können. Darum müssen wir in der Zeit der neuen Umwälzung auch der jüdischen Gemeinschaft die Freiheit erkämpfen. Wir treten in den Kampf für diese Freiheit ein, indem wir die nationalen Rechte der Juden anmelden. Die Form, in der die Judenschaft unseres Landes ihre Rechte verlangen und ausüben kann, in der sie neben den anderen freien Nationalitäten ihre Angelegenheiten selbständig regeln kann, ist die nationale Autonomie. Indem wir diese Grundsätze aufstellten, haben wir die edlen Lehren Wilsons über das Selbstbestimmungsrecht der Völker und über den Schutz der Minoritäten auf unsere Verhältnisse angewandt. So konnten wir am 9. November mit einem Plane für unsere Arbeit vor die Oeffentlichkeit treten und bereits am 10 November, dem Tage, an dem unter dem Vorsitz des Arbeiter- und Soldatenrats eine Zusammenkunft aller Berufs-