Israelitische Schulzeitung
- Journal
- Israelitische Schulzeitung
- Volume
- 1 (1882). Bestand LBI
- Issue
- 1 (1.1882)
- Date
- 1882-01-01
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
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2 bertragen eigener geistiger Zustände und Bewegungen auf den Schüler, und die Bestimmung des Unterichteten muß demgemäß bewußter Besitz dieser Zustände und bewußte Ausführung dieser Bewegungen sein. Aber das zu sein, seiner Bewegung oder seinem Zustande nach, was der Lehrer ist, also Identität zwischen Lehrer und Schüler, daß die Getrennten geistig eins seien, das ist die Bestimmung jedes Unterrichts. Die Bestimmung des Religionsunterrichts kann nunmehr nur darin bestehen, den Schüler in Beziehung auf die RUigion zu dem zu machen, was der Lehrer in dieser Beziehung ist. Ist nun die Bestimmung allen Unterrichs der Besitz eines Wissens, eines geistigen Zustands oder das Aussühren einer Bewegung, beziehungsweise der Zustand, welcher eine solche Bewegung ermöglicht, so wird die Bestimmung des Religionsunterrichts auch darin liegen, den geistigen Zustand zu erzeugen, welcher in Beziehung aus Religion dem Lehrer innewohnt. Was ist nun Religion? Ist es nur ein Wissen, wie Geschichte, Mathematik, oder ist es ein Thun, bei dem Empfinden und Handeln der geistigen Bewegung Ausdruck giebt? Zu jeder Religion gehört Beides, ein religiöses Erkennen und ein religiöses Leben, in Empfindung und That bestehend, und beides zusammen besitzen ist Religiosität. Also ist das Ziel des Religionsunterrichts, die Religiosität, factisch die absichtliche Uebertragung der Religiosität des Lehrers aus den Schüler. Um das Ziel des Religionsunterrichts deutlicher zu bestimmen, ist der Begriff Religiosität noch mehr auszuhellen. Sie besteht, wie bereits angegeben, 1) aus einem religiösen Wissen, aus dem Wissen von dem, was als göttliche Macht besteht, von seinen Eigenschaften und Thaten, Wissen von dem Verhältniß des Menschen zu dieser Macht und von dem was diese von den Menschen verlangt, Kenntniß des göttlichen Willens, also insgesammt aus Gotteserkenntniß; 2) aus dem diesem Wesen entsprechenden Verhalten im Empfinden und Handeln. Wenn nun die Gotteserkenntniß nicht eine Erkenntniß des wirklichen Gottes, sondern Kenntniß von Wesen, die sich nicht als Gott bewähren, und nur für Gott gehalten werden, so ist die Gotteserkenntniß nicht vorhanden, sondern an ihrer Stelle befindet sich eine Reihe von Jrrthümern, welche Gotteserkenntniß fälschlich genannt werden. Oder wenn die Gotteserkenntniß eine unklare, unvollkommene ist, 1 indem sie Gott nicht nach allen seinen erkennbaren Eigen- 1 schäften und Thaten oder nur nach den wichtigsten erkennt, so ist die Gotteserkenntniß eine mangelhafte, also auch fälsch- 1 lich Gotteserkenntniß genannt. Wenn ferner das, was der , Mensch für den erkannten Gott empfindet, nicht dasjenige ist, | was für ein solches Wesen empfunden werden muß, oder der i Mensch sich diesem Wesen gegenüber nicht so verhält, wie er j sich verhalten soll, so ist auch das Empfinden und Verhalten ein unrichtiges. Wahre Religiosität wird darum in einem lauteren und möglichst vollständigem Erkennen des wahren Gotteswesens und in einem diesem gegenüber entsprechenden richtigen tiefem Empfinden und stetigem Verhalten bestehen. Wahre Kenntniß, tiefes Empfinden und Stetigkeit des Verhaltens sind die drei Momente der Religiosität. Wahre Kenntniß ist aber Erkenntniß, tiefes Empfinden für Gott, ist Liebe, stetiges Verhalten