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Jüdische Volkszeitung · 1874-12-15 · 50 (15.12.1874) · p. Seite 397

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Journal
Jüdische Volkszeitung
Volume
1874
Issue
50 (15.12.1874)
Date
1874-12-15
Page
Seite 397 (sequence 3)
Language
German
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Das Licht, welches am Chanukafest wieder leuchtet, ist als das alte jüdische Licht der Wahrheit, des Rechts, der Freiheit, gegen Verdummung und Verblendung, gegen Gewaltthat und Bedrückung, staatliche wie kirchliche, gerichtet. Dagegen wollte Israel nicht kämpfen? In diesem Lichte wollte Israel nicht wandeln? Das Chanukafest wollte Israel nicht feiern und sein Licht nicht anzünden und fortleuchten lassen? Will Jsrae! das christliche Weihnachtsfest feiern und nicht das jüdische Chanukafest? Sollen Israels Kinder sich nunmehr am christlichen Weihnachtsbaum erfreuen ,und nicht lieber am Lichterbäum des jüdischen Chanukafestes? Alzey. ______ Dr• R- Die Jhtffuulung äer Steinmc||cr 20(Ws* worüber ich neulich berichtete, gibt also der biblischen Erzählung von der wirklich vorgenommenen Massenbeschneidung eine thatsächliche Bestätigung. Die Frage, warum dieser Act, wenn eine religiöse Nothwendigkeit vor dem Einzuge in das heilige Land nicht früher, während der Muße und des vieljährigen Aufenthalts in der Wüste, vorgenommen wurde, statt in der zwölften Stunde und in großer Hast, bleibt noch immer aufrecht. Dieselbe erhält vielleicht eine Lösung durch die Berichte Joseph Halevy's über seine Reise nach dem Nedschran (Südarabien). Dieser erzählt, daß die Araber im Pubertätsalterbeschnitten werden, und daß dies als der erste Aet ihrer Männlichkeit den feierlichen Eintritt in das Kriegerleben bedeute. Wer zu diesem Acte nicht den Muth zeige, gälte als feig und wehrlos, mit dem Niemand sich in einen Kampf einlasse. Der Aet Josua's gewinnt eine andere Bedeutung und Erklärung, wenn man dessen Vornahme mit dem jetzt beginnenden Kampfe gegen die Kanaaniter in Beziehung bringt. Nicht daß wir die religiöse Bedeutung der Beschneidüng im Judenthum damit ableugneten, aber jener specielle Act stndet vom religiösen Gesichtspunkte aus nicht seine vollständige Erklärung. Die Deutung des Ortsnamens Gilgal haben wir auch anders erklärt, so daß sie nicht lediglich mit der religiösen Bedeutung dieses Actes Zusammenhängen muß, ohne ihren religiösen Charakter zu verlieren. Eine gleiche Secte wie in Aemen, scheint auch in Aegypten geherrscht zu haben, da diese Länderstriche ja auch topographisch zusammenhängen. Daher ahmt Josua vielleicht die ägyptische Sitte nach, wie dies ja auch mit den Kindern Mosis geschehen zu sein scheint. Die Muhamedaner nehmen diesen Act heute noch im Pubertätsalter vor. Di׳. R. Die JUfianj. Das Wesentliche aus ihrem November-Berichte. 1) Prüfung der Schule zu Sch um la (Türkei) in Gegenwart mehrerer Pascha's, Effendin's, Obersten, aller (?) Aerzte der Armee (tons 168 m611661118 de l’armee), Notübeln und Professoren der türkischen, bulgarischen, griechischen und armenischen Bevölkerung; Seine Excellenz Hussein-Pascha, Präsident des Kriegsraths, hatte zur Verherrlichung der Feier die Militärnmsik und 200 Mann der Besatzung zur Verfügung gestellt. Geprüft wurde in der Grammatik,!Geographie, alten Geschichte, Physik und im Rechnen. Die Excellenz versicherte dem Lehrer D anon, ״der Erfolg des Tages sei ein vollständiger gewesen." 