Jüdische Volkszeitung
- Journal
- Jüdische Volkszeitung
- Volume
- 1874
- Issue
- 44 (3.11.1874)
- Date
- 1874-11-03
- Page
- Seite 350 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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350 Bauern jener Zeit nicht geboten wurde. Und der Staat that ftir diese wenig, für jene aber gar nichts! Jm Gegentheil! Sie mußten Alles aus sich selbst thun und sehr oft wurden ihre Bücher verbrannt, confiscirt!-Allerdings, ihre — der Juden — Beschäftigung, ihr Handel und Wandel war nicht rühmenswerth! Aber was sollten sie denn thun, um zu leben? Ackerbau, Gewerbe war ihnen versagt; was blieb ihnen übrig als der Handel in einseitigster Weise? Und die Rabbinen jener Zeit! Man vergleicht diese oft mit den fanatischen Geistlichen anderer Confessionen. Man hält es für psäffischen Hochmuth und Verketzerungssucht, für Obscurantismus, wenn sie den Schriften Mendelssohn's und Anderen dieser Art widerstrebten. Aber man darf nicht vergessen, wie armselig die Stellung dieser Rabbiner war; wie sie nur ihren Studien lebten und daß sie nur die Stellung einnahmen, die ihnen das Volk freiwillig anbot; daß sie nur Halt hatten, wenn sie sich auf den guten Willen ihrer Gemeindeangehörigen stützten. Sie lebten gleichsam außerhalb aller lebendigen Beziehungen zur Welt außer ihnen, von der sie nichts, gar nichts kannten und verstanden. Es waren Menschen, die ohne allen Verkehr mit der übrigen Menschheit blieben, Nichts kannten, Nichts verstanden als ihre heiligen Bücher; nichts übten als ihre religiösen Gebräuche. Sie lebten arm und hatten nur wenig Bedürfnisse. Man darf jene in allen Lebensfragen beschränkten Männer nicht vergleichen mit den orthodoxen Fanatikern der Gegenwart, die wissentlich freveln, verbannen und handeln, wie die Geistlichen anderer Confessionen. Von diesen gilt: Gleiche Brüder, gleiche Knappen; nicht von jenen alten Rabbinen. Jene alten Rabbinen waren unschuldig, auch wenn sie thaten, was sie nicht hätten thun sollen. Eigennutz und Herrschsucht war ihnen fremd. Sie handelten nach ihrer Ueberzeugung. Es ist dies kein Gegenstand, der sich so nebenbei besprechen läßt. Die Ehrenrettung der alten Rabbinen wäre eine Aufgabe für eine andere, geschichtlich geübtere Feder. Es widerstrebt uns immer, sie mit den bewußten Fanatikern der Gegenwart, deren Obscurantismus ein überaus glänzendes Geschäft ist, vermischt oder verwechselt zu sehen. Die Schrift ״Moses Mendelssohn" von Ferd. Schmidt ist eine herrliche. Wir verkennen nicht ihre Bedeutung, wir wissen den edlen Impuls, dem sie entsprungen, mit innnigster Freude zu schätzen. Gerade um deswillen haben wir auch die leisen Anspielungen zu widerlegen versucht. Wir sind ja überzeugt, daß sie der edelsten Quelle entstammen und wir stimmen mit Freuden ein in das herrliche Schlußwort von Ferdinand Schmidt: ״Beide verklärten Geister — (Lessing und Mendelssohn) — haben es gelehrt, wie das Verhalten der Juden und der christlichen Deutschen gegeneinander sein soll. In der Freundschaft, die sie, die ihrer Zeit hervorragendsten Vordermänner ihrer Nationalitäten, schlossen, haben auch diese Nationalitäten ein Bündniß geschlossen, und dieses Bündniß hat seitdem schon seine segensvolle Frucht für das Gedeihen Aller getragen. Bruderliebe errichtete seitdem Altäre da, wo Barbarismus und Hochmuth früher herrschten. Macht sich unholdes Wesen in dem Verhalten zu einander hier und dort noch bemerkbar, so handelt es sich um Nachwirkungen aus jener finstern Zeit, in der am Himmel der deutschen Literatur das Dioscurenpaar Lessing und Mendelssohn noch nicht erschienen war. Unter der weiteren