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Mitteilungs-Blatt des Jüdischen Volksrats Posen · 1919-02-01 · 1 (2.1919) · p. Seite 8

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Journal
Mitteilungs-Blatt des Jüdischen Volksrats Posen
Volume
1 (1919)
Issue
1 (2.1919)
Date
1919-02-01
Page
Seite 8 (sequence 10)
Language
German
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Seite 8 Mitteilungs-Blatt des jüdischen Volksrats Nr. „Das ganze Programm, das ich verkündete, rankt sich um den einen Grundsatz: Allen Völkern, starken und schwachen, allen Stämmen, grossen und kleinen, gleiches Recht, in gesicherter Freiheit so zu leben, wie ihnen beliebt. Der Bau internationalen Rechts kannn weder ganz noch in irgend einem Teil standhaft dauern, wenn ihn nicht dieser Grundsatz als Grundmauer stützt.“ Ferner heisst es in einer Rede Wilsons vom 11. 2. 1918*. „Der Krieg ist entstanden, weil den kleinen Völkern, den machtlosen Volkssplittern die Einigung nicht gegönnt, das Selbstbestimmungsrecht, nach dem sie ihr Leben gestalten wollten, verwehrt wurde. Das darf nicht wieder sein; und die Verträge, die solchen Misstands Wiederkehr hindern, müssen auf die Bürgschaft aller Völker gestützt sein, die um jeden Preis die Gerechtigkeit, als ein heiliges Gut, schützen wollen.“ Endlich lesen wir in der ebenfalls berühmten Rede Wilsons vom 27. 9 1918: „Das Sonderinteresse irgend einer einzelnen Nation oder Gruppe darf, wenn es nicht mit dem Gesamtinteresse vereinbar ist, niemals die Grundlage eines Vertragsteils werden. In diesem Bunde darf auch der wirtschaftliche Verkehr nicht von selbstsüchtigem Gezettel bestimmt werden; Boykott und Aussperrung in irgendwelcher Form sind unerlaubt. Diese sämtlichen Sätze sind von allen Völkern als Grundlage des kommenden Friedens anerkannt worden. Diesmal ■werden die Juden nicht die Ausgeschlossenen sein. Auch ihnen wird Gerechtigkeit werden. Die Gerechtigkeit erfordert, dass der Staat für das Wohl und Wehe aller Staatsbürger gleichmässig sorgt. Das muss vor allem in gemischtnationalen Staaten gelten. Die Nation, die in gemischten Staaten die Regierung führt, übernimmt damit die Pflicht, eine allen Staatsbürgern gegenüber gleichmässig gerechte Politik zu treiben. Sie hat keinen Freibrief zur Ausbeutung und wirtschaftlichen Vernichtung der Minorität. Gewiss hört man gegenüber diesen Prinzipien oft den Einwand, dass ja dann die „herrschende“ Nation, z. B. die Polen, gar nicht Herr im eigenen Hause werden könnten. Aber dieser Einwand geht fehl. Im gemischtnationalen Staate hat die herrschende Nation — richtiger gesagt die Majoritätsnation — weder Herrenrechte, noch ist das Land als ihr eigenes Haus zu bezeichnen. Es ist nun einmal das Pech der in gemischtnationalen Staaten vorherrschenden Nation, dass sie nicht alles Vermögen und alle Vorteile in der Hand ihrer Angehörigen vereinigen' darf. Nur ein gesunder und verständiger Interessenausgleich zwischen den Nationen kann das Ziel der gerechten Wirtschaftspolitik sein. Es soll nicht verkannt werden, dass im polnischen Staate in wirtschaftlicher Beziehung grundlegende Aenderungen erstrebt werden müssen, und wir billigen die in der Kundgebung des Obersten Polnischen Volksrats vom 13. 12. 