Jüdische Volkszeitung
- Journal
- Jüdische Volkszeitung
- Volume
- 1874
- Issue
- 45 (10.11.1874)
- Date
- 1874-11-10
- Page
- Seite 361 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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glieder erhielten, scheint der Correspondent nicht zu wissen, daß dieses eine Anordnung ist, welche von allen derartigen Unterstützungsvereinen beobachtet wird, wodurch die Armen vom Hausbettel abgehalten werden sollen. Freilich kann Niemand gezwungen werden, weder der Casse beizutreten, noch dem Armen eine Unterstützung zu geben, aber der Cafsier, welcher darüber wacht, daß die Mitglieder des Vereins von den Bettlern nicht belästigt werden, handelt nicht aus Chikane, sondern wahrt die Interessen seines Vereins. Wenn der Angeklagte nicht zu der beantragten mehrwöchentlichen Gefängnißstrafe, sondern zu einer Geldbuße von 10 Thlr. verurtheilt ist, so kann man den Grund hierfür wohl auch in der Verhandlung selbst und in der Beweisaufnahme suchen und stnden, da viele Punkte entschieden zu Gunsten des Angeklagten Vorlagen, und zu denken Stoff gaben. Wenn auch in dem Leumundzeugniß des hiesigen löblichen Bürgermeisteramts ausgesprochen ist, der Angeklagte sei zwar gut beleumundet, aber ״etwas prozeßsüchtig", so ist dadurch, daß Lehrer Wolfs hier keinen einzigen Prozeß gehabt hat, bewiesen, daß ihm daß Prädikat nicht zukommt, und muß die Verantwortung dafür dem löbl. Bürgermeisteramt überlassen bleiben, das wohl einen Grund wissen wird, warum der Angeklagte ״prozeßsüchtig" ist. Daß aus diesem und dem nachfolgenden Falle, eine Ehrenkränkungsklage, hervorgehen soll, in welcher Feindschaft die hiesigen Israeliten leben, muß in Abrede gestellt werden. Der größte Theil der hier wohnenden Israeliten lebt ruhig und friedlich, und nur ein kleiner Theil, dessen Haupt die Fäden des Kämpfers in seiner Hand dirigirt, außerhalb Kuppenheims wohnt, schürt die Flamme der Zwietracht und hält die Gemüther in Aufregung. . Wien, Ende October. Neulich wurde in diesen Blättern angedeutet, daß gewisse Cardinalfragen des Volkslebens zeitweise in der Lust liegen und daß in der Gegenwart hierzu die Beerdigungsfrage gehöre. Das scheint sich auch hier zu bestätigen. Jndeß ist in der seit lange ventilirten Frage des hier errichteten confessionslosen Centralsriedhofes zu Gunsten der Israeliten entschieden. Die Frage wird verschoben, wenn man von Ausschließungs- und Trennungsgelüsten bei den Juden spricht, wenn diese sich ihre abgetrennten Friedhofstellen sichern wollen. Wir glauben, daß die Juden von abgetrennten Begräbnißstätten absehen würden, wenn man christlicher Seits die pietätsvolle Erhaltung der Gräber, die dem Juden nun einmal Herzenssache und eine heilige Verpflichtung ist, und die Femehaltung christlicher Symbole zugestehen wollte. Wer wird es dem Juden verargen, wenn er nicht unterm Kreuze begraben sein will; wenn schmerzliche Erinnerungen es ihm unmöglich machen, die Gräber seiner Lieben zwischen den Kreuzen zu suchen? Man gewöhne sich doch einmal, allezeit gerecht zu sein und nicht Schlagwörter für Humanitätsprincipien auszugeben. Liegt denn so viel Sinn und Bedeutung darin, daß die Todten verschiedener Confessionen unter- und nebeneinander ruhen im Grabe, als daß sie stiedlich nebeneinander leben? So lange im Leben die socialen Verhältnisse für den Juden so viele Zurücksetzungen mit sich bringen, kann man es ihm doch wohl nicht verargen, wenn'er auf das friedliche Nebeneinanderliegen im Grabe wenig Werth legt. ״Sie ruhen, weil sie müssen." — In der Wiener