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Mitteilungs-Blatt des Jüdischen Volksrats Posen · 1919-02-01 · 1 (2.1919) · p. Seite 10

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Journal
Mitteilungs-Blatt des Jüdischen Volksrats Posen
Volume
1 (1919)
Issue
1 (2.1919)
Date
1919-02-01
Page
Seite 10 (sequence 12)
Language
German
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Seite 10 Mitteilungs^Blatt des Jüdischen Volksrats Nr. 1. Kultur, aber nicht das einzige Verbindende der Juden ist, von Tag zu Tag grösser, und die Zeit ist wohl nicht mehr so fern, wo auch in Deutschland die Gegner des jüdischen Nationalbewusstseins in die Minderheit kommen werden. Dass gerade in der besonders hierbei interessierten preussischen Provinz Posen Deutsche wie Polen bewusst und unbewusst die Bevölkerung nach den drei Nationalitäten einteilten und einteilen, ist eine Erfahrung, die wir seit Jahrzehnten immer wieder machten, und die nur nebenbei erwähnt werden soll. Die Führer des Polentums haben daraus die richtige Folgerung gezogen. Sie haben nicht nur den „jüdischen Volksrat*c in Posen als ein dem polnischen und deutschen gleichgeordnetes Organ und als die zur Vertretung der Juden allein berechtigte Körperschaft anerkannt, sondern ihnen auch in der obigen Erklärung das nationale Selbstbestimmungsrecht zugebilligt. Ist so die nationale Selbstbestimmung ein Recht, das uns zusteht, und das uns auch von den entscheidenden polnischen Faktoren nicht bestritten wird, so haben wir weiter zu prüfen, ob wir es auch zu erstreben haben, oder ob es in unserem Interesse liegt, darauf zu verzichten. Für die Beantwortung der Frage ist, soweit die heute preussischen Landesteile in Betracht kommen, die eine überwiegend polnische Bevölkerung haben, folgendes zu erwägen: Was über diese Gebiete, also namentlich über die Provinz Posen in ihrer Gesamtheit öder über ihre überwiegend polnische Kreise der Friedenskongress bestimmen wird, steht dahin. Auf alle Möglichkeiten müssen wir vorbereitet sein. Wenn das polnische Reich als ein einheitlicher Staat gegründet und ihm die bezeichnten Teile der preussischen Ostmarken einverleibt werden, so bilden die Juden nicht nur wie heute in der Provinz Posen, eine wirtschaftlich bedeutende sondern auch mit ihren rund 4 Millionen Menschen eine zahlenmässig entscheidende Rolle. Hierbei sei besonders darauf hingewiesen, dass die Juden in Kongresspolen in Jahre 1 Ql 3 nicht weniger als 15% der Gesamtbevölkerung bildeten, in der Stadt Warschau sogar 31,4° 0, in Lublin 22,Z%, in Siedlce 21,7%, in Lomza 19,0%, (Kaplun-Kogan a. a. 0.) Da wohl niemand es ernstlich für möglich halten wird, in einem einheitlichen Staate die bisherigen preussisch-polnischen Juden dauernd anders wie die bisherigen russisch-polnischen Juden zu behandeln, so werden sich die Ersteren als die Minderheit der Mehrheit anschliessen müssen. Für diese aber sagt selbst Gothein (a. a. 0.) mit Recht: „Die grosse Masse der polnischen Juden will dagegen auch politisch als eigene Nationalität angesehen werden, und in getrennter Kurie wählen“. Und weiter: „Sieht man sich aber schon der anderen Nationalitäten wegen doch zum nationalen Wahlmatrikel genötigt, so ist nicht recht einzusehen, warum sie den Juden vorenthalten werden soll. Den Assimilatoren würde es so wie so freistehen, sich in die nationalpolnische Matrikel einzutragen“. Dieses Recht wird man allerdings nicht bestreiten können, wenn man als subjektives Kennzeichen der Nationalität den freien unbeeinflussten Willen eines jeden gross jährigen, verfügungsberechtigten Bürgers ansieht (so Franz Oppenheimer, Nationale Autonomie „Neue Rundschau“ Februar 917) oder zum mindesten die freie Willensbestimmung als mitentscheidend für die staatsrechtlich erhebliche Nationalität ansieht. Werden die Provinz Posen und andere Teile Preussens ganz oder teilweise dem polnischen Reich einverleibt, so werden sich sicherlich