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Jüdische Volkszeitung · 1874-12-15 · 50 (15.12.1874) · p. Seite 399

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Journal
Jüdische Volkszeitung
Volume
1874
Issue
50 (15.12.1874)
Date
1874-12-15
Page
Seite 399 (sequence 5)
Language
German
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399 Leichenverbrennung kein Hinderniß in den Weg legen dürfte. — Unterdessen ist hier ein Leichenverbrennungsverein mit dem charakteristischen Namen ״Urne" in's Leben getreten, über dessen Thätigkeit später Bericht in diesen Blättern erfolgen soll. Frankfurt a/M., den 6. December. Ein seltenes Fest wurde gestern in unserer Stadt begangen: Frau Geiger feierte im Kreise der freudig erregten Familie ihren 101. Geburtstag. Frisch an Geist und Körper, erfreute sich die Jubilarin der Glückwünsche der Kinder, Urenkel und zahlreicher Freunde. Der aufopfernden Fürsorge des sie liebend umgebenden Ehepaares wurde anerkennend gedacht. Musik und Lieder-Vorträge liebevoller Freunde würzte den genußreichen Abend, der allen Anwesenden unvergeßlich bleiben wird. Frau Geiger ist die Schwiegermutter von Rabbi Salomon Geiger, dem Bruder von Ilr. Abraham Geiger, Großmutter des ebenfalls verewigten vr. Lazarus Geiger, dem seine Vaterstadt ein Denkmal in der Stadtbibliothek errichtet. Verflossene Woche feierte Herr Justizrath D1\ Manhayn sein 50jähriges Jubläum als Maurer. An dem Feste nahmen Deputationen hiesiger wie auswärtiger Logen Theil. Als Zeichen der Anerkennung für sein 50jähriges Wirken und Streben erhielt Herr Dr. Manhayn einen, silbernen Pokal mit maurerischen Emblemen. Herr Dr. Manhayn ist Jude, war längere Zeit Vorstand der israelitischen Gemeinde, Mitglied des Schulraths der israelitischen Real- und Volksschule u. s. f. Man sieht, daß Juden auch auf dem selten von ihnen betretenen Gebiete — der Maurerei — sich auszeichnen können, trotzdem man sie da noch sehr häusig ausschließt. Ans dem Oberlands 28. Nov. Nachdem jüngst das geistliche Mitglied des gr. Oberraths der Israeliten zu Grabe getragen worden, geht nun wohl auch bald das ganze Institut des Oberraths den Weg alles. Irdischen. Wir unsererseits glauben wenigstens nicht, daß die erledigte Stelle wieder fest besetzt werde. Wir glauben aber auch nicht, daß diese jüdische Centralbehörde dem Sinn der heutigen freien Denkweise des Volkes und seiner Gesetzgeber entspricht. Strebt man doch allerorts dahin, Kirche und Staat möglichst zu trennen derart, daß zwar der Staat souverän bleibt, die Kirche jedoch in ihren innern Angelegenheiten sich selbst verwaltet. Wozu also diese Bevormundung der badischen Israeliten! Wozu eine Einrichtung, die sich längst überlebt hat, die, außer Württemberg, in keinem einzigen Staate des deutschen Reiches sich wieder findet! Diese Behörde hat aber auch bekanntlich schon öfter, wir wollen es offen sagen, Mißstimmung im Lande hervorgerufen. Die von derselben lange geplante, vom Volke längst ersehnte jüdische Kirchenverfassung ist ein Embryo geblieben; das Regulativ für israelit. Neligionsschulen läßt heute noch auf sich warten — obwohl Notabeln und Lehrer einberufen worden waren, die über beide Dinge Berathung gepsiogen haben. Die nächste Ständekammer wird gewiß auch den bisher für diese Behörde bewilligten Posten streichen. Soll doch bereits, wie man sich als offenes Geheimniß erzählt, vor lägerer Zeit diese Stelle höchstens Orts auf den Aussterbeetat gesetzt worden sein und nur das Gnadenbrod gegessen haben. Aber auch wir, die Gemeinden des Landes, werden für die Zukunft uns es wohl überlegen, ob wir die sogen. Oberrathsgelder ferner entrichten sollen, da wir von einem besondern Nutzen der Centralcasse und zweckentsprechender Verwendung der Gelder uns niemals recht überzeugen konnten. Eine Gesammteingabe von Seiten der Gemeinden des Landes in diesem Sinne dürfte wohl am Platze sein, wenn auch nicht im Augenblicke, so doch vor der nächsten Einberufung der' Ständekammer, wenn nämlich, wie wir vermuthen, die Behörde noch bis dahin ihr Leben fristet. So weit unsere Ansicht. Von Nutzen wäre es, wenn auch aus den andern Landestheilen dieser Gegenstand in der Presse Besprechung fände. (Wir glauben, den Artikelschreiber im orthodoxen, trennungssüchtigen Lager suchen zu müssen. Den Oberrath seines Einflusses ״auf die Gewissen" berauben, ist unnütz; denn die Freiheit selbst der Gemeinden war auch bisher unbeschränkt. Ihn zeitgemäß umbilden, wird Jeder zustimmen. Die badische Judenheit ihres äußeren Zusammenhanges, ihres einheitlichen Bandes berauben wollen, halten wir indessen für delatorisch. Aus Baden. Die ״Badische Landeszeitung" enthält nachstehende Artikel, die im Zusammenhangs zu einander und zu den wichtigsten Fragen der Gegenwart stehen. Karlsruhe, 27. Nov. Ein Urtheil des Verwaltungsgerichtshofs hat neuerdings bestätigt, daß jeder badische Jsraelite sich von den zum Theil sehr hohen Cultusbeiträgen der einzelnen Gemeinde dadurch befreien kann, daß er seinen Austritt aus der Judenschaft des Landes erklärt. Nur die jüdische Kirche hat auf Grund von Vorschriften, die anch der Verwaltungsgerichtshof für giltig anerkennt, ein Steuerrecht. Auch ist der Gerichtshof bei seiner Anschauung von der Anerkennung vollster Gewissensfreiheit geleitet. Allein eigenthümlich ist doch, daß ein badischer Jsraelite, der seinen Wohnsitz in Baden hat und behält, eine lediglich formelle Erklärung soll abgeben können des Inhalts: ״ich erkläre hiermit, daß ich nicht mehr badischer Jsraelite bin" und daß ihn diese Erklärung von wichtigen pekuniären Pflichten befreit. Unseres Erachtens kann ein israelitischer badischer Staatsangehöriger nur, wenn er aufhört, Jsraelite zu sein, auch aufhöre, badischer Jsraelite zu sein. Aus einem speciell badischen einen allgemeinen zwischenvolklichen Israeliten machen, der sich von den andern nur durch mangelnde Cultussteuerzahlung unterscheidet, ist eine Seltsamkeit, die daher rührt, daß man nicht an die bestehenden Vorschriften, sondern nur an ihre unabweisbaren Consequenzen die Hand legen konnte. Wer nicht aus einem Vekenntniß tritt, muß die territorialen Folgen seiner Zugehörigkeit zu eben diesem Bekenntniß tragen; man kann nicht im Land und im Vekenntniß bleiben und doch durch ein paar Worte schriftlicher Erklärung ohne alle thatsächlichen Folgen seiner Pflichten sich entäußern. Auch im Elsaß gab es keine Option für Frankreich ohne diese nothwendige thatsächliche Folge. Daß die Austrittserklärungen nur rein formelle sind, davon kann man sich täglich überzeugen; die Ausgetretenen sind und bleiben Israeliten in Baden, aber sie sind nach dem Ausspruch des Gerichtshofs keine badischen Israeliten. Alzey, den 7. December. Sie thun wohl daran, das Andenken an Geiger wach zu erhalten und die Gedanken zu sammeln, welche die Erinnerung an seinen Tod hervorruft. Die Lippen der Frommen bewegen sich noch im Grabe, heißt es sin Talmud. Es ist vielleicht thunlich, alle Gedächtnißreden, welche an verschiedenen Orten über ihn gehalten wurden, zu sammeln und zu veröffentlichen. Die Brochüre könnte zum Besten der Hochschule, vielleicht der Bibliothek, verkauft werden. Auch ein Denkmal — dauernder als Erz! Der Vorstand der Berliner Gemeinde oder Hochschule greift den Gedanken vielleicht auf. Hier wurde das Andenken Geiger's am SabLath Chanuka gefeiert. Auch ein Kämpfer für das Licht der Wahrheit und Freiheit in Israel, wie die Makkabäer es waren! Wie ehemals war wieder eine Zeit der Gefahr, der Abfall vom Judenthum hatte sich gemehrt. Die neuen Rabbiner, unter ihnen Geiger einer der ersten und vorzüglichsten, zündeten das Licht des Glaubens oder der Erkenntniß, welches dem Er-

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