2) Der Hauptausschuß für die russischen Israeliten in Königsberg legt über seine Verwaltung für das erste Semester Rechnung ab. Man wird mehr auf das Heranziehen zur Arbeit, als auf den Unterricht bedacht sein müssen. Die Beförderung der Auswanderung nach Amerika ist in Folge des Berliner Conferenz-Beschlußes aufgegeben worden. Die Allianz hat im Ganzen 130000 Francs für die russischen Israeliten gesammelt und verwendet. Glücklicher Weise erhielt sie ein Geschenk von 50000 Frcs., das sie, auf 5 Jahre vertheilt, für den gleichen Zweck zur Verwendung bringen wird. ■ 3) Zn Sale-Rabbat bei Tunis hatte ein Israelit seine Streitsache mit einem Mauren vor die Behörde gebracht. Darüber aufgebracht, zieht ein anderer dem Streite ganz fremder Maure, noch ehe das Urtheil gefällt war, sein Dolchmesser und schneidet dem Israeliten den Kopf ab, im Gegenwart des Richters, der, für sein eignes Leben besorgt, schleunigst entflieht. — Der Centralausschuß wird die Verfolgung des Verbrechers fordern. -4) Herr Elmilik aus Tunis hat dem Minister des Rey's eine Bittschrift wegen der zwei ihren Eltern entrissenen jüdischen Mädchen überreicht. Die Sache ist folgende: Meburak Saadia, ein Israelit aus Elmeckedine, steht nebst seiner Frau Mariem in Diensten des Abed Allah ben Aias, eines muhamedanischen Kaufmanns in Telbelba, in welchen er ein unbeschränktes Vertrauen setzte, so daß er, wenn er zum Besuche nach seinem Heimathsdorfe ging, seine beiden Töchter: Lelahom 12 und Ghezaha 6 Jahre alt, in dessen Haus zurückließ. Am 8. August dieses Jahres begab sich Abed Allah ben Aias auf den Markt nach Elmeckedine und ließ sich von Meburak und Mariem begleiten. Hier vernehmen die Letztern, daß man gleich nach ihrer Abreise aus dem Dorfe Telbelba die junge Ghezala habe schreien hören, ״sie wolle ihre Schwester nicht verlassen" und daß kurz darauf die ganze Familie Aias, die Dienerschaft und die beiden Mädchen nach Sidi Chebil abgereist seien, wo sie den jungen Mädchen erklärten, daß in diesen heiligen Ort nur Muhamedaner eintreten dürften. Auf Meburak's und Mariem's Vorwürfe erwiderte Aias, ihm sei das Vorgefallene gänzlich unbekannt, das könne nur sein Bruder Hassen gethan haben, für dessen Thaten er in keiner Weise verantwortlich sei. Auf die Klage der Unglücklichen Eltern befahl der Vice-Gouverneur von Monastir, Sidi Mohammed, daß Hassen mit den beiden Mädchen vor ihm erscheinen solle. Erst auf die dritte Ladung gehorcht Hassen (der sich der Aussteuer der zwölfjährigen Lellahom, welche Braut war, bemächtigt hatte) und zeigte einen von arabischen Notaren aufgenommenen Act vor, demzufolge die jungen Mädchen Muselmänninnen geworden seien. Die Behörde wollte den Eltern gestatten, ihre Kinder wiederzusehen, aber nur begleitet von arabischen Notaren, was jene ablehnten. In Tunis erklärte ihnen der Justizminister, daß zufolge einer Entscheidung des Beys die Sache vor das Religionsgericht be§ Kadi gehöre, worauf Meburak sich an das Comito der Allianz zu Tunis um Unterstützung wandte. Diesem erklärte der Premier-Minister, daß es unmöglich fei, die Mädchen zur israelitischen Religion zurückzuführen, wenn sie, wie es der Vice-Gouverneur von Monastir bezeugt, freiwillig den Islam angenommen hätten. Er gestattete, daß, zur Feststellung der Thatsache, zwei Vertrauensmänner der Israeliten aus Monastir in Begleitung zweier arabischer Notare sich zu den Mädchen begeben sollten. Seien sie gezwungen worden oder wollten sie nicht beim Islam beharren, so würde der Minister die Mädchen nöthigen (obliger), zum Glauben ihrer Väter zurückzukehren. Das Weitere bleibt nun abzuwarten.

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