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Jüdische Volkszeitung · 1874-09-29 · 39 (29.9.1874) · p. Seite 310

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Journal
Jüdische Volkszeitung
Volume
1874
Issue
39 (29.9.1874)
Date
1874-09-29
Page
Seite 310 (sequence 4)
Language
German
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310 Beigabe zu der neuen Predigtsammlung, welche in zwanglosen Heften unter dem Namen ״Aus dem Westen" erscheint.*) Das Synagogen-Neujahr (Roschhaschana) fällt in diesem Jahre (5635) auf einen Sabbath. In diesem Falle verbietet die rabbinische Observanz — wir werden weiter unten erfahren, aus welch wichtigem Grunde! — das schriftmäßig gebotene Blasen auf dem Horne, und das fromme Gemüth vertröstet sich auf den folgenden Tag, welchen die altrabbinische Lehre schriftwidrig dem ersten an Heiligkeit gleichgestellt hat. Wir haben nun in der Gottesdienstordnung unserer ״Westend-Union" (vergl. Beigabe V. S. 74.) mit der Abstellung des zweiten Feiertags gründlichen Ernst gemacht, und konnten wir am Allerwenigsten mit Neujahr eine Ausnähme statuiren; denn der zweite Tag ist ״Bußtag", kann aber unmöglich noch Neujahr sein; und wenn die Gebete, indem man die Jahre der Welt von Tischri zählt, den Tag sehr schön als den ״Geburtstag der Welt" (haras oläm) feiern, so kann doch der erste Tag der Welt nur Einer gewesen sein! — Der Neujahrstag wird freilich auch in Palästina — wo man bis auf den heutigen Tag alle übrigen Feste nur eintägig feiert — zweitägig begangen. Allein das beruht, gerade wie bei den zweiten Feiertagen allen, ursprünglich auf dem Fundamente der Unwissenheit und darauf wollen wir doch nicht fortbauen. Früher nämlich, bevor die Juden mit griechischer Wissenschaft vertraut geworden, verstanden sie sich nicht auf die Berechnung des Mondenlaufs, und wurden die Feste, mühselig genug, nach der ersten Erscheinung des Mondes, welche durch Zeugen constatirt werden mußte, bestimmt. Dieses theilte man den auswärtigen Juden Anfangs durch Signal-, feuer auf den Bergen, später durch Extraboten mit, und weil diese außerhalb Palästina's zu spät ankommen konnten, so feierte man dort aus Zweifel zwei Tage, in Palästina aber, wo diese Befürchtung nicht obwaltete, nur Einen Tag, mit Ausnahme von Neujahr. Denn da dieses auf den ersten Monatstag fällt, so war es möglich, daß die Zeugen das Neulicht des Abends sahen, und erst des Morgens beim obersten Religionscollegium (Sanhedrin) Anzeige machen konnten, so daß dieser Tag Neujahr war, ohne daß man ihn vorher heilrg erklärt hatte. Deshalb beging man das Neujahr auch in Palästina aus Zweifel zweitägig. Nach der wissenschaftlichen Begründung der Festberechnung wurden dennoch alle zweiten Feiertage außerhalb, der doppelte Neujahrstag innerhalb Palästinas, beibehalten, weil durch Religionsversolgungen die Festberechnung wieder außer Uebung kommen konnte Da Solches in unserer Zeit nicht mehr zu befürchten steht, so fällt jeder Grund für Beibe- Haltung des zweiten Feiertags weg, selbst bei den anderen Festen, geschweige denn beim Neujahr, welches, schon seiner Natur nach, nur eintägig geleiert werden kann. — Die christliche Kirche, die auch sieben Festtage im Jahre begeht, feiert, weil sie sich an das alte Gesetz nicht mehr bindet und sonst keine Hauptfeste hat, die drei Feste Weihnacht, Ostern und Pfingsten zweitägig. Aber das Neujahr zweitägig zu begehen, kam Niemanden in den Sinn, denn man betrachtete dieß als Unsinn! — Der Tischri-Monat ist übrigens ganz dazu angethan, das Unsinnige der alten ״Zweifelstheorie" in ihrer ganzen *) Das vorliegende Heft enthält außerdem noch eine vorzügliche Predigt: Die Entdeckung der neuen Welt, das herrlichste Zeugniß der göttlichen Weltregierung. Lächerlichkeit darzustellen. Denn welchen Tag eher mußte man zweitägig feiern, als den Versöhnungstag? des Jahres heiligsten Tag? — Man that es nicht! — Also muß auch die Wahrheit, daß er der zehnte, nicht, vom zweiten Neujahrstage an gerechnet, der neunte sei, außer Zweifel sein! — Nun folgt das Hüttenfest, um auch das Seinige zu thun, die Zweifelstheorie zu Schanden zu machen. Denn es heißt: ״sieben Tage sollet ihr in Hütten wohnen"; nach der r Zweifelstheorie aber müßte man, wie man ja auch am Pesach acht Tage Ungesäuertes genießt, obwohl die Schrift nur sieben Tage verlangt, nothwendig auch acht Tage in Hütten wohnen. Das aber geht nicht; denn am achten Tage tritt das Beschlußfest ein! — Was sagen dazu die Theoriker des Zweifels? Dieser achte Tag muß sie an ihrem Systeme verzweifeln lassen! — Es gibt in der That fromme Thoren, die, um wenigstens einen Zipfel von der Zweifelstheorie zu retten, am Vorabend des achten Tages noch in der Hütte speisen! — Da wir nun Neujahr nur Einen Tag feiern, so trat die Frage heran, soll das Schophar geblasen werden, wenn das Fest auf einen Sabbath fällt? Diese Frage mußte unbedingt mit Ja beantwortet werden. — Was ist nämlich der eigentliche Grund, warum das Blasen am Sabbath, gegen das mosaische Gesetz, rabbinisch verboten ist?— Man höre!— Es stände zu befürchten, meint der Talmud, man möchte das Schophar vier Ellen weit im freien unumschlossenen Raum tragen, was die Rabbinen als Sabbathentweihung erklären. — Wieder gegen den reinen Schriftsinn! —_ Denn wenn biblisch das Tragen einer Last (Mafia) am Sabbath verboten ist (Jerem. 17, 21. 22), . fo kann doch gewiß die klare Vernunft einen so leichten Gegenstand wie das Schophar ist, nicht für eine ״Mafia" erklären! — Uebrigens halten wir die ganze rabbinische Theorie der umzäunenden Befürchtung — ״man soll Das nicht thun, sonst möchte man auch etwas wirklich Sündhaftes begehen" — für durchaus falsch und verwerflich, indem dieselbe, wie es in seiner ״Geschichte des Volkes Israel" Ewald mit Recht tadelt, den Menschen zu ewiger Unmündigkeit verurtheilt. — Freilich ist Ewald ein Nichtisraelite; allein es heißt ja von unseren religiösen Satzungen: ״sie sollen unsere Weisheit und unsere Vernunft sein vor den Augen der Völker!" (Deuter 4,6.) An jener unserer Neujahrs-Reform nun, nämlich des Blasens am Sabbath, haben unsere Brüder von der alten Richtung am Meisten Anstoß genommen. Warum? hätten sie es etwa lieber gesehen, wenn wir die heil. Handlung ganz unterlafien? Und warum nehmen sie doch ein weit geringeres Aergerniß, wenn sie bei vielen ihrