Jüdische Volkszeitung
- Journal
- Jüdische Volkszeitung
- Volume
- 1874
- Issue
- 48 (1.12.1874)
- Date
- 1874-12-01
- Page
- Seite 384 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/9588641-9578923-9579352--909-9579358- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
- Odesa 1× ep/1000834
OCR text
gefährden könnte; allein diese aus Unkenntniß der Vorgänge! entsprungenen, von Sensationshaschern demonstrativ colportiri ten Exstirpations-Tendenzen der russischen Regierung reduciren> sich in Wahrheit nur auf einige durch die Zeitverhältnisse gebotene j Reformen in Betreff der israelitischen Eheschließungs-Modalitäten. Die hieran sich knüpfenden neuen Verordnungen gewinnen jedoch eine erhöhte Bedeutung, wenn man den eigentlichen Zweck ins Auge faßt, den die russische Regierung hierbei ver-1 folgt. Es handelt sich nämlich um die Gewinnung einer sicheren Basis behufs genauerer und strengerer Controls der! in Rußland lebenden Israeliten — ein Vorgehen, welches j eine sehr naheliegende, aus der Einführung der allgemeinenWehr- | Pflicht sich ergebende Consequenz in sich schließt. j Diese Basis hofft man nun durch eine gründliche Rege-! lung und Umgestaltung der jüdischen Ehegesetzgebung zu j gewinnen. ׳Bisher pflegten die Juden ihre Ehen mit gänzlicher ■ Umgehung der competenten Behörden, ja, wie dies bekanntlich! nach jüdischem Ritus statthaft ist, nicht einmal im Beisein des Rabbiners zu vollziehen. Dies hatte natürlich zur Folge, daß die derartigen Ehen entsprossenen Kinder gar nicht in die Matrikelbücher eingetragen wurden. Diesen allgemein geübten Mißbräuchen gedenkt nun die russische Regierung durch die Verordnung ein Ende zu machen, daß künftighin kein russischer Unterthan israelitischer Confession eine Ehe eingehen dürfe, ohne vorher die von der Regierung zu diesem Behufe eingesetzte Behörde von seinem Vorhaben in Kenntniß gesetzt zu haben. Sache dieser Behörde wird es dann sein, den Thatbestand zu prüfen und, wenn kein der Eheschließung hinderliches Factum vorliegt, den Rabbiner durch ein legal ausgestelltes allen durch das Gesetz vorgeschriebenen Bedingungen entsprechendes Attest zur Vollziehung der rituellen Trauungs-Ceremonie zu ermächtigen. Es ergibt sich hieraus, daß künftighin die Regierung selbst die Matrikelführung in die Hand nimmt, um so den Juden jede Möglichkeit zu benehmen, der Erfüllung ihrer Militairpfl'cht sich zu entziehen. Wie weit dieses Unwesen bereits um sich gegriffen hat, geht aus der Thatsache hervor, daß beispielsweise von den 25,000 in Odessa lebenden Juden kein einziger seiner Wehr- Pflicht Genüge geleistet hat, und das Gleiche gilt von fast allen Rußland angehörenden Juden. Nimmt man nun annäherungsweise die Zahl der in Rußland lebenden Juden mit circa 2 Millionen, das ist etwa drei Procent der Gesammt-Bevölkerung des russischen Reiches, an — eine genaue Feststellung war in Anbetracht der mangelhaften Matrikelführung und der von den Juden behufs Hintanthaltung der Assentirung angewendeten Ränke bis jetzt undurchführbar — so kann man das nunmehrige Einschreiten der Negierung gerade nicht ungerechtfertigt nennen. Wiewohl nicht zu leugnen ist, daß diesen Maßregeln eine große Berechtigung innewohnt und daß dieselben in den Verhältniffen begründet sind, hat doch diese bevorstehende Neuerung in den hiervon betroffenen israelitischen Kreisen vielfache Bestürzung hervorgerufen, und wenn auch der einsichtsvollere Theil zur israelitischen Bevölkerung Rußlands die sociale Bedeutung