Mitteilungs-Blatt des Jüdischen Volksrats Posen
- Journal
- Mitteilungs-Blatt des Jüdischen Volksrats Posen
- Volume
- 1 (1919)
- Issue
- 1 (2.1919)
- Date
- 1919-02-01
- Page
- Seite 9 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 1. Mitteilungs-'Biatt des Jüdischen Volksrats Seite 9 liehen Leidens ein freies und gesichertes. Leben bescheren wird. Wir wollen aber auch die Hoffnung aussprechen, dass -die Polen die Sicherung unserer Rechte in ihren Gebietsteilen ohne Missgunst hinnehmen werden. Mögen sie dessen «eingedenk sein, dass die Forderung des nationalen Selbstbestimmungsrechts, wie überhaupt der Nationalismus, erst dann eine Kulturforderung wird, wenn er sich nicht im nationalen Egoismus erschöpft, sondern das Glück der gesamten Menschheit in seine Ziele aufnimmt. Nationalismus ist kein Endzweck, sondern ein Mittel zur Herbeiführung der Gerechtigkeit, des Friedens und des Glückes für alle. Dr. Paul Chone. Nationales Selbstbestimmungsrecht der Juden in den polnischen Landesteilen. Im „Dziennik Poznanski“ vom 17. Dezember 1 Ql 8 bringt Herr A. Choloniewski einen Aufsatz mit der Heberschrift: „Wir, die luden und der Kongress". Der Verfasser macht es den luden zum Vorwurf, dass sie in Polen jüdische Rechte -erstrebten, die man „unschuldig als national-kulturelle Autonomie bezeichnet. „Mit einem Worte" — so meint er — „ausser dem neuerstandenem Palästina wünschten die National] uden «ein zweites, ein Kolonialland: Judaeo-Polen, gegründet auf dem Fundament des polnisch-jüdischen Condominium“. Choloniewski hält dieses Verlangen für eine Undankbarkeit der Juden, die seit Jahrhunderten in Polen stets die denkbar beste Eehandlung gehabt hätten. Zum Schluss weist er darauf hin, .„dass in Polen das jüdische Element über das menschliche Mass vertreten sei“, dass Polen fast 2 Millionen Juden ernährt, während auf der anderen Seite 4 Millionen Polen ihr Brot in Amerika verdienen müssten und jährlich y2 Million Polen -ausser Landes als Saisonarbeiter gingen. Ganz im Gegensatz hierzu äussert sich der Oberste Polnische Volksrat (Komisarjat Naczelnej Rady Ludowej) in einer offiziellen Erklärung vom 13. Dezember ly]8 über seine Stellung in der jüdischen Frage. Er sagte u. a.: „Der Oberste Polnische Volksrat steht auf den Standpunkt? dass die jüdischen Bewohner der polnischen Volksrepublik;sich völliger Gleichberechtigung erfreuen müssen. Jedwede Ausnahmebehandlung der jüdischen Bevölkerung im Staate Polen ist zu verwerfen. Auf die Eigenart der Juden ist in der gesamten Verwaltung des Staates gebührende Rücksicht zu nehmen.“ Hi ne mündliche Erklärung der polnischen Führer hierzu lässt keinen Zweifel darüber, dass die leitenden Persönlichkeiten der polnischen Bewegung mit diesen Sätzen dem Judentum in den polnischen Landen das Recht der nationalen Autonomie zuerkennen. Die 'beiden obigen Aeusserungen sind die Ergebnisse gänzlich verschiedener Grundanschauungen. Der Artikelschreiber des „Dziennik Poznanski“ wünscht, dass die Bewohner Polens, d. h. derjenigen Länder des bisherigen preussischen, russischen und österreichischen Staatsgebiets, welche früher zum König- - reich Polen gehörten, eine geschlossene Nation bilden; alles was innerhalb der obigen Grenzen wohnt, muss sich nicht nur politisch und wirtschaftlich, sondern auch kulturell der herrschenden Nationalität fügen, sich ihr angleichen, um überhaupt auf polnischem Gebiet eine Existenzberechtigung zu haben. Es ist das der