Mitteilungs-Blatt des Jüdischen Volksrats Posen
- Journal
- Mitteilungs-Blatt des Jüdischen Volksrats Posen
- Volume
- 1 (1919)
- Issue
- 4/5 (Mai/Juni 1919)
- Date
- 1919-05-01
- Page
- Seite 40 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Seite 40 Mitteilungsblatt des Jüdischen Volksrats gebung und Treue für das Wohl des Ganzen sorgen lallen. Die Freiheit der Minoritäten wird verbürgt durch die Zuerkennung nationaler Autonomie, die wir Nationalen für die Juden in Polen erftreben. Mit mufterhafter Prägnanz wird der Begriff des Schutzes der Minderheiten — anders ausgedrückt, der Begriff der nationalen Autonomie — in dem deutlchen Völkerbundsentwurf umritten. Es heißt da im Abfchnitt Vll: „Den nationalen Minderheiten innerhalb der einzelnen Bundesftaaten wird ein nationales Eigenleben, insbesondere in Sprache, Schule, Kirche, Kunft, Wiffenlchaft und Prelle verbürgt. lieber die Durchführung diefes Grundlatzes entscheidet ein besonderes Abkommen, das vornehmlich bestimmt, in welcher Weife das Recht der Minderheiten vor den Organen des Völkerbunds geltend gemacht werden kann." Ergänzend tritt hinzu — gerade was die Sabbathheiligung der Juden anbelangt — der Artikel 4 des dem Völkerbundsentwurf als Anlage beigegebenen Abkommens über Arbeiterrecht: „ln Ländern, in denen allgemein oder für be-i stimmte Teile der Bevölkerung ein anderer Tag der Woche (als der Sonntag) als Ruhetag üblich i(t, tritt für die im vorstehenden vorgesehene Arbeitsruhe an Stelle des Sonntags dieser Ruhetag." Ausführlicher verbreitet lieh die BernerfVölkerbundkonferenz — übereinstimmend auch die Internationale Sozialiltenkonferenz in Amsterdam — in den von ihr beantragten Zusätzen zum Pariser Völkerbundsentwurf über den Minoritätenschutz: „Die nationalen Minderheiten in jedem Staate bedürfen eines eingehenden internationalen Schutzes; insbesondere fei die rechtliche Gleichheit der Individuen ohne Unterschied der Nationalität, freies, nationales Bekenntnis der Individuen, kulturelle und ökonomische Selbstverwaltung nationaler Minderheiten von wenigstens 100 Angehörigen, Autonomie der Gemeinden, Proportionalwahlen, Berücksichtigung aller Minderheiten von mehr als 20 % im Sprachengebrauch der Gesetze und Behörden, proportionale Verteilung staatlicher Subventionen, Elementarschulen für Minderheiten von wenigstens 40 schulpflichtigen Kindern, international zu garantieren und ferner Maßregeln gegen nationalen Boykott zu treffen." Wenn wir uns diesen Bestrebungen anschließen, deren Ideengehalt die Gruppen der Völkerbundliga sehr bald zum Gemeingut der gesamten Kulturwelt machen, und die vielleicht doch noch wenigstens in ihren Grundzügen in dem Pariser Entwurf ihren Niederschlag finden werden, fo wünschen wir damit für die Juden in Polen keine Souveränitätsrechte, keinen Staat im Staate. Zum Schutze ihrer Rechte muss die nationale Minderheit der Juden vor allem einheitlich organisiert werden. Sie darf nicht in einzelne einflusslose Religionsgesellschaften zersprengt und so zur Ohnmacht verurteilt, sondern sie muss auch straff zusammengefasst werden. Die Träger dieser autonomen Gemeinschaft haben in jeder Beziehung über die Wahrung der Rechte ihrer Volksgenossen zu wachen, sie .Nr. 4/5. haben den geistigen Besitz ihres Volkes autonä^n zu verwalten und seine autonome Fortentwickelung^?" fördern. Wie wir uns die Einzelheiten denken, habe^P wir in der der Ententekommission überreichten una* später veröffentlichten Denkschrift dargelegt. Unerfindlich ist es, inwiefern eine solche Autonomie dem allgemeinen Staatsinteresse abträglich sein sollte. Selbst wenn sich wirklich einmal Kollisionen zwischen dem spezifisch jüdischen und dem allgemeinen Staatsinteresse heraussteilen sollten, würde gerade das Vorhandensein von Vertretern der einheitlich organisierten Judenheit zur schnellsten und einfachsten Lösung führen. Hoffen wir, dass diese Ueberzeugung recht bald Gemeingut aller Polen werden wird! Allerdings müssen wir der Vollständigkeit halber hinzufügen, daß nicht nur einzelne polnische Kreise die nationale Forderung der Autonomie bekämpfen, sondern auch ein — allerdings kleiner Kreis — jüdischer Kapitalisten und Akademiker, jener wenigen Polen mosaischen Bekenntnisses, von denen der Verfasser des ,Dziennik‘-Artikels mit Anerkennung spricht. Einen nicht uninteressanten Einblick in die Gedankenkreise der polnifch-jüdifchen Affimilanten gewinnen wir aus einer Erklärung des D r. Nußbaum-War- Ichau, die der JDziennikJPoznariski' vom 2. April 1919 abgedruckt hat. Es heißt da unter anderem mit Bezug auf die Natinoaljuden: „Die polnische Nation muß kräftig und unerschütterlich daftehen in der Wahrung der Gefamtgeftaltung der nationalen polnischen Interessen. Der polnische Staat muß ein polnischer Staat fein, für welchen der Genius Polens, der polnifche Nationalgeift, verantwortlich ift. Wirhaben eine einzige Mutter — Vaterland, eine einzige Erde - Polen ,* nach anderen Ländern aspirieren wir nicht. Das jüdische Volk hat fein heiliges Land an den Ufern des Jordan, auf den Bergen des Libanon, dort lieh hinzusehnen, ift es in feinem Recht und niemand wagt es, diese edlen Gefühle anzutaften. Möge es dort feinen nationalen Geift pflegen. Aber das polnische Land 'muß in feiner Ganzheit für die Entwickelung des Geiftes des Polentums verbleiben, für die geiftige Entwickelung ihrer polnischen Kinder ohne Unterschied des Bekenntnisses. Und vor allem protestieren wir ganz energisch gegen die von Grund aus falsche These, als ob die deutsche, von der gesamten jüdischen Bevölkerung in mehr oder weniger entstellter Form angewendete Sprache auch nur einen Schatten der nationalen Sprache der Juden enthält. Eine Anerkennung der Juden in dieser strafwürdigen Gewohnheit käme der freiwilligen Begründung eines Platzes für die Entwickelung des Deutschtums in den Städten Polens durch die polnische Regierung gleich! . . . . . . . Den jüdischen Gemeinden dürfte ausschließlich die Pflege der religiösen und philanthropischen Angelegenheiten, sowie des Religionsunterricht in den Schulen überlassen werden —, ab§r die Schule, von der Volksschule beginnend, muß in der ausschließlichen Verwaltung des polnischen Staates, und die Unterrichtssprache in ihr ausschließlich polnisch verbleiben."