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Jüdische Volkszeitung · 1874-12-08 · 49 (8.12.1874) · p. Seite 392

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Journal
Jüdische Volkszeitung
Volume
1874
Issue
49 (8.12.1874)
Date
1874-12-08
Page
Seite 392 (sequence 6)
Language
German
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392 , j'1 Zuzug ohne Weiteres Mitglieder der Cultusgemeinden werden. Nach einer Ministerialverfügung ist die fernere Erhebung derartiger Eintrittsgelder untersagt worden, da solche nach Maßgäbe des Neichsgesetzes über die Freizügigkeit nicht für zulässig zu erachten seien. Berlin, 7. Nov. In der heutigen Sitzung des Bundesrathes ist der Etat für die geistliche Angelegenheit in Elsaß- Lothringen aufgestellt worden. Es sollen ausgegeben werden: für den katholischen Cultus 240,500 Fr., für den protestantischen 665,854 Fr. und für den israelitischen 177,050 Fr. Berlin. Seit einigen Tagen weilt hier unser Glaubensgenösse Dr. jur. Albert del Vechio aus altberühmter Familie gleichen Namens, um an der Universität die Geschichte der Rechtswissenschaften zu studiren. Der junge Gelehrte hat sich bereits in seinem Vaterlande durch seine literarischen Leistungen auf dem Gebiet der Jus einen klangvollen Namen erworben und die Aufmerksamkeit des jetzigen Ministers für den öffentlichen Unterricht, des Professors Bonghi, auf sich gelenkt. Durch eine Subvention aus Staatsmitteln ist vr. del Vechio in den Stand gesetzt, unsere berühmten Rechtslehrer zu hören, um später die gewonnenen Resultate seiner Studien für sein Vaterland nutzbar zu machen. (״I. Pr.") Fürth. Eine Deputation der hiesigen Orthodoxen begab sich vor einigen Tagen nach München, um sich bei dem kgl. Cultusministerium die Erlaubniß zur Anstellung eines eigenen orthodoxen Rabbiners zu erwirken. Trotzdem die Herren mit Empfehlungsbriefen von hochgestellter Seite ausgerüstet waren, hat der Herr Cultusminister v. Lutz, wie er nach Lage der bayrischen Gesetzgebung nicht anders konnte, das Gesuch rundweg abschlägig beschieden. Das Interessanteste an der Sache ist, daß der von den Orthodoxen in Aussicht genommene Rabbiner sich unter den Mitgliedern der Deputation befand. KoschMM, 17. Nov. Mehr als zwei Monate sind verflössen, seitdem der hiesige Districtscommissarius sich unterfangen hat, mit Revolver und Degen einem Leichenzuge entgegenzutreten, weil der Gemeindevorstand die Beerdigungserlaubniß bei der städtischen Ortspolizeibehörde (nach alter Praxis) und nicht bei ihm, in dessen Bezirk der jüdische Friedhof liegt, eingeholt hat. Noch immer sind wir von der Kgl. Regierung, der schon damals die Frage zur Entscheidung vorlag, und welcher sofort das Vorkommniß angezeigt worden ist, unbeschieden. Die Kgl. Staatsanwaltschaft dagegen hat gegen den Vorstand der חי" אנשים den Rabbiner und vier Gemeindemitglieder die Voruntersuchung wegen Auflehnung gegen einen Beamten eingeleitet. Wir hoffen, daß das Ergebniß dieser Untersuchung die Einleitung der Anklage gegen den Beamten wegen Ueberschreitung seiner Amtsgewalt und brutaler Störung eines religiös geweihten Actes sein wird. Sollte in den untern Instanzen die Sache anders aufgefaßt werden, so ist die hiesige Gemeinde entschlossen, den Jnstanzenzug vollständig zu verfolgen. Denn die Angelegenheit betrifft nicht uns allein. Gewöhnlich nämlich liegen die Friedhöfe auf ländlichem Territorium. Es würde also jedenfalls eine Doppelmeldung, an Orten, wo kein Districtscommissarius wohnt, oft bei einer fast zwei Meilen entfernten Amtsstelle erforderlich sein — wenn der hiesige Commissarius