derselben nicht verkennt, so wird es doch lange dauern, bis diese bereits im Entwürfe vorliegende und demnächst in Kraft tretende Maßregel der Sympathie der Betheiligten begegnen wird. (N. Fr. Presse.) Einen Aufruf ähnlichen Inhalts enthält die jüngste Nummer des ״Hammaggid". Ä u n d f cfi a ti. Deutschland. Fürth. Der Vorstand der hiesigen isr. Cultusgemeinde hatte an das Ministerium die Bitte gestellt, die Verordnung, die Errichtung von Volksschulen und Bildung von Schulsprengeln betreffend, dahin abzuändern, daß bei Umwandlung der confessionellen christl. Schulen in confessionell gemischte Schulen die isr. Volksschulen auch hieran Theil nehmen können und daß den Israeliten auch alsdann eine Vertretung in der Schulinspection eingeräumt würde. Der vom Ministerium hierauf erlassene Bescheid lautete dahin, daß keine Bedenken dagegen bestehen, daß isr. Schüler die confessionell gemischten christl. Schulen besuchen, daß aber bie gewünschte Vertretung der isr. Geistlichen in der Schulcommission nicht gestattet werden könne. (Isr.) Von der Rhön, 17. Nov., wird der ״Fuld. Zeig." folgende mittelalterlich anmuthende Meldung: ״Dem israelitischen Cultusvorstande zu S. wurde auf wiederholte Anfrage vom k. Landraths-Amte Gersfelde unter dem 10. d. eröffnet, daß das sogenannte Judengeld, welches jede jüdische Familie zu S. im jährlichen Betrage von 1 fl. an den dortigen Pfarrer bisher zu zahlen hatte, von dessen Entrichtung aber die dortigen Israeliten nunmehr entbunden zu sein glaubten, inhaltlich einer Entschließung der k. Regierung zu Kassel nach wie vor zu entrichten sei. Diese Entschließung ist auch für ander Pfarreien, in denen gleiche Verhältnisse sind, von Bedeutung". Oesterreichisch-Ungarische Monarchie. Wien. (Die Schulen des jüdischen Mädchen-Unterstützungsvereins.) Der Andrang zur Aufnahme in den laufenden Curs der obigen Schulen war so groß, daß eine weitere Aufnähme mit Rücksicht auf die Räumlichkeiten nicht mehr erfolgen könne. In der Arbeitsschule des Vereines sind gegenwärtig 60 Schülerinnen, welche das Weiß- und Maschinennähen, sowie das Kleidermachen gründlich erlernen. Einschlägige Arbeiten, welche von den P. T. Parteien dieser Schule übertragen werden, werden unter strenger Aufsicht solidest hergestellt und billigst berechnet. In der Fortbildungsschule werden 50 Schützlinge des Vereines zu Lehrerinnen, Kindergärtnerinnen, für das Zeichnen, die Buchhaltung, dann für den Post- und Telegraphendienst vorgebildet. Prag. Der Ausweis über die finanziellen Verhältnisse des ״isr. Freitisch-Vereines" in Prag vom 1. October 1873 bis 31. Juli 1874 zeigt eine Einnahme von 7860 fl. und eine Ausgabe von 1736 fl. Um das nützliche Wirken des Vereines würdigen zu können, sei erwähnt, daß derselbe alljährlich 6 bis 7000 Portionen, bestehend in einer nahrhaften und warmen Kost, an arme Studirende vertheilt. Brody. ״Jew. World" berichtet, daß eine jüdische Frau auf den: jüd. Friedhofe in Brody lebendig begraben worden ist. Einige Tage nach ihrer Beerdigung ließ ihr Gatte, einem Zuge des Herzens folgend, um seine Frau nochmals zu sehen, das Grab öffnen. Man denke sich. das Entsetzen und den Schrecken des Gatten, als er den Körper seiner Frau mit Blut bedeckt warnahm und das ganze Aussehen des Körpers ein deutliches Zeichen eines jammervollen Todeskampfes, der im Grabe stattgefunden haben mußte, erkennen ließen. Wir ziehen einen Schleier über dieses traurige Ereigniß, hoffen aber, daß das schreckliche Beispiel vorgemerkt werde.