Jüdische Volkszeitung
- Journal
- Jüdische Volkszeitung
- Volume
- 1874
- Issue
- 40 (6.10.1874)
- Date
- 1874-10-06
- Page
- Seite 319 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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319 Altona. Die Einweihung der in der Marktstraße in St. Pauli (Vorstadt Hamburgs) neuerbauten Synagoge fand am Donnerstag, 11. September in festlicher Weise und unter überaus Zahlreicher Betheiligung statt. Nachdem unter dem Vortrag einiger Psalmen die Gesetzrollen in die heil. Lade gelegt worden waren, hielt Herr I)r. P. P. Nathan die Einweihungsrede, in der er sich über die Bedeutung des Gebets aussprach. Mit einem Hallelujah und den: üblichen Abendgebet schloß die Feier. Die Musik und der recht wackere Chor standen unter Leitung des Herrn Musikdirektors Löwenberg und trugen wesentlich zur Erhöhung der Feststimmung bei. Karlsruhe, 25. Sept. Das heutige Kr. Tagbl. enthält folgende ״Danksagung. S. K. H. der Großherzog haben allergnädigst geruht, die Summe von Fünf Hundert Gulden zur Erwerbung eines kirchlichen Gegenstandes für die neue Synagoge zu stiften. Für dieses huldvolle Gnadengcschenk statten wir auch auf diesem Wege unfern unterthänigsten Dank ab. Karlsruhe, den 23. Sept. 1874. Der Synagogenrath." ein gewisses confessionelles Gepräge zu geben. Die Parole, die sie in ihrem Organ, dem Czas, ausgeben, lautet: ״Der Candidat, der am 8. k. M. für Krakau in den Reichsrath gewählt werden soll, muß hinreichende Garantie hinsichtlich seiner religiösen, das heißt clericalen, Gesinnung zu gewähren im Stande sein!" Jedermann weiß es, daß diese vom gedachten Jesuitenblatte ausgegebene Ordre de bataille einzig und allein den Zweck hat, die Wahl eines jüdischen Reichsrathsdeputirten unmöglich zu machen. Die konfessionellen Gesetze, besonders die mögliche Vorlage eines Ehegesetzes,. sind genügende Ursache, am gegen die Wahl eines nichtkatholischen Polen zu agitiren; denn wenn auch, erklärt der EZas, in dieser Reichsrathssession keine confessionellc Vorlage verhandelt werden sollte, so wird doch eine solche in der folgenden Session zweifellos auf den Tisch des Hauses gelangen, und der Deputirte wird ja nicht nur für ein Jahr gewählt. Diese Furcht unserer Römlinge vor den liberalen Gesetzen ist charakteristisch. Wie man erzählt, wird die clericale Partei den Advocaten Dr. Ridzowski als Candidaten aufstellen. Derselbe Freiburg, 20. Sept. Gestern wurde dahier von der! wußte sich durch seinen frommen Wandel die Gunst des Czas Rekurskammer eine eause celebre verhandelt. Ein hiesiger! und seiner Partei zu erwerben. Auch der hiesige Landes- Bürger und städtischer Geometer, an dem, wie es scheint,! gerichtsrath Herr Joseph Louis wird als Candidat genannt, die neueren Anschauungen über Faustrecht und Gleichstellung! Bekanntlich ist derselbe erst neulich bei der Reichsrathswahl der Juden spurlos vorübergegangen sind, hat sich nicht gej für den Krakau-Wieliezka-Chrzanower Landwahlbezirk durchscheut, dem hier ansässigen M. D. Lasker auf offener Straße! gefallen. Wie die Dinge stehen, hat er auch diesmal in vor etwa 100 Zuschauern in Folge eines kleinen Wortwechsels, Krakau sehr wenig Chancen, gewählt zu werden. Daß Dr. M. woran er überdies selbst schuld war, eine Ohrfeige zu ver- Machalski und Dr. I. Warschauer — Letzterer trotz des Czas setzen und ihn mit dem Ausdruck ״lumpiger Jude" zu bemit Aussicht auf Erfolg — candidiren, habe ich Ihnen bereits titeln. Das großh. Amtsgericht dahier, bei welchem von L. mitgetheilt. Anklage erhoben