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Jüdische Volkszeitung · 1874-12-08 · 49 (8.12.1874) · p. Seite 390

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Journal
Jüdische Volkszeitung
Volume
1874
Issue
49 (8.12.1874)
Date
1874-12-08
Page
Seite 390 (sequence 4)
Language
German
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390 des Menschengeistes erblicke, ״welcher der Rohheit, Bosheit und Brutalität allüberall (wir setzen in Paranthese hinzu: also auch gegenüber den menschlichen Genossen einer Gegenpartei und — finden hierin die schärfste Verurtheilung des gegenwärtigen fanatischen Treibens in der Judenheit) entgegentritt, führt er die allbekannten, in jedem Catechismus enthaltenen mosaischen und talmudischen Vorschriften an, die jede muthwillige Grausamkeit gegen die Thiere verbieten und eine schonende Milde gegen dieselben empfehlen. So weit ist Alles in der Ordnung. Wenn aber Herr L. noch eine ganze Reihe anderer Vorschriften diesem Principe des Thierschutzes resp. der Milde gegen die Thierwelt subsumirt, so müssen wir ihn als einen Acher bezeichnen. Zuerst ist es die von ihm vorangestellte Art und Weise des Schlachtens mit einem schartenfieien Messer, wodurch ״das Thier eines am wenigsten schmerzvollen Todes" sterbe. — Wir wissen sehr wohl, daß dies die landläufige Meinung ist, auf welche man das jüdische rituelle Schlachten zu gründen sucht. Sie ist aber durchaus falsch. Denn wäre die möglichst schmerzlose Tödtung des Thieres der wirkliche Grund unserer rituellen Vorschrift; müßte dann, ein Pferd z. B. nicht ebenfalls mit einem schartenfreien Messer getödtet werden? Dürfte dann ferner dem Priester vorgeschrieben werden (3 Mose, 1, 15, u. 5, 8.), der Taube ״den Kopf hinten unter dem Genicke abzukneipen"? Und ist es nach dem Talmud (Chulin 17 u. a. St.) doch gestattet, jedes Thier auch zu stechen oder zu erdrosseln, wenn man von dem Fleische desselben nicht essen will! — Widerspricht dies nicht ganz entschieden dieser landläufigen, von Herrn L. acceptirten Meinung? Und endlich — wie bedenklich! — müßte Herr L. die vorgeschriebene Art zu schlachten, nicht aufgeben, wenn — wie die Redaction der genannten Zeitschrift anmerkt .— eine Schlachtmethode aufgefunden würde, durch welche die Tödtung rascher und weniger schmerzhaft vollzogen würde? Als weitere Belege für den ״Geist der Liebe und des Wohlwollens, welchen das Gottesgesetz uns den belebten Wesen gegenüber empfiehlt", führt Herr L. nun an die Vorschrift: Du sollst nicht Ochs und Esel zusammen vor den Pflug spannen! — Die freisinnigen Schrifterklärer geben hierfür allerdings als Grund an, daß man Thiere von ungleicher Kraft nicht zusammen spannen soll. Aber nach dem Talmud handelt es sich hier nur von dem Zusammenspannen ungleicher Arten (Kilajim), aber nicht von Thieren ungleicher Kraft. Und demgemäß ist das Zusammenspannen eines drei Monate alten Rindes mit einenr noch so starken Ochsen, durchaus nicht verboten. — Herr L. tritt also auch hier als ein Gegner des Talmud auf, ist ein Acher! Ferner führt Herr L. als Beweis ״des Geistes der Liebe und des Wohlwollens" gegen die Thierwelt an die Vorschriften: Du sollst nicht schlachten das Alte und sein Junges an Einem Tage; Du sollst nicht nehmen die Vogelmutter sammt ihren Jungen! — Und Herr L. befindet sich abermals im Widerspruch mit dem Talmud. Denn in Megilla 25 heißt es, daß man nicht beten dürfe: Aus Erbarmen hast Du, o Gott, verboten, die Vogelmutter sammt ihren Jungen zu nehmen, das Alte mit seinem Jungen an Einem Tage zu schlachten, so erbarme Dich auch über uns! — weil der Grund dieser Verbote nicht in Gottes Barmherzigkeit zu suchen sei. — Beide Verbote finden daher auch nur eine Anwendung bei reinen d. h. für den Genuß gestatteten Vögeln und Thieren und das zuletzt genannte Verbot selbst bei sogenannten reinen Thieren nicht, wenn diese nicht ritualmäßig geschlachtet worden sind (Vergl. Chulin 79, 81 u. 138.) Auch das Verbot: Du sollst das Böcklein nicht kochen in der Milch seiner Mutter, zieht Herr L. hierher und stellt sich damit auf den Standpunkt derjenigen Schrifterklürer, die hierin eine Verhütung des Gefühls der Härte gegen die Thierwelt finden. Bei der von dem Talmud angenommenen Ausdehnung dieses Verbotes auf das Kochen von Fleisch und Milch überhaupt reicht aber doch dieser Grund gewiß nicht aus. Oder sollte etwa, wenn man einen milchdingen Löffel in einen Topf mit Fleischbrühe bringt, ein Gefühl der Grausamkeit gegen die Thierwelt sich kund'geben?! Herr L. steht demnach bei diesen wie bei allen anderen angeführten Bibelstellen auf entschieden antitalmudischen! Standpunkte und gibt dadurch jedem nur halbwegs Kundigen zu erkennen, daß der Talmud resp. die Tradition die Bedeutung derselben vollständig verkennt und einerseits durch die Beschränkungen, andererseits durch die Erweiterungen, die er diesen Vorschriften gegeben hat, diese gänzlich — um einen zwar derben aber bezeichnenden Ausdruck zu gebrauchen — verhunzt hat. Wir erwarten von dem Verfasser des Choreb, dem Hm. Rabb. Hirsch, daß er eingedenk des במקום שיש הלול השם 21!״ diesen bisherigen Gesinnungsgenossen in bester Form desavouire, ganz ebenso wie der Herr Oberrabbiner 01׳. Adler zu London während seines Aufenthaltes in Wiesbaden im Lause des verflossenen Sommers ohne Parteirücksicht einen von Herrn Lehmann und seinem Schildknappen Or. Cahn*) daselbst approbirten Schochet gepasselt (für unfähig erklärt) hat und mit den andern sich nicht sonderlich zuftieden erklärte. Aus Mittelfrankeu. Gestatten Sie mir. Ihnen über den ferneren Verlauf der Schulsrage in Fürth, die Zweifelsohne für ganz Bayern von maßgebendem Einfluß sein wird, zu berichten. Dienstag, den 27. Oktober theilte der Referent des Sollegiums der Gemeindebevollmächtigten, Herr 01׳. Kiderlin, bei der Fortsetzung der Berathung über das Schulstatut mit, daß auf die Eingabe der israelitischen Cultusgemeinde dahier an das Ministerium wegen Ausdehnung der Verordnung vom 29. August 1873 auf die Israeliten bereits Rückantwort (diese Antwort folgt weiter unten) erfolgt sei, dahin lautend, daß keine Bedenken entgegenstehen, wenn Israeliten ihre Kinder in die confesfionell gemischten christlichen Schulen schicken, daß aber auf die weiters gewünschte Vertretung der israelitischen Geistlichen in der Schulinspection nicht eingegangen werde. Referent hielt für angezeigt, dem Collegium hiervon Mittheilung zu machen, da es möglicher Weise auf die vorliegende Berathung von Einfluß sein könnte. § 11 des Statuts bestimmt: Der Religions-Unterricht wird in der Regel durch die Geistlichen eines jeden betheiligten Religionsbekenntnisses ertheilt; doch sollen auch die Lehrer zur Erth'eilung des Religionsunterrichtes an die ihrer Confession angehörigen Schüler herangezogen werden können. — Den letztem Vorbehalt beantragt der Ausschuß-Referent zu streichen, da es im Interesse der Stellung der Lehrer den Geistlichen gegenüber gelegen sei, daß die Lehrer zur Ertheilung des Religionsunterrichtes gar nicht beigezogen werden. Dem Antrage auf Streichung dieses Passus wird vom Collegium statt- *) Als charakteristisch für den oben genannten Herrn Cahn dürfte die Mittheilung sein, daß derselbe gleich nach der Ankunft des Herrn Or. Adler, der in einem christlichen Hotel wohnte und dort natürlich blos seinen Kaffee, ob mit oder ohne Milch können wir nicht verrathen, genommen hat, in der jüdischen Restauration sich einsand, unr zu ermahnen, daß Keiner bei der Einkunft des Or. Adler baarhäuptig sei, sondern hübsch mit einer Mütze oder einem Hute den Kopf bedeckt habe.

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