Jüdische Volkszeitung
- Journal
- Jüdische Volkszeitung
- Volume
- 1874
- Issue
- 45 (10.11.1874)
- Date
- 1874-11-10
- Page
- Seite 360 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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als einen ganz kläglichen bezeichnen und das um so mehr, als ja der Behörde daran gelegen sein muß, in einer Deputation, der so gewichtige Interessen anvertraut werden, so viele gebildete Männer wie möglich zu sehen, deren eine kleine Stadt Oberschlesiens gerade nicht viele aufzuweisen hat. Dies und die Rücksicht darauf, daß Herr Dr. L. auch im klebrigen ein großes Ansehen genießt und dessen würdig ist, hatte wohl auch nur die streng katholische Bevölkerung Kr.'s zu einem solchen Excesse in der Toleranz veranlaßt. Aber selbst wenn es uns möglich wäre, in dem Sinne des Regierungsrescriptes confessionell zu denken, müssen wir demselben alle Berechtigung absprechen. Denn es soll doch damit ausgedrückt sein, daß, wenn K. eine jüdische Schule hätte, nichts dagegen einzuwenden sein würde, wenn in die Schuldeputation auch Juden gewählt würden, denen die Wahrung der Interessen der jüdischen Schule besonders obliege; da eine jüdische Schule nicht vorhanden, fällt dieses Erforderniß fort. Wer anders aber bildet denn die jüdische Schule, wenn nicht die jüdischen Schüler? Ob diese in demselben Zimmer und bei den christlichen Kindern sitzen, oder nicht, das kann doch nur etwas Unwesentliches sein. Die Existenz jüdischer Schüler wird aber die Regierung zu Oppeln dem Städtchen Kr. nicht absprechen können und so gerade von ihrem confessionellen Standpunkte aus der jüdischen Bevölkerung die Berechtigung zuerkennen müssen, die Interessen der jüdischen Schulkinder durch jüdische Mitglieder in der Schuldeputation vertreten zu wissen. So steht es also um die berühmte Freisinnigkeit, so um die Besorgtheit unserer Regierungsbehörden für die Interessen unserer Schulen. Was sollen wir unter Anderem von dem jetzt zu erwartenden Unterrichtsgesetze hoffen. Doch unterlassen wir es vorläufig lieber, aus diesem einen Falle Consequenzen für die Zukunft zu machen; Herr Dr. L. hat gegen die Nichtbestätigung Protest eingereicht; wir wollen hören und es den Lesern dieses Blattes mittheilen, was der Ministerialbescheid sagen wird. Magdeburg, im October. Der in Folge einer Anregung des Herrn Rabbiners Dr. Rahmer hier am Versöhnungstage 1871 gestiftete israelitische Wittwen- und Waisen- Unterstützungs-Verein hat soeben seinen ״Ersten Bericht" ausgegeben, der recht erfreuliche Resultate zeigt. כי לא אלמן ישראל ״Noch ist Israel nicht verwaist". So lange man unter uns noch offene Herzen und Hände findet, die bereit sind zum Geben, so lange man noch fühlt, daß Wittwen und Waisen ge- Holsen werden muß und man bei uns sich nicht beschränkt auf die armseligen Unterstützungen, welche Staat und Commune auf Zwangswegen bieten, darf man auch noch von der Entwicklung der religiösen Ideen im Judenthume hoffen und behaupten, daß trotz der aufreibenden, ledigen Kämpfe der Kern gut ist. — Das Vermögen der Casse beträgt zur Zeit Thlr. 11,353. 6. 6., die Jahresbeiträge betragen über 500 Thlr., die Ausgaben an Unterstiltzungen betrugen bisher im Ganzen nahezu 600 Thlr. Möge das segensreiche Werk auch fernerhin gedeihen. Mainz, 4. November. In einer Notiz berichteten Sie jüngst, daß Herr Dr. I. Fürst dahier blos als Religionslehrer angestettt sei. Das ist nicht ganz richtig. Laut Ministerial-Erlaß ist derselbe als Prediger und Religionslehrer dahier ausgenommen. In der That liegen ihm vorzüglich die Pflichten des Predigers ob, weil unser erster Rabbiner Dr. Cohn leider wegen seines Gesundheitszustandes