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Mitteilungs-Blatt des Jüdischen Volksrats Posen · 1919-04-01 · 3 (4.1919) · p. Seite 35

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Journal
Mitteilungs-Blatt des Jüdischen Volksrats Posen
Volume
1 (1919)
Issue
3 (4.1919)
Date
1919-04-01
Page
Seite 35 (sequence 13)
Language
German
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Nr. 3 Mitteilungs^Blatt des Jüdischen Volksmts Seite 35 •Stimme haben-. Sie sollen zu den Sitzungen des „Engeren Auschusses“ insoweit zugezogen werden, als Fragen behandelt werden, die die einzelnen Gemeinden betreffen. Ferner soll an jedem Montag des Monats — wenn dieser nuf einen jüdischen Feiertag fällt, an dem darauffolgenden Montag — eine Sitzung des „Engeren Ausschusses“ stattfinden, in der die Gemeinden der Provinz Stimmrecht haben. Eine besondere Einladung -ergeht nicht. Im „Weiteren Ausschuss“ werden die Gemeindemitglieder nach dem Statut zu allen Sitzungen .zugezogen, ferner sollen periodisch derartige Sitzungen, wie die am 9. April, abgehalten werden, zu denen neben dem weiteren Ausschuss und den Gemeinden, die unsere Mitglieder sind, auch diejenigen Gemeinden eingeladen werden, die sich bisher nicht an geschlossen haben, sowie die Fachausschüsse -aus den einzelnen Zweigen des Handels und der Industrie, welche uns ihre Mitarbeit zur Verfügung gestellt haben. Schliesslich sollen die Vertrauensleute in den einzelnen Ortschaften ständige Berichte (etwa monatlich) einreichen, damit von der Zentrale Posen aus die gemeinsamen Interessen der 'einzelnen Gemeinden einheitlich vertreten werden. Nachdem Herr Becher, Posen, auch besonders auf die Tätigkeit der Vertrauensleute hingewiesen hatte, stimmte die Versammlung den Ausführungen des Referenten über die Organisation bei. Die Versammlung nahm danach auf Antrag der Herren Manasse-Werner, Posen, Rabb. Blum], Pieschen, und Max Katz, Schwersenz einstimmig folgende Entschließung an: „Die Teilnehmer der am 9. April 1919 ih Posen im Hotel Friedrichshof abgehaltenen, von Delegierten des Jüdischen Volksrats und zahlreichen Gästen aus Stadt und Provinz Posen besuchten Versammlung haben mit Be- wunderung und Genugtuung Kenntnis genommen ton der vielseitigen, op fervollen und segensreichen Tätigkeit, die der Jüdische Volksrat seit seinem Bestehen für Leben und Sicherheit der Juden in der Provinz Posen, für die Förderung ihrer wirtschaftlichen Interessen und für die Sicherstellung ihrer nationalen Rechte ausgeübt hat. Sie sprechen daher dem Ausschuss des Jüdischen Volksrats, dem neu geschaffenen zuverlässigen Mittelpunkte der jüdischen Gesamtheit der Provinz Posen, ihren innigen Dank für seine bisherige und ihr vollstes Vertrauen für seine künftige Tätigkeit aus." Die Verhandlungen waren um 4 Uhr beendet. Es fand als dann ein Festessen statt, das 80 Teilnehmer in heiterster Stimmung bis zum Abend vereinte. Manheim. Aus unserer Urkundenmappe. Rundschreiben betr. die Errichtung jüd. Schulen. An die Synagogengemeinden Posen, den 24. Februar 1919. Der Jüdische Volksrat Posen beabsichtigt, hierselbst mit Beginn des neuen Schuljahres eine jüdische Schule im System der Einheitsschule zu errichten. Der ,Enterb au derselben soll nach drei Schuljahren, in denen die Elementarfächer gelehrt werden, im vierten Schuljahr eine fremde Sprache (französisch oder englisch) aufnehmen. Diese Schule soll sich dann in den weiteren sechs Schuljahren zum Gymnasium, Realschule bezw. Oberrealschule entwickeln. Diese Einheitsschule soll