Mannheim
Compact Memory

Jüdische Volkszeitung · 1874-12-15 · 50 (15.12.1874) · p. Seite 401

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdische Volkszeitung
Volume
1874
Issue
50 (15.12.1874)
Date
1874-12-15
Page
Seite 401 (sequence 7)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
91% known words query
IRI
…/9588641-9578923-9579370--928-9579377
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

\ 401 /f4 x Nachtheile der großen Mehrheit derer, für welche die Resolu-! bereitungsschule der. staatsbürgerlichen Pflichterfüllung ist. — tion doch gefaßt werden sollte, erhielt dieselbe zur Zeit eme größere Mehrheit im Abgeordnetenhause, eben weil diese Resolution von dem Herrn Abgeordneten Laster proponirt wurde. Gegenüber der in dieser ״Lasker'fchen Resolution" ausgesprochenen Tendenz, deren ideale Rechtsanschauung so wie deren politisch berechtigte Seite auch wir anerkennen — erachten wir es indessen nicht für überflüssig, auf die ״Motive" hinzuweisen, welche — zur Zeit der 47 er Gesetzgebung —sowohl bei den beantragenden Gemeinden, als demnächst bei der Königl. Regierung, der Zwangsgemeindebildung zu Grunde lagen. — lieber die absolute Verwerfung der mit dem Judengesetze von 1847 den preußischen Juden aufgezwungenen, und seitdem bis heute verfassungswidrig aufrecht erhaltenen unverdienten Ausnahmestellung im Staate sind wir alle innerhalb der verschiedensten ׳ confessionellen Färbungen einverstanden — aber die, der Zwangsgemeindebildung als Solcher zur Zeit zu Grunde gelegenen M otive haben heute nicht weniger als zu jener Zeit Anspruch auf Beachtung. Sorgen wir, daß nicht an Stelle des zu beseitigenden Hebels von unbedingtem Zwange das entgegengesetzte Uebel von unbedingter Willkür mit allen seinen bedenklichen Folgen trete. — Das Lasker'fche ״ideale Rechtsprincip" stellt sich allzuvertrauensvoll auf den Boden des Städtelebens mit seiner, für Zusammengehörigkeit schon mehr eingewohnten Opferbereitschaft; Lasker vergißt dabei aber die hierin weniger eingelebte, mehr auf Geltendmachung des Einzelwillens gerichtete — minder gebildete — ländliche Bevölkerung.; für diese insbesondere hat die Gesetzgebung die Aufgabe: im Interesse einer bildenden Gemeindezusammengehörigkeit die Mitte zwischen Zwang und Willkür sicher zu stellen. Noch wollen wir einen von gegnerischer Seite hervorgehobenen Punkt berühren. — Die gesetzliche Erledigung der jüdischen Gemeindeangelegenheit darf nicht wohl erfolgen nach Analogie der, für die christlichen Culten im Verfolg des großen Kirchenstreites geschaffenen Maigesetze, welche als ״Nothgesetze" angesehen werden müssen. So lange im Gesetze, und namentlich in dessen praktischer Ausführung jene Ungleichheit zwischen jüdischen und christlichen Culten in ihren Stellungen zum Staate besteht, so lange können und dürfen wir die Wstenz des jüdischen Gemeindeleb ms dem Verlangen nach Gleichstellung nicht unterordnen. Die vollständige rmd. ganze Gleichstellung ist für uns-ein unzweifelhafter Rechtsanspruch; wir erhoffen dessen thatsächliche Verwirklichung denn auch von dem neuen deutschen ׳Reiche, für das seine Mischen- Söhne in gleicher Begeisterung und Opferliebe , ihr Blut׳ vergossen haben, so wie sie für dessen׳ Sicherstellung gegen seine vielfachen Feinde mit gleichet ׳Hingebung ihre Materielle Und intellectuelle Kraft einzusstzen alle Zeit bereit sind. So lange aber der Staat den christlichen Culten aus den von uns mitgetrageuen Staatssteuern die erheblichsten materiellen 'Unterstützungen uitd׳' seine ganze Sorgfalt ׳ zuwenldet, während er seine jüdischen Staatsbürger ׳.für ihre cultuellen Einrichtungen ganz auf die eigenen Mittel anweist, so lange eben ist auch eine gewisse Einschränkung der individuellen