in sehr häufigen Fällen am Predigen auf längere Zeit verhindert ist. Dr. Fürst's sehr geistreiche und tiefdurchdachte Predigten erfreuen sich der Gunst aller gebildeten und denkenden Zuhörer und sind sehr besucht. Dabei hat er eine sehr große Anzahl von Religionsstunden — wir hören von 30 wöchentlich in den verschiedenen Anstalten und Schulclassen und an die Confirmanden zu ertheilen, —gewiß keine leichte Aufgabe. ׳— Gieren, Gr. Hessen, 1. November. Heute erhielt ich durch Zufall eine erfteuliche Mittheilung, die ich Ihren geehrten Lesern, von denen sicherlich auch jetzt noch eine große Zahl dem Lehrerslande angehört, nicht vorenthalten mag. Lehrer Heß von Friedberg hat von der Gemeinde ohne sein Hinzuthun, ganz freiwillig, eine Gehaltszulage von fl. 100 und von den Schülern bei dieser Gelegenheit ein Kurhessisches 40 Thalerloos erhalten. Eine solche Anerkennung der Verdienste eines berufstreuen und wackeren Lehrers ist Angesichts anderer Erlebniffe von Lehrern gewiß im hohen Grade ehrend für die Gemeinde wie für den Lehrer. Aus Baden. In Müllheim wurde die 3. Hauptlehrerstelle an der gemischten Volksschule dem bisherigen Unterlehrer Heidingsfeld übertragen, und beläuft sich das Einkommen derselben mit dem Aversum für den Religionsunterricht mindestens auf fl. 1200. So stellen sich die israelitischen Lehrer Badens an öffentlichen Schulen seit Erscheinen des neuen Schulgesetzes in jeder Beziehung bedeutend besser als früher und ist auch dadurch die Achtung nicht unwesentlich gehoben worden. Auch in Kippenheim ist die gemischte Schule durchgegangen, nachdem die politische Gemeinde verpflichtet gewesen wäre, ein israelitisches Schulhaus zu bauen, — also nicht aus purem Liberalismus. Der nächste Landtag wird wahrscheinlich die gesetzliche Bestimmung treffen, daß nicht mehr, wie bisher, die betreffende Confessions-Gemeinde, d. h. deren Mitglieder, sondern nur der Gemeinderath der politischen Gemeinde sich zu äußern habe, ob eine gemischte Schule in's Leben treten soll. Es soll hierin das finanzielle Interesse der Hauptgemeinde in's Auge gefaßt werden. Wie ich soeben erfahre, ist das schriftführende Mitglied des badischen Oberraths, Herr Altmann, gestorben. Dieser übrigens würdige und gelehrte Mann hätte viel zur Hebung des badischen Judenthums thun können, wenn er nicht allzusehr der Hyperorthodoxie zugeneigt gewesen wäre. — Hoffentlich wird die Regierung, wie auch den übrigen Confessionen gegenüber, für zeitgemäße Reformen nicht taub sein, um auch bei uns unbrauchbares Gerümpel aus dem Wege zu schaffen. In erster Linie sind jedoch die israelitischen Gemeinden selbst verpflichtet, Hand an's Werk zu legen, sonst würde man die Ueberzeugung an hoher Stelle gewinnen müssen, daß gar kein Bedürfniß der Umgestaltung vorliege, wie dies Minister Jolly schon zweimal in der zweiten Kammer behauptete. Namentlich ist eine Kirchenordnung, eine vollständige Abänderung der Ministerialverordnung vom Jahre 1849 erforderlich. — Die Israeliten Baden's mögen deshalb die Hände nicht müßig in den Schooß legen. B. Kllflpenheim, A. Rast-, 18. Oct. Der Bericht des Correspondenten über die Schöffensitzung in Rastatt in der Anklage gegen den hiesigen Lehrer Wolfs erfordert eine kurze Berichtigung. Es wird darin bemerkt, daß Lehrer Wolff als Verrechner der isr. Unterstützungscasse den durchreisenden Armen erst dann eine Unterstützung verabreichte, wenn er sie zuvor zu einigen hier wohnenden, nicht zum Verein gehörenden Jsraeliten aus ״Chikane" geschickt hätte, um dort ein Almosen zu zu erbitten. Abgesehen davon, daß die Armen zugleich mit einer Anweisung auf die Casse das Verzeichniß der Nichtmit-