zunächst mit den sechs unteren Schulklassen erröffnet werden. Von den hiesigen Behörden ist unser Plan mit Wohlwollen aufgenommen worden. Der Jüdische Volksrat bittet daher, auch in allen Gemeinden der Provinz wenigstens für die ersten sechs Schulklassen eine derartige jüdische Schule in Aussicht zu nehmen. Nähere Einzelheiten werden demnächst mitgeteilt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nach dem bestehenden Ministerialerlass eine jüdische Schule schon dann errichtet werden kann, wenn auch nur zehn Schüler (Schülerinnen) vorhanden sind. Wenn dieses System einheitlich durch geführt wird, dann besteht die Möglichkeit, dass die Schüler aus den kleinen Städten ohne weiteres in die oberen Klassen der grösseren Städte übergehen können, die als Gymnasium, Realgymnasium, Oberrealschule eingerichtet werden Sollten dort jüdische Kinder Unterricht in sogenannten Privatschulen erhalten, so wäre es zweckmässig, die Eltern dieser Kinder zu bewegen, ihre Kinder der so eingerichteten jüdischen Schule zu überweisen. Soweit sich bisher übersehen lässt, werden den Schulvätern aus der Errichtung einer jüdischen Schule keine grösseren Kosten als bisher entstehen. Der Jüdische Volksrat erstrebt nämlich die Schulautonomie dergestalt, dass die jüdische Bevölkerung «nur ihr eigenes Schulwesen zu unterhalten braucht und von der Besteuerung für die Schule der übrigen Kinder freigestellt wird. Alles dies ist im Fluss und noch nicht zur festen Entscheidung gestaltet. - Inzwischen ersucht der Jüdische Volksrat, die etwa dort bestehenden jüdischen Schulen nach Möglichkeit aufrecht zu erhalten und die obigen Gesichtspunkte bei der Errichtung neuer jüdischer Schulen ins Auge zu fassen, soweit dies möglich ist. Zu weiteren Auskünften ist der jüdische Volksrat bereit und ersucht um Mitteilung, ob dortselbst die neue Errichtung einer jüdischen Schule nach den angegebenen Grundsätzen sich ermöglicht und wieviel Kinder hierfür in Frage kommen. Einem Bescheid bis zum 1. März er. wird entgegengesehen. Mit vorzüglicher Hochachtung Der geschäftsf.Ausschuss Die führ. Schulkommission Rundschreiben betr. die Stadtverordnetenwahlen. An die Synagogengemeinden! An unsere Vertrauensmänner! Posen, den 3. März 1919. Für die bevorstehenden Stadtverordnetenwahlen in der Provinz Posen stellen wir folgende Grundsätze zur Beachtung auf. I An den Orten, an denen die politischen Parteien mit gesonderten Listen in den Wahlkampf eintreten, bleibt es unseren Anhängern überlassen, bei den Wahlen denjenigen Parteien ihre 'Stimme zu geben, bei denen sie ihre allgemein politischen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen am besten vertreten glauben. II 1) Wo nur nationale Listen (deutsche und polnische) aufgestellt werden, erwarten wir von allen Juden, dass sie bei der Wahl und insbesondere während des Wahlkampfes in den nationalen Kampf zwischen Deutschen und Polen nicht eingreifen, und dass sie sich insbesondere nicht zu Wortführern fremdnatiönaier oder fremdvölkischer Gruppen machen. 2) In den Städten, in denen die Juden nach der Zahl ihrer stimmberechtigten Wähler und Wählerinnen in der Lage sind und Aussicht haben, eigene Kandidaten, wenn auch nur einen, durchzusetzen,’ empfehlen wir die rechtzeitige und ordnungsgemässe Aufstellung einer eigenen jüdischen Liste, 31 Wo dies nicht der Fall ist, ist Wahlenthaltung geboten. 4) Sollten von deutscher oder polnischer Seite Kompromisse ungebeten werden, so kann auf sie, wenn die

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