Gemeinderathssitzung vom 22. Oct. hat Di־. Gunesch über die Bedingungen referirt, unter welchen die Commune einen Theil des Centralfriedhofs an die Israeliten abtreten will. Wir wollen das Jntereffanteste aus dieser Verhandlung hier nach der ״N. F. P." mittheilen, die gleichwohl gegen diesen Beschluß zu sein scheint, weil er nach ihren Ausführungen das Princip des confessionslosen Friedhofes schädigt. Nach der ״N. F. P." motivirt Dr. Gunesch die Abtretung mit den confessionellen Gebräuchen der Israeliten. Die Commune habe die Verpflichtung, nicht nur für die Begräbnißstellen der Katholiken und Protestanten Sorge zu tragen, und es sei heute nicht mehr an der Zeit, die Juden zur Anlage eines neuen, separirten Friedhofes zu zwingen. Er beantragt, die Area zum Kostenpreise zu überlassen, die Israeliten aber zu allen allgemeinen Kosten im Verhältnisse von 30:300 beizuziehen; die Kosten für die auf dem israelitischen Friedhofe zu errichtenden Bauten sind von den Israeliten zu tragen, doch dürfen sie nur nach dem einheitlichen Plane des Centralfriedhofes angelegt werden. Sollte der Friedhof in den nächsten zwanzig Jahren ausgelöst werden, so zahlt die Commune für den noch unbenützten Raum den entfallenden Preis zurück. Der Referent befürwortet die Genehmigung dieser Bedingungen. Lecher beantragt die Vertagung der Frage, bis der Zwischenfall, welcher durch den Protest des Consistoriums ge-- schaffen wurde, gelöst sei. Heute dürfe man keine Präcedenzfälle schaffen, was konfessionelle Zugeständnisse anbelangt. Das Publikum, welches die Frage aufmerksam verfolge, habe in ganz derselben Weise Stellung genommen. Die Phrasen von der Austlärung des 19. Jahrhunderts seien eben nur Phrasen. Steudel bedauert, daß es die Israeliten sind, welche dem neuen Friedhofe den confessionellen Charakter aufdrücken wollen. Derlei Sondergelüsten und Vorurtheilen hätte man von Anfang an nicht Berücksichtigung schenken sollen. Es entspinnt sich nun ein Zwiegespräch zwischen Sigmundt und Dr. Foltanek über die bisher üblichen Preise für Gräber im israelitischen Friedhofe. Pollak widerspricht den Angaben Dr. Foltanek's in dieser Beziehung. Die Israeliten hätten nie den confessionellen Standpunkt eingenommen, sonst hätten sie in der Nähe des Centralfriedhofes billigere Gründe gefunden und der Centralfriedhof wäre dann ein christlicher Friedhof gewesen. Steudel widerspricht und hält seine Behauptung aufrecht, da schon mit der Abgrenzung ein confessioneller Unterschied gemacht worden sei. Der Referent macht darauf aufmerksam, daß die Ueberlassung einer Grundparcelle schon im Princrpe in einer früheren Sitzung angenommen worden sei. Heute handle es sich nur um die Art der Bedingungen. Der confessionslose Charakter werde auch dann gewahrt, wenn ein Theil des Friedhofes, der doch in seiner Einheit geschützt bleibe, abgetheilt wird. Die Anträge der Section werden mit einigen unbedeutenden Amendements Hoffer's mit 50 gegen 29 Stimmen angenommen. K u n d f cft a «. Deutschland. Berlin. Unter der Ueberschrift ״Fassung im Unglück" theilt die ״Trübine" folgenden Vorfall mit, der unsere Leser gewiß interessiren dürfte: . ״Verschiedene europäische Städte haben sich bis auf den heutigen Tag in manchen Dingen ihre alten Traditionen zu bewahren gewußt; einzelne Straßen, selbst größere Städte zeigen nach ihren äußeren Ppysiognomie, daß die Cultur, die alle Welt beleckt, daselbst noch nicht ihren friedlichen Einzug gehalten hat. So haben sich in den Städten Prag, Frankfmt und namentlich in Posen Ueberbleibsel" jener Juden-Ghettos