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Jüdische Volkszeitung · 1874-11-17 · 46 (17.11.1874) · p. Seite 367

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Journal
Jüdische Volkszeitung
Volume
1874
Issue
46 (17.11.1874)
Date
1874-11-17
Page
Seite 367 (sequence 5)
Language
German
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367 für kleine Kinder, sondern für denkende und fühlende Leser und diesen sei es nochmals auf's Wärmste empfohlen zum herannahenden Chanulkah. (Verlag von Joh. Friedr. Hartknoch.) Eorresponäenz. Hannover, 24. Oct. Der Hannöversche Landesrabbiner Mayer hat aus Anlaß der Einführung der Civilehe, welche bislang wohl für die übrigen Juden Preußens, jedoch nicht für die Hannovers gesetzlich erforderlich war, an die Vorsteher und Lehrer der Synagogen-Gemeinden in den Landes-Nabbinats-Bezirken Hannover, Stade und Emden eine Anspräche gerichtet, in welcher er die genaue Vollziehung der bezüglichen staatsgesetzlichen Vorschriften anempfiehlt. Er constatirt dann, daß für die Folge die Register der jüdischen Gemeinden, welche bisher den Civilstand zu beurkunden hatten, eine gesetzliche Gültigkeit nicht mehr haben, empfiehlt ihre Fortführung jedoch als (freiwillige) Documente für die Reli-- gions-Gemeinden. Wir erkennen das an. Man hat auch in den den linksrheinischen Gesetzen unterworfenen Synagogen- Gemeinden vielfach solche Register geführt. Ein Passus dieses Erlasses scheint zu einer Polemik Veranlassung geben zu wollen. Wir wüßten sonst keinen Grund, warum er in die verschiedensten politischen Zeitschriften übergegangen ist. Und doch wird gar kein Jude diesem Passus widersprechen. Er scheint uns ganz selbstverständlich. Dieser Passus lautet: ״Selbstverständlich sei es, daß Jeder, dem seine Religion noch irgendwie am Herzen liege, sich mit der rein staatlichen, formellen Gültigkeit der Ehe nicht begnügen, vielmehr die religiöse Trauung ״nach dem Gesetze Mosis und Israels" dem wirklichen Vollzug der Ehe vorangehen lassen werde, und ebenso selbstverständlich sei es, ״daß das Judenthum eine Ehe, die nicht in dieser Weise geschlossen ist, nicht als religiös gültig anerkennen könne." Die Synagoge werde daher eine solche Ehe ignoriren müssen und eine Eintragung derselben in die jüdischen (freiwilligen) Trauungslisten nicht gestatten. Sei es doch der größte Gewinn der neuen Gesetzgebung, daß sich der Einzelne in jeder bürgerlichen Beziehung von jeder Kirchen- Gemeinschaft unabhängig mache, wogegen er aber natürlich auch kein Recht gegen die Letztere geltend machen könne, wenn er sich ihren Grundgesetzen nicht füge und sich factisch von ihr lossage. Wer seine Ehe nicht jüdisch-religiös vollziehe, wer seine Knaben nicht beschneiden lasse, wer im Leben sich gänzlich von der Gemeinde trenne, der werde weder verlangen, noch verlangen können, daß die Ehe, die Geburt, der Todesfall in den betreffenden jüdischen Listen eingetragen, er überall noch als Mitglied der Synagogen-Gemeinde betrachtet und behandelt werde." Diese sogenannten ״freiwilligen" Register der Religions- Gemeinde haben weder eine bürgerliche noch sonst rechtliche Bedeutung. Sie sind ein im Belieben der Gemeinde liegendes Verzeichniß der ihr Angehörigen. Wer in den wichtigsten Lebensverhältnissen die Religion entbehren zu können glaubt, dem kann am allerwenigsten daran liegen, in diesen Registern eingetragen zu werden, die Nichts geben und Nichts nehmen. Es ist ihm damit ja noch nicht benommen, sich als Jude zu betrachten. Der Gemeinde aber muß es auf jeden Fall freigestellt sein, diejenigen, welche sich in solcher Weise ausschließen, als nicht zu ihr gehörig zu betrachten. Das Gegentheil wäre ein Gewissenszwang der Gemeinde zu Gunsten des