im Rechte wäre! Das kann aber nicht im Sinne des Gesetzes sein. Ueber das Auftreten des hiesigen Beamten hat vorläufig die öffentliche Meinung in der Presse ihr verurtheilendes Verdict abgegeben. (״Wochenschrift".) Oldenburg, 18. Nov. Gestern verstarb hier nach mehrjähriger Kränklichkeit der Großherzogliche Landrabbiner Bernhard Wechsler, nachdem ihm vor vierzehn Tagen seine Gattin in, Tode vorangegangen. Viele Jahrzehnte hat Wechsler eifrigst seinem Amte obgelegen und sich um die Israeliten unseres Landes große Verdienste erworben. Er war ein entschiedener Verfechter der Reform mit Wort und That, ein überzeugungstreuer, offenmuthiger Mann. Erschienen von ihm sind einige Predigten und Broschüren, sowie einige Artikel in dieser Zeitung und in Geiger's Zeitschrift. Er hatte sich die Hochachtung Aller erworben, welche mit ihm in Berührung kamen, besonders auch der höchsten Behörden des Landes. Sein Andenken wird noch lange segensreich wirken. Oesterreichisch-Ungarische Monarchie. Wien. Die Frau des Fabrikanten Wilhelm Gutmann hatte unlängst das Unglück, mit ihren Kindern aus dem Wagen zu stürzen, ohne sich jedoch stark zu beschädigen. Als neulich ihr Mann zur Thora gerufen wurde, spendete er aus Dank für die glückliche Errettung der Seinigen 3000 fl. für das israelitische Waisen-Jnstitut. Wien. Herr Joseph del Sotto hat in seinem Testamente der israelitischen Cultusgemeinde in Wien nachstehende Legate hinterlassen: 23,000 fl. zur Errichtung einer Hand- Werksstiftung, 1050 fl. zur Vertheilung an israelitische Arme/ 1000 sl. für das israelitische Spital, 525 fl. für sein Grab. Frankreich. Paris. In einem Circulair des Kriegsministers über das Gesetz von dem religiösen Gottesdienst in der Armee heißt es: Die Corps-Commandeure werden sortsahren, den Protestanten und Israeliten die Erlaubniß zu geben, welche sie nöthig haben, um dem Gottesdienst in den Kirchen oder Synagogen beizuwohnen. Wenn die religiösen Ceremonien mehrere Tage dauern, sollen die Pastoren oder Rabbiner die Militärbehörden über die Zeit informiren, während welcher ihre Glaubensgenossen frei sein sollen. In den Lagern wird ihnen ein besonderes Local zur Verfügung gestellt, wenn ihre Anzahl die Gegenwart eines Feldgeistlichen erfordert. Rußland. Petersburg. In dem Voranschlags der Ausgaben des Ministeriums der inneren Angelegenheiten für das Jahr 1875 figurirt u. A. eine Summe von 1,892,066 Rubel, welche auf die Erhaltung der verschiedenen Geistlichkeiten und geistlichen Behörden nicht-russischer Confession berechnet ist. Die jüdische Bevölkerung ist in dem Budget gar nicht berücksichtigt, obgleich 1,829,000 Juden in Rußland leben. (״Voss. Ztg.") Niederlande. Maastricht, den 20. Nov. In Maastricht fanden bei der Beerdigung eines Israeliten ärgerliche Ruhestörungen durch den fanatisirten katholischen Pöbel statt, und nur der äußersten Zurückhaltung des jüdischen Geistlichen und der nächsten Angehörigen des zu Beerdigenden war es zu danken, daß es zu keinen Thätlichkeiten gekommen ist. Uebrigens hat das Gericht die ׳Sache in die Hand genommen und die Ruhestörer werden der verdienten Strafe nicht entgehen, obwohl es zu bedauern ist, daß die moralischen Urheber auch hier, wie bei ähnlichen Gelegenheiten, frei ausgehen. Literariscües. Ober-Ingelheim, 1. Dec. 1874. Unter den uns zur Zeit vorliegenden Schriften beginnen wir zuerst mit der Betrachtung eines unter einfachem Titel erschienenen, aber höchst bedeutenden Werkes der jüdischen Literatur: Beiträge zur jüdischen Alterthumskunde II. Die

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