Standpunkt, den bisher das Deutsche Reich und Preussen in den gemischtsprachigen Landesteilen, den ElsassrLothringern, Dänen und Polen gegenüber eingenommen hatte, jene Politik, die ihren krassesten Ausdruck im „Enteignungsgesetze“ gefunden hatte, und die mit Recht von der polnischen wie von der liberalen deutschen Presse auf das allerbitterste bekämpft wurde. Schon deshalb konnten die Führer der Polen, welche das neue Entstehen des polnischen Reiches vorbereiten, sich nicht zu diesem nationalen Egoismus bekennen, den* sie soeben als schmählich und ungerecht gebrandmarkt hatten. Aber neben diesen idealen Gründen mussten auch Gründe praktischer Staatsklugheit sie dazu bestimmen, den Völkern, die auf polnischem Gebiet wohnen werden, alle die Rechte und Freiheiten zu gewähren, die zu einem friedlichen Beisammenleben und zu einer gemeinsamen wirtschaftlichen Tätigkeit aller Landesbevvohner ohne Rücksicht auf die Nationalität erforderlich sind. Als das einzige Mittel zur Erreichung dieser Ziele erscheint den Polenführern das nationale Selbstbestimmungsrecht der Juden und die Berücksichtigung ihrer Eigenart als Volk und Kulturgemeinschaft. Es gibt aber noch heute in allen Lagern Leute, welche zwar an sich den Gedanken der nationalen Selbstbestimmung der Völker für das Heilmittel zur Gesundung der Verhältnisse in den Gebieten halten, in denen mehrere Nationalitäten neben einander wohnen, die aber gerade den Juden den Anspruch auf nationale Autonomie bestreiten. Man erkennt es als berecht gt an, wenn Wilson in den 14 Punkten seiner Kongressbotschaft vom 8. Januar 1 Ql 8 für die Völker Oesterreich- Ungarns und des türkischen Reiches „eine vollkommen unbeeinträchtigte Gelegenheit zu autonomer Entwickelung“ verlangt; aber man bestreitet vielfach, dass die Juden ein Volk sind, das Anspruch auf sein Selbstbestimmungsrecht habe. Der Einwand ist heute unberechtigter als je, wo die Grossmächte, welche in diesen Wochen über die Gestaltung der Erde zu entscheiden haben, durchweg in amtlichen Erklärungen sich dafür ausgesprochen haben, dass Palästina dem jüdischen Volke als Heimatsland überlassen werde. Leute, die die gemeinsame Sprache als Kennzeichen einer Nation ansehen, das Vorhandensein einer solchen aber bei den Juden bestreiten, ist entgegenzuhalten, dass in den Ländern, in denen die grosse Menge der Juden ihren Wohnsitz hat, die jüdische Sprache ein einigendes Band um sie schlingt; so sprachen im Jahre l Q1 3 von den ] 957 000 Juden Konpresspolens rund 1 942 OOO Personen den Jargon (Kaplun-Kogan, Jüdische Sprach- und Kulturgemeinschaft in Polen, Berlin—Wien 1917). Und wer mit der modernen jüdischen Bewegung vertraut ist, kennt die ständige Entwicklung der hebräischen Sprache, die dazu bestimmt ist, wie sie die Sprache unserer Väter war, auch die unserer Söhne zu werden. Vor allem aber ist — und das scheint das Entscheidende zu sein — in der grossen Menge der Juden ein unbeugsamer Wille zur Nationalität. Selbst ein Mann wie Gothein, der als Führer des Deutschen Liberalismus die Juden nur als deutsche Staatsbürger jüdischen Glaubens ansehen kann, muss in seinem Aufsatz „die Juden in Polen“ im „März“ vom 25. März 19]6 sagen: „Ihre (der Juden in Polen) grosse Mehrheit fühlt sich als besonderes Volk, als Stamm, als Nationalität“. Auch in Westeuropa wird die Zahl derer, die sich als Angehörige des jüdischen Volkes fühlen, denen die jüdische Religion zwar ein wichtiger Bestandteil der jüdischen