Einzelnen, den Niemand gutheißen wird, auch wenn er sonst den freiesten Ansichten huldigt. Ob aber der Betreffende, wenn er doch Jude und Gemeinde-Angehöriger bleiben will, in anderen Dingen ausgeschlossen ist, ist eine andere F.rage. Unseres Dafürhaltens wollte Landrabbiner Dr. Mayer, obwohl derselbe in derlei Sachen sehr rigorös ist, nicht gesagt haben: ״Könnte man z. B. den unbeschnittenen und nicht eingetragenen Knaben den Religionsunterricht versagen?" — Karlsruhe, 6. Nov. Sie empfangen hiermit die schmerzliche Trauerbotschaft von dem leider allzufrühen Heimgang eines unserer edelsten Männer. Der in unserem engeren und weiteren Vaterlande in jeder Beziehung nur rühmlichst bekannte Oberrath Altmann lebt nicht mehr. Wie ein Blitzstrahl aus heiterem Himmel niederfährt und verzehrt, so trat ganz unerwartet der Tod hier ein und entriß uns einen ächt frommen, braven Biedermann Am Sabdathvormittag hielt der nun selig Entschlafene wie gewöhnlich seinen Vortrag, und schon um Mitternacht hatte er ausgekämpft. Der Verewigte ist 1818 als der Sohn einer geachteten Famrlie in Mosbach am Neckar geboren, bekleidete seit 1851 hier die Stelle eines Secretairs und seit 1858 die Stelle des geistlichen Mitgliedes beim Großh. Oberrath. Sein ausgezeichnetes Wissen im Hebräischen und im Profanen, seine ächte Frömmigkeit, seine Mildthätigkeit gegen Nothleidende, seine Nächstenliebe gegen Arm und Reich dürften Jedem als leuchtendes Muster gelten. Sein Andenken wird unter uns geehrt bleiben immerdar. Ueber die Beerdigung dieses würdigen Mannes schreibt uns ein anderer Correspondent: Im Trauerhause sprachen die Gesinnungsgenossen Di־. Hildesheimer, Dr. Kahn, der Prediger der orthodoxen Religionsgesellschaft in Wiesbaden, Dr. Marx, desgleichen in Darmstadt und zwei Söhne des Verstorbenen.— Hinter der Bahre gingen die Herren Willstätter, Rabbiner in Karlsruhe, Dr. Friedmann, Rabbiner in Mannheim, und Dr. Lehmann von Mainz, diese drei im Ornate; außer diesen noch sehr viele Rabbinen, mitunter Schüler des Verstorbenen (wie Rabbiner Dr. Stein in Worms). Am Grabe sprach zuerst der Gemeinderabbiner Willstätter sehr würdig, Dr. Friedmann ausgezeichnet, die Gemeinde zum Frieden auffordernd und dann Dr. Lehmann. — Altmann hinterläßt eine Wittwe und 13 Kinder, worunter nur eine Tochter versorgt ist. Er war streng orthodox — aber eben so entschieden gegen Trennung der Gemeinden. Wir gestatten uns nur eine Bemerkung אבי יתומים ודין אלמנות אלהים בטעון קדשו — Gott ist der Vater der Waisen und der Richter der Wittwen. Als staatlicher Beamter hat Altmann jedenfalls das erreicht, daß seine Hinterbliebenen aus öffentlichen Mitteln Wittwen- und Waisenpension beziehen. Allein — es bestand eine Rabbiner-Wittwen-Casse; sie ist untergegangen, weil die Parteiungen auch ein solches Institut nicht aufkommen ließen. Wie können sich unsere Rabbinen einander anerkennen? Die frommen Orthodoxen sagen: Diese Reformmänner sind keine Rabbiner; wir haben keine Gemeinschaft mit ihnen und die Orthodoxen sind nur in Separatgesellschaften angestellt. Also! Nur die eine Frage an die frommen Sammler für Palästina: Liegt hier nicht ein ernstes Bedürfniß vor, wozu die Hunderttausende besser und dringlicher verwendet werden könnten? Die Ehre des Toden verbietet uns, ein strengeres Wort hier mit seinen Gesinnungsgenossen zu sprechen. Und — sie kennen ja den Refrain!! Millekftl'lMkett, im November. Wohl nicht ohne Grund findet inan es von vielen Seiten höchst seltsam, daß die Religion, die Tochter des Himmels, welche alle Herzen in Liebe vereinigen sollte, und den himmlischen Frieden in das Menschenherz versenken könnte, im Gegensätze — den Haß erregt.

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