seinem Willen gegenüber, um diesen zu erfüllen, ist Treue; so sind die drei Markmale rechter Rielgiosität: Gotteserkenntniß (Wahrheit), Liebe zu Gott (Liebe), Treue gegen seinen Willen (volle Hingebung). Insoweit könnte man jeden Religionsunterricht die Uebertragung der vom Leser erworbenen Gotteserkenntniß, empfundenen Liebe und bewährten Hingebung auf den Schüler nennen. Da nun in Beziehung auf die Gotteserkenntniß die Menschen größtentheils zu Gemeinschaften sich verbunden haben, die auch in Beziehung auf die Liebe zu Gott und Hingebung in seinen Willen Gemeinsames angenommen haben, so wird das Ziel des Religionsunterrichtes eine Uebertragung dieser gemeinsamen Religiösität oder der Religiosität der Gemeinsamkeit, welcher der Lehrer angehört, auf den einzelnen Schüler sein, der dieser Gemeinsamkeit ebenfalls angeschlossen werden soll. Ist nun der Lehrer nicht von der Religiosität seiner Gemeinsamkeit erfüllt, so wird sein Religionsunterricht eben nicht das Gemeinsame übertragen, auch wenn er den Schein des Gemeinsamen an sich trägt. Darum wird das Ziel des Religionsunterrichts in Wahrheit nur darin bestehen, die Religiosität der Gemeinsamkeit durch einen von derselben wahrhaft erfüllten Lehrer auf den Schüler zu übertragen. Jüdischer Religionsunterricht kann demgemäß nur das Ziel haben, die Religiosität der jüdischen Gemeinsamkeit ganz und voll auf die jüdischen Schüler zu übertragen, und ihn zu wahrer Gotteserkenntniß, innigster Liebe zu Gott und voller Hingegebung in seinen Willen im jüdischen Geiste heranzubilden. Nun ist der bezeichnende Ausdruck für Gott, den wahren, den bestehenden „Ewiger" ewiges Sein, ewiges lebendes Sein, also Sein und Seinbildendes also Sein bildendes Sein und dies drückt das Judenthum mit dem Quadrilitnomen aus, das wir hier der Sitte gemäß nur Haschem nennen. So ergibt sich uns als Ziel des jüdischen Religionsunterrichs, Erkenntniß des Ewigen, Seinbildenden, Seins Haschems, hebräisch ausgedrückt 'n r^n, ferner in der innigen Liebe #n nnnx und der vollen Hingebung 'n rnay oder Wahrheit, nnns Liebe, hjidk Treue. Nun wissen wir, daß in' im hebräischen nicht nur „erkennen", sondern „anerkennen" und in innigen: Verkehre nüt Jamstehend bedeutet (Gen. 4,1; Deuteron. 34, 10). Demgemäß bezeichnet #n nyn, Erkennen, innig Lieben und Anerkennen in Ergebung. Wir können also nyn als den Inbegriff jüdischer Religiosität bezeichnen und den Satz aufstellen. „Das Ziel des jüdischen Religionsunterrichts ist die Uebertragung von #n nyn des Lehrers auf den Schüler." Wir haben hier nach dem Ziele, dem Telos, wie es die Griechen nennen, geforscht und können also die gewonnene Lehre: Die Teleologie des jüdischen Religionsunterrichts, nennen. Conferenz jüdischer Lehrer Ostprentzens. Königsberg i/Pr. Unsere Provinz, die bis jetzt außerhalb des Connexes derjenigen Provinzen gestanden, in denen der Religionsunterricht mit Sorgfalt gepflegt und obwaltende Uebelftände durch gemeinsame Berathungen seitens ihrer Lehrer abgestellt werden, ist nunmehr in die Reihe derselben würdig eingetreten. Infolge des Vorschlages, den unser Rabbiner, Herr Dr. Bamberger, in der am 8. September p.! zu Lötzen abgehaltenen, ersten ordentlichen Generalversamm- > lung des Verbandes der Synagogen-Gemeiuden Ostpreußens,! nachdenl derselbe über den Stand der Religionsschulen bej richtet, gemacht hatte, daß nämlich sämmtliche Lehrer der! Verbandsgemeinden zu einer Conferenz zusammentreten möch-! ten, in welcher Lectionspläne, Lehrpläne, Schulordnungen und