Einwirkung der beiden strahlenden Gestirne werden allgemach auch die letzten Nebel der Vorurtheile auf beiden Seiten schwinden. Du aber, Leser, gelobe es Dir, treu mitzuwirken, daß diese Zeit bald herannahe!" — — Torresponäenz. Fürth in Bayern. In Folge des bekannten und in diesen Blättern so mannhaft besprochenen Erlasses Sr. Excellenz des Herrn Cultusministers von Lutz hat der dastgeVorstand der isr. Cultusgemeinde sich an das Gemeindecollegium gewendet, das soeben das Statut für die zu errichtende Communa lschule berathet. Bei der großen Zahl von Juden die hier wohnen — */-;der Einwohnerschaft — ist die Bedeutung dieses Schrittes selbstverständlich. Wir haben erfahren, daß man sich hier bei dem Erlasse des Ministers nicht beruhigen wird, sondern nöthigenfalls bis an die Kammer geht. Der Gemeindeausschuß hat darüber berathen und das ״Fürther Tageblatt" berichtet vom 22. Oktober — ״Ordentliche Sitzung des Collegiums der Gemeindebevollmächtigten, am Dienstag den 20. Okt. (Berathung des Schulstatuts) wie folgt. § 8 des Statuts bestimmt: ״Für jede Schule wird ein Classenlehrer ernannt". In einer an das Collegium gerichteten Eingabe der isr. Cultusgemeinde wünscht diese, daß bei Besetzung der Claßlehrerstellen der Absatz 3 des § 12 der Verordnung über die Volkksschulen, welcher bestimmt, daß an confessionell gemischten Schulen von jeder betheiligten Confession Lehrer in entsprechender Anzahl aufgestellt werden, auch auf Israeliten analoge Anwendung finde. Der Ausschuß will in Berücksichtigungen dieses Wunsches dem Statut den Wortlaut des eben erwähnten Abs. 3 des § 12 der Verordnung beigesetzt wissen, jedoch mit der Abänderung, daß statt des Wortes ״Confession" gesetzt werde: ״Religionsbekenntniß". Motivirt wird die Nothwendigkeit dieses Zusatzes mit der Möglichkeit einer unrichtigen oder willkürlichen Interpretation der angezogenen Bestimmung, unter Hinweis auf das Beispiel von Kaiserslautern,*) wo in jüngster Zeit ein israelitischer Bewerber um eine Stelle an einer confessionell gemischten Schule von der Concurrenz ausgeschlossen wurde. — Das Collegium nimmt mit großer Majorität diesen Zusatzantrag an. Die Bedenken der Minorität gegen denselben waren größtentheils formeller Natur, indem sie einen solchen Zusatz für überflüssig und zwecklos erachtet. Lemberg, 15. Oct. Hier erscheint seit dem ersten dieses Monats eine Zeitschrift ״Jüdische Presse" ״in einer dem Jargon ähnlichen Sprache" und mit hebräischen Lettern, die sich aber zumeist den politischen Angelegenheiten der polnischen Judenheit zu widmen scheint. Religiöses haben wir in den drei jüngst erschienen Nummern nicht gefunden. Eine solche Zeitung ist allerdings für Viele ein Bedürfniß. Möge sie nur auch der politischen und religiösen Aufklärung dienen. Gaya, 22. Okt. Das Realschulgesetz für Böhmen hat die kaiserliche Sanction erhalten. In Böhmen wie in Niederöstereich wird von nun an in den Klassen der Realschule kein Religionsunterricht mehr ertheilt werden. Es muß nämlich bemerkt werden, daß nach dem Staatsgrundgesetze vom 21. Dezember 1867 die Realschulen in das Ressort der Landtage gehören, während Volksschulen, Gymnasien und Hochschulen in die Legislatur des Reichstages fallen.. Es war das eine Concession, die zu jener Zeit, als die Verhandlungen darüber stattfanden, den Polen gemacht wurde und welche ihren Ausdruck in dem Octera I. der Agenden, die dem Reichsrath zugewiesen wurden, fand. Die Folgen dieses Vorganges sind, daß auf dem Gebiete der Gymnasien ein einheitlicher Gedanke im Reiche herrscht; hingegen ist eine ganze Musterkarte von Schulplänen *) Soll wohl heißen Grü! ׳ Redaction.