Freiheit im Gemeindeleben für uns ein ebenso bedauerliches als nothwendiges Uebel. Dabei müssen auch die großen Capitalmittel berücksichtigt werden, welche den christlichen Cor Es darf daher dem Einzelnen nicht gestattet werden, sich der Beitragspflicht zur Erhaltung eines Gesellschaftsinstitutes zu entziehen, an dessen segensreichem Wirken er unter allen Umständen participirt. Selbstverständlich wünschen wir, daß die jüdische Confession mit den christlichen Confessionen von dem, von uns Allen getragenen Staate auch absolut gleichberechtigt anerkannt werde, und daß unseren cultuellen Lasten für die höheren Chargen und für deren Heranbildung die gleichmäßige Zuwendung zugebilligt werde, wie dies bei den christlichen Culten geschieht. Wir dürfen es bei keiner Gelegenheit unterlassen, daran zu erinnern, daß der alte Verfassungsparagraph 12 und dessen analoge Paragraphen der .späteren Bundes- Verfassung auch für uns eine lebendige Wahrheit werde. — Die von den christlichen Culten absolut —■ un unterschiedene Stellung der Juden in den Nachbarländern, und die in den anneetirten neuen Provinzen von den Juden aus ihren alten Nationalverbänden mit hinüber gerettete Stellung zum Staatsganzen lassen uns in den alten Provinzen die noch bestehen gebliebene Zurücksetzung beschämend und je schmerzlicher empsinden — je unverdienter diese Ungleichheit wohl von jedem Rechtlichdenkenden befunden wird. Wir wünschen diese Ungleichheit geebnet, weil wir in den Culturarbeiten aller Zeiten so wie in den Kämpfen, welche das neue Deutschland noch zu bestehen haben wird, unsere nachkommenden Generationen ungetheilt und in ganzer Hingebung zum Vaterlande — nicht nur pflichtschuldig stehen sehenmöchten — sondern auch in jenem Frohgefühle, daß aus dem Bewußtsein, gleich wie aus den Folgen einer mit dem Ganzen ungetheilten Zusammengehörigkeit erwächst. Und so überantworten wir denn der hohen Weisheit unfever gesetzgeberischen Factoren getrost unser Verlangen, daß den preußischen Juden die Erhaltung und die weitere Ausbildung eines segensreichen Gemeindelebens im Dienste der Cultur-Jnteressen gesichert bleibe." Nun elfmaxi. Deutschland. Berlin. Der berühmte Reisende, Rabbi Jakob Saphir aus Jerusalem, hat von Sr. K. K. Hoheit dem Kronprinzen das nachstehende Schreiben erhalten: ״Mit vielem Interesse habe Ich das von Ihnen verfaßte Werk- ,,Eben Saphir" entgegengenommen, und will nicht unterlassen, Ihnen für die freundliche Ueberreichung desselben hierdurch-bestens zu danken. Neues Palais bei Potsdam, den 21. November 1874. V gez. Friedrich Wilhelm, Kronprinz." ׳- Straszburg. ״Univ. Jsr." bringt die Mittheilung, daß nach eMr Correspondenz des ׳,,Journal d'Alsace" elfässifche Rabbinen und Mitglieder der Verwaltung Mael. Gemeinden in Straßburg eine Versammlung veranstaltbn, um über die Mittel und Wege zur Errichtung eines iisral. Seminars für Elsaß und Lothringen zu berathen. '•!I Grand enz. Slnt l7. November hat) ihrer die feierliche Einweihung einer großartigen, von-Herrn Casp. Wachmann .. . ganz auf eigene Kosten ins Leben gerufenen Stiftung stattge. poratronen aus alt übertteferten Fundatianen-zu Verfügung-ffunden. Ein prächtiM-""GM«de;^E׳׳>-neMr--׳ HamN»׳ «nk stehen, während wir im MgMitzm''GimeMNvesett' Süf'V Jahressteuern der Gemeindeangehörigen' allein angewiesen sind, um uns einen einheitlichen Gemeindeverband zu erhalten, der die Wurzel aller gesellschaftlichen Tugenden ünd die' Vormehreren Nebenbauten, bestehend^ enthält eine Synagoge, ein Beth-Hadmirasch nebstMbkipthek, Wohnungen für den ^abhineß und Stiftsgelehrte unh ein Asyl für. jüdische G.rerse und Ärme^ Die gesammte innere Pinrichtung Mtalknn''aKen ihrer^

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.