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Mitteilungs-Blatt des Jüdischen Volksrats Posen · 1919-04-01 · 3 (4.1919) · p. Seite 36

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Journal
Mitteilungs-Blatt des Jüdischen Volksrats Posen
Volume
1 (1919)
Issue
3 (4.1919)
Date
1919-04-01
Page
Seite 36 (sequence 14)
Language
German
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Seite 36 Mitteilungs-Blatt des Jüdischen Volksrats Nr. 3 örtlichen Verhältnisse es gestatten, eingegangen werden; es ist jedoch unter allen Umständen darauf zu achten, dass die zugebilligten jüdischen Kandidaten auf dem Boden des Jüdischen Volksrats stehen und innerhalb der gemeinschaftlichen Liste einen gesicherten Platz erhalten. In Zweifelsfällen und bei Unklarheiten des Wahlverfahrens, bitten wir, unter genauer Mitteilung des Sachverhalts, unseren Rat einzuholen. Der geschäftsführende Ausschuss Weiteres Rundschreiben betr. Stadtverordnetenwahlen und Kriegsgefangenen. An die Synagogengemeinden! An unsere Vertrauensmänner! Posen, den 3. April 1919. Der Jüdische Volksrat, Posen, hat sich veranlasst gesehen, bei der Stadtverordneten wähl eine besondere jüdische Liste für die Stadt Posen aufzustellen, weil die bürgerlichen deutschen Parteien einschliesslich der Deutsch-Nationalen (antisemitischen) Volkspartei eine gemeinschaftliche Liste im Gegensatz zu der polnischen Vorschlagsliste aufgestellt hatten. Der Erfolg der Wahl war für uns ausserordentlich günstig: von den 3075 eingeschriebenen Wählern haben 2420 ihr Wahlrecht ausgeübt und davon 1692 für unsere Liste gestimmt. Es gelang uns somit nicht nur, unseren ersten Kandidaten Herrn Rechtsanwalt Dr. Kollenscher in die Stadtverordnetenversammlung zu bringen, sondern vor allem die absolut sichere Feststellung, dass wir etwa 70;J/o der hiesigen Juden hinter uns haben. Für unsere weitere Tätigkeit, namentlich für die Tätigkeit in der Provinz erscheint es uns jedoch erforderlich, dass wir auch von der Provinz über die Ergebnisse der Stadtverordneten wähl unterrichtet werden. Wir bitten daher um alsbaldige, genaue Angaben über folgende Fragen: 1. Ist eine besondere Liste zur Stadtverordnetenwahl aufgestellt worden? 2. Wieviel jüdische Wähler sind in der dortigen Gemeinde? 3. Wieviel haben dabei (eventuell schätzungsweise) ihr Wahlrecht ausgeübt? Desgleichen weisen wir die jüdischen Gemeinden auf Folgendes hin : Nach Mitteilungen, welche uns von der Naczema Rada Ludowa zuteil geworden sind, gemessen die Kriegsgefangenen polnischer Nationalität in den Entente-Ländern zur Zeit schon besondere Vorzüge. Es schweben nunmehr Verhandlungen darüber, dass sämtliche Kriegsgefangenen, die in der Provinz Posen ihren Wohnsitz hatten, von den Entente-Regierungen früher als die übrigen Deutschen Kriegsgefangenen zur Entlassung gelangen werden. Wenn diese Vereinbarung in dieser Form zustande kommt, so würden darunter auch die jüdischen Kriegsgefangenen aus der Provinz Posen fallen. Wir bitten daher um schleunigste Angabe derjenigen Kriegsgefangenen aus der dortigen Gemeinde, für welche das Recht auf Entlassung durch den Jüdischen Volks rat Posen unter den oben genannten Bedingungen geltend gemacht werden soll. Es ist erforderlich, dass auf das Genaueste Name, Geburtsdatum und Ort, Wohnort bei Beginn des Krieges und jetzige genaue Adresse angegeben werden. - Der geschäftsführende Ausschuss Einspruch des Jüdischen Volksrats Posen an die Naczelna Rada Ludowa Posen. Posen, den 4 April 1919. Nach der bisher unwidersprochen gebliebenen Mitteilung der „Posener Neuesten Nachrichten“ hat in der Vollversammlung der Naczelna Rada Ludowa der Leiter des Justizdepartaments Herr R. A. Wiczynski erklärt: es müsste dahin gesorgt werden, dass hier zu Lande die Rechtsanwaltschaft nicht jüdisch würde, wie etwa in Galizien, wo SGo/o der Anwälte Juden wären. Wir haben nicht die Pflicht und auch nicht das Recht, für die jüdischen Rechtsanwälte das Wort zu führen. Die Ansichten des Herrn Rechtsanwalt Wiczynski. von denen bemerkt wird, dass sie in der Vollversammlung allseitige Zustimmung gefunden haben, bedeuten jedoch für die jüdische Gesamtheit eine Schwere Gefahr, die uns zwingt, jetzt schon unsere Stimme zu erheben. Wenn die Zahl der jüdischen Rechtsanwälte in Gegenwart oder Zukunft herabgesetzt werden soll, so kann dies nur geschehen, indem auf dem Wege des Gesetzes oder der Verwaltung Juden aus diesem Bereiche ganz oder teilweise ausgeschlossen werden'. Damit ist die in einem modernem Staate selbstverständliche, von uns verlangte und uns auch verheissene Freiheit der wirtschaftlichen und beruflichen Betätigung verletzt. Wir können nicht dazu schweigen, dass man von den höchsten Stellen der gegenwärtigen Verwaltung aus, die Stellung der Juden in den freien wirtschaftlichen Bereichen bedroht. Die jüdische Gesamtheit hat aber, auch gerade an einer freien Advokatur ein lebhaftes Interesse. Sie kann und will die Männer nicht missen, die, ausgerüstet mit allen Kenntnissen des Rechtes und der Gesetze, bereit stehen, um den Bedrückten und Verfolgten Rat und Hilfe zu gewähren. Wenn in .jedem freien Staate die freie Advokatur ein Grundrecht und eine Säulo der Freiheit ist, so kann gerade die jüdische Minderheit in unserem Lande ihren Schutz nicht entbehren. Wir bitten deshalb ergebenst, die durch die Ausführungen des Herrn Rechtsanwalts Wiczynski geschaffene Beunruhigung zu beseitigen. Der geschäftsführende Ausschuss Verantwortlicher Schriftleiter: Rechtsanwalt Dr. Chone, Posen. Für den Anzeigenteil verantwortlich: Leo Eisxgr Posen. Druck von D. Goldbe>rg, Posen.

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