Israelitische Schulzeitung
- Journal
- Israelitische Schulzeitung
- Volume
- 1 (1882). Bestand LBI
- Issue
- 1 (1.1882)
- Date
- 1882-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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Magdeburg, Januar 1882. 7 ' .. „7", Älättcr für Schule und Haus. Unter Mitwirkung jüdischer Schulmänner herausgegeben von Dr. M. Rahmer, unb Or. Th. Kroner, Rabbiner in ÜÜ agdeburg Landrabbiner in Stadtlengsfeld. Die „Israelitische Schulzeitung* erscheint als pädagogische Beilage zur „Israelitischen Wochenschrift" vorläufig in monatlichen Zwischenräumen und für die Abonnenten der „Wochenschrift" gratis. — Man kann auf dieselbe auch besonders abonniren, aber nur direct bei der ..Erped der Jsr. Wochenschrift" in Magdeburg, oder bei Herrn Robert Friese in Leipzig. Das Abonnement beträgt pro Quartal 60 Pf. Inserate, die gespaltene Zeile 20 Pf., für Cultusbeamten JO Pf. Das Ziel des Religionsunterrichts. Bei jeder menschlichen Arbeit ist es ein unentbehrliches Erfordernis;, daß das Werk, welches durch die Arbeit gebildet werden soll, in denl Geiste des Arbeitenden als klare Vorstellung vorhanden ist, damit die Arbeitslust, der schassende Drang aus ein vernunftgemäßes Object sich richten könne. So muß der Bildhauer eine klare Vorstellung des auszumeißelnden Bildes, der Bauineister des auszusührenden Baues vor den: Beginne seiner Arbeit haben. Demgemäß wird auch der Lehrer, der Unterrichtende, bevor er an das Lehren geht, ein klares Bild von dem durch das Unterrichten zu schaffende Werk haben müssen. Es ist also die erste Frage, welche zu ' beantworten ist, wenn man an den Religionsunterricht heran- ’ treten will: W a s soll durch den Religionsunterricht geschaffen werden? Die naheliegende Antwort ist zunächst die: Durch j den Regilionsunterricht sollen Menschen, die in der Religion ' unterrichtet sind, also „Religions-Unterrichtete" gebildet werden. Wir unterscheiden aber bei jedem von Menschen bereiteten Werk das Werk selbst und den Zweck desselben, seine Bestimmung. Der Baumeister, welcher einen Bau ausführt, denkt also an den Bau selbst und an den Zweck, die Bestimmung desselben. So ist beim Erbauen eines Wohnhauses das Gebäude selbst und seine Bestinunung zum Wohnen zu unterscheiden. Entspricht das Haus seiner Bestimmung nicht, kann es nicht bewohnt werden, weil der Bau selbst ein Wohnen unmöglich macht, indem er zu feucht oder zu zugig oder zu eng oder ähnliche, das Wohnen verhindernde Eigenschaften an sich hat, so ist der Bau nnzwecknläßig und darum verfehlt. In Wirklichkeit ist der Bau und seine Bestimmung eins, so daß er nur dann als vollendet anzusehen ist, wenn er seiner Bestimmung gemäß zu verwenden ist. Die Verwendung ist freilich zeitlich getrennt, sie kann erst nach Vollendung des Werkes eintreten, aber sie hängt dann von Umständen ab, die dem Werke gegenüber als zufällige zu betrachten sind. Wenden mir das Gesagte aus den Religionsunterricht an, so werden wir zu unterscheiden haben Zwischen dem Religions-Unterrichteten (gleich dem fertigen Bau) und der Bestimmung eines solchen (gleich der Bestimmung des Wohnens bei einem Wohnhause.) Und nur dann wird das Unterrichten als ein vollendetes zu betrachten sein, wenn der Unterrichtete in der That die Bestimmung erfüllt, für welche er gebildet worden ist. Wenn z. B. der Tod die Ausübung dieser Bestimmung unmöglich macht, so ist das ein zufälliger Umstand, der das Werk nicht berührt. Ist die Bestimmung eines Werkes, der Zweck, den der Mensch mit demselben verbindet also das Wichtigste, so wird auch beim Religionsunterricht die wichtigste Frage, also auch die nunmehr zu lösende, die sein: Welches ist die Bestimmung eines Religionsunterrichteten? die Antwort wird darin bestehen : Der Religions-Unterrichtete wird eine allgemeine und eine besondere Bestimmung an sich tragen müssen, zuerst die allgemeine jedes Unterrichteten, dann die besondere des in der Religion Unterrichteten. Mit dieser Scheidung berühren wir zwei große Gebiete, das des Unterrichts und das der Religion, und wir werden uns mit diesen beiden Begriffen näher zu beschäftigen haben. Was das Unterrichten ist, wollen wir zunächst feststellen. Wenn ein Lehrer weiß, woraus eine Uhr besteht und er theilt dies dem Schüler so mit, daß der Schüler es nun ebenso weiß, dann ist derselbe über die Beschaffenheit einer Uhr unterrichtet; wenn ein Lehrer gut zu schreiben versteht, und er theilt diese Fertigkeit so dem Schüler mit, daß auch dieser gut zu schreiben versteht, so ist der Schüler im Schreiben unterrichtet. In beiden Fällen ist die Thätigkeit, welche darauf gerichtet ist den Schüler etwas wissen zu lassen, was er noch nicht wußte, ihn etwas ausüben Zu lassen, was er vorher nicht üben konnte, Unterricht zu nennen. Fassen wir den Satz allgemeiner, so werden wir finden, daß Wissen und Können geistige Zustände sind, welche der Lehrer beim Unterrichte absichtlich auf den Schüler zu übertragen sucht. Wohnt den: Lehrer dstse Absicht nicht bei, so ist die Uebertragung seiner Zustände eine unabsichtliche und geschieht durch eine für sich allein bestehende Thätigkeit des Lernenden, welche, wenn sie absichtlich sich vollzieht „Selbstunterricht" zu nennen ist, oder wenn sie unabsichtlich sich vollzieht, eine bloße Resiexwirkung wird, und dann ein instinctives Erfahren oder Nachahmen ist. Wir haben es hier nur mit dem Unterricht zu thun, der vorwiegend Unterricht eines solchen Lehrers ist, der nicht identisch mit dem Schüler ist. Dann ist derselbe aber bewußtes Ue- 09999