auch Juden finden, welche sich für die deutsche Nationalität entscheiden, und es besteht weder die Möglichkeit, noch ein Recht, dies zu verhindern. Aber wer von der Lebensfähigkeit des Judentums überzeugt ist, wird wohl bald erkennen, dass er sich damit eine Zwitterstellung schafft, und dass cein freies, ungehindertes kulturelles Leben nur dem Juden möglich ist, der sich der jüdischen Kurie anschliesst. Bleibt die Provinz Posen dagegen ein Bestandteil des Deutschen Reiches, sei es als autonomer Bundesstaat oder als Provinz eines einheitlichen Deutschen Reiches, so ist kein Zweifel, dass dann die Polen durch die ihnen befreundete Entente die Zusicherung einer absolut gewährleisteten Autonomie für sich in Anspruch nehmen müssen. Und es fragt sich: Was soll nun mit den Juden geschehen? Sollen sie sich zur deutschen Kurie bekennen, weil sie bisher deutsche Kultur genossen haben? Oder sollen sie sich den Polen, die zahlenmässig und vielleicht auch, wenn ein Teil der Bevölkerung und namentlich die Beamten, nach dem Westen ab wandern, wirtschaftlich das Uebergewicht haben würden, anschliessen? Gewiss wird das Letzere zunächst nur selten geschehen, aber in jahrzehntenlangem Beieinanderwohnen werden wohl viele ehemals deutsche Juden auch das Bedürfnis spüren, polnische Staatsbürger •jüdischen Glaubens zu werden. Die obigen Fragen aufwerfen, heisst schon sie in dem Sinne beantworten, dass nur Einzelne nach der einen oder anderen Seite abschwenken werden. Die grosse Menge wird unzweifelhaft bald einsehen, dass die Deutschen wie die Polen andere Interessen in kultureller Beziehung haben, wie die Juden. Gewiss wird sich in einzelnen Beziehungen, so vielleicht in kleineren Städten in Schulangelegenheiten, in Wohlfahrtssachen u. s. w. ein Zusammengehen mit den anderen Kurien hier und da als nötig erweisen. Das aber hindert nicht das Selbstbestimmungsrecht, d. h. das Recht der Juden, aus eigener staatlich gewährleisteter Machtvollkommenheit ihre Angelegenheiten zu ordnen und darüber zu entscheiden, inwieweit sie selbständig oder als gleichgeordneter Faktor mit den anderen Kurien handeln sollen. Schliesslich besteht auch noch die Möglichkeit, dass aus den bisherigen preussisch-polnischen Gebieten ein autonomer Staat mit irgend einer staatsrechtlichen Anlehnung an das grosspolnische Reich begründet wird. In diesem Falle würden die deutschen Bewohner dieser Gebiete unbedingt das- Selbstbestimmungsrecht für sich in Anspruch nehmen, um nicht allmählich einer Polonisierung zum Opfer zu fallen. Für die Juden würde sich dann als Mittelglied dieselbe Stellung ergeben wie in dem Falle, dass die Gebiete deutsch bleiben, d. h. auch in diesem Falle können die Juden neben der polnischen und der deutschen Kurie nur in einer besonderen jüdischen Kurie ihr Heil finden. Wie das Selbstbestimmungsrecht in einzelnen auszugestalten ist, geht über den Rahmen dieses Aufsatzes hinaus. Nur andeutungsweise sei bemerkt, dass jeder Kurie das unbeschränkte Verwaltungs- und Finanzrecht zustehen muss. Jede Kurie muss auch über ihr Schulwesen, ihre kulturellen insbesondere religiösen Einrichtungen, und über die Wohlfahrtspflege selbstständig zu entscheiden haben. Die Welt steht im Zeichen des Nationalismus, die grossen territorialen Veränderungen in allen Erdteilen, die uns die Friedenskonferenz bringen wird, werden von nationalen Gesichtspunkten aus getroffen werden. Die Juden, die in ihrer weit überwiegenden Mehrzahl in Europa sich, wie oben gezeigt, als Angehörige der uralten und ewig neuen' Nation fühlen, erhalten in Palästina ihr kulturelles auf ihrer Nationalität erbautes Zentrum, und es erwächst ihnen hieraus und aus der Erwägung, dass sie sonst zwischen den anderen Nationen der Welt zerrieben werden, die eiserne Pflicht, ihre nationale Rechte auch in den Ländern der Diaspora anzumelden und vorzubereiten. Rechtsanwalt Manheim.

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