1918 enthaltene Forderung der sozialen Umschichtung. Vielleicht dürfen wir annehmen, dass darin ein Gegensatz zu den vorher geschilderten und bekämpften Tendenzen liegt. Denn die Absicht der sozialen Umschichtung verträgt sich doch nicht mit der Absicht der Vernichtung und Verdrängung. Auch wir wünschen sehnlichst .eine ökonomisch vernünftige Verteilung der Juden auf die verschiedenen Berufszweige, auf akademische Berufe, auf Handel und Gewerbe, Handwerk, auf Beamtentum und last not least auf die Landwirtschaft. Eine solche Umschichtung wird sich natürlich nicht ruckwei \ sondern ganz allmählich vollziehen und von einem jüdischen Wirtschaftsamt, dem gewisse staatliche Funktionen zu übertragen sind, geleitet werden müssen. Ebenso wünschen wir in UebereinStimmung mit den Polen eine allmähliche,, freiwillige Uebersiedelung eines Teils der polnischen Juden nach Palästina, soweit die Aufnahmefähigkeit dieses Landes reicht. Wir sind gleichfalls mit dem Obersten Polnischen Volksrat darin einig, dass die den Juden zu garantierende^ Freizügigkeit und die damit verbundene Aufhebung jedes Grenzschlusses nach Osten und Westen regulierend wirken wird. Wir sind überhaupt der Ansicht, dass sich die wirtschaftliche Judenfrage in Polen durch wohlwollende Vereinbarungen im Geiste der Gerechtigkeit wird regeln, und dass sich ein alle objektiv Denkenden befriedigender modus vivendi, zwischen Polen und Juden wird schaffen lassen. Immerhin gibt die oben dargelegte und auch in der Kundgebung des Obersten Polnischen Volksrats vom 13. Dezember 1918 zugegebene judenfeindliche Stimmung im polnischen Volke zu denken, und wir müssen fürsorglich auf Sicherungen bedacht sein. Der Schutz, den die Juden in den polnischen Gebieten brauchen^ ist in der Forderung der jüdischen Autonomie zusammengefasst. Wesentlich ist hierbei, dass auch das Genossenschaftswesen der. autonomen Regelung unterstellt wird. Die^ genossenschaftliche Organisation könnte allenfalls ein Mittel sein, um den Juden einen einigermassen wirksamen Schutz gegen eine ausgesprochen feindliche Wirtschaftspolitik der Polen zu verschaffen. Untersteht die Regelung des Genossenschaftswesens nicht der autonomen Regelung, so sind die- Juden für den Fall eines „Wirtschaftskrieges“ der Polen zur völligen Ohnmacht und Widerstandsunfähigkeit verurteilt,, denn die Polen könnten ja im Besitze der Macht durch Verwaltung und Gesetzgebung die wirtschaftliche Organisation der Juden beliebig einengen. — Wesentlich ist ferner dieausdrückliche Garantie für die Freiheit des Landerwerbes, eine Frage, die unter die Rubrik der persönlichen Gleichberechtigung fällt. — Auch die bereits erwähnte Forderung“ eines jüdischen Wirtschaftsamts ist hier aufzustellen. Man muss sich darüber klar sein, dass alle diese und auch noch weitergehende Mittel nicht ausreichen, um die Juden für den Fall einer wirklich ihnen feindlichen Wirtschaftspolitik auf die Dauer zu schützen. Dazu bedarf es* stärkerer Machtmittel. Und diese werden in dem zu gründenden Völkerbunde vereinigt sein. Deshalb muss unser ganzes Streben darauf gerichtet sein, dass die Friedenskonferenz die Rechte der Juden in den polnischen Gebieten — ebenso wie in anderen Ländern, wo sie in Massen wohnen — genau abgrenzt, und mit ihren Machtmitteln garantierte Die von den Vertretern des jüdischen Volkes aufzustellenden Forderungen sind folgende: 1) persönliche Gleichberechtigung der Juden (Grundrechte^ Freiheit des Landerwerbes u. s. w.), 2) Anerkennung der Juden in den Gebieten mit polnischer Mehrheit als eine nationale Minorität, 3) Zuerkennung der Autonomie, wobei der Inhalt des Begriffs Autonomie erschöpfend durch Kongressbeschlussfestzustellen ist, 4) Zuteilung gewisser wirtschaftspolitischer Organisationsbefugnisse (Genossenschaftswesen u. s. w.) an die Träger der jüdischen Autonomie, 5) Anerkennung des Grundsatzes, dass in gemischtnationalen Gebieten die Politik nicht nur auf das Wohl und Wehe der Majoritätsnation und ihrer Angehörigen, sondern unter gerechter Abwägung aller Interessen auf das Wohl und Wehe der Gesamtheit der Staatsbürger einzustellen ist. Wir dürfen zu der Friedenskonferenz das Vertrauen haben, dass sie uns Juden nach den langen Jahrhunderten unend-

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