wurde, erließ das seltsame Urtheil, daß es! Die Affaire Kirchmayer wird nun endlich doch ihren beide Theile in eine Geldstrafe von je 10 Thlr. verfällte. j Abschluß finden. Wie nämlich aus zuverlässiger Quelle mit- Der heute gegen dieses Urtheil verhandelte Rekurs verschaffte! getheilt wird, hat der Oberste Gerichtshof den gegen Kirchdem Beleidigten in jeder Beziehung glänzende Genugthuung,! mayer aus Anlaß seines Bankerotts im Jahre 1869 seitens und zwar wird schwer zu sagen sein, ob der Angeklagte mehr.! der hiesigen Staatsanwaltschaft gefaßten Anklagebeschluß auf durch sie fein Benehmen in meisterhafter Weise geißelnde das Verbrechen der Veruntreuung bestätigt. Die Schlußver- Rede des Anwalts Köhler, der den Ankläger vertrat, oder! Handlung wird hier im Januar 1875, jedoch nicht vor dem durch das Urtheil des Gerichtshofs gestraft wurde, welcher Schwurgerichte, stattsinden׳. das amtsgerichtliche Urtheil dahin abänderte, daß es L. frei- > Dunnkreicki sprach und den Faustkämpfer zu einer Geldstrafe von 50 Thlr.! " ’* und Tragung sämmtlicher Kosten verurtheilte. Wenn unsere! -. Paris. Am 9. September fand unter großen Festlich keiten und starker Betheiligung des Publikums die Einweihuug des neuen Tempels in der Straße 1a Vicfcoire statt. Das großartige Gebäude zählt zu den schönsten Synagogen Europa's. Die Baukosten sollen sich auf 1,694,000 Frcs. belaufen, deren Hälfte die Stadt Paris bestritten hat. städtischen Beamten in solcher Weise den hier angefiedelten Fremden den Aufenthalt zu versüßen bestrebt sind, wird der Zudrang nach Freiburg bald Nachlassen. Ocsterrcichisch-Ungarische Monarchie. Wien. 28. September. Nach dem Gesetze vom 20. Juni 1872 gehören die Kosten für den Religionsunterricht zu dem Auswande der betreffenden Schulen. Thatsächlich werden auch in Böhmen und Mähren israelitische Religionslehrer aus Staatsmitteln besoldet. In Wien jedoch ist dies nicht! der Fall, und es besteht die Anomalie fort, daß die jüdischen! In Nr. 37 unseres Blattes haben wir bereits mitge- Schüler, die speziell in den Mittelschulen in der Leopoldstadt! theilt, daß die galizische Regierung die strengsten Maßregeln dre überwiegende Mehrheit bilden, zur Honorirung der kath.! gegen die orthodoxen jüdischen Privatschulen in An- Religionslehrer. beitragen, während den jüdischen Religions-1 Wendung zu bringen beschlossen; heute sind wir in der Lage lehrern nach wie vor keine Bezüge zuerkannt werden. Allerunfern Lesern ein Schriftstück des dortigen Statthalterei- Unterricüt8- und Erziejtllngswejen. birtgS ward es vom Landschulrath angestrebt, überhaupt die Erhaltung der Neligionslehrer der betreffenden Consesston zu überlassen; allein in solange der Staat oder die Gemeinden den christlichen Religionslehrer besolden, kann es wohl nicht angehen,, den jüdischen Lehrer leer ausgehen zu lassen, wenn nicht das Gesetz eine bloße Form sein soll. Krakau, 26. September. Die Species der ״frommen" Nationalen ist ernstlich bestrebt, der bevorstehenden Ersatzwahl eines Reichsraths-Abgeordneten für die heilige Stadt Krakau Präsidiums .der wortgetreuen Uebersetzung nach, aus dem Dziennik Polski vorzuführen, das geeignet erscheinen dürfte, ein allgemeines Interesse zu erwecken. Es lautet: Rundschreiben des Statthalterei - Präsidiums in Angelegenheit der Chadurim. Seit uralten Zeiten existiren in unserem Lande jüdische Winkelschulen sog. Chadurim. Jedes Städtchen, ja sehr häufig auch ein Dorf, wenn es eine israelitische Bevölkerung hat, hat auch ein Cheder; in den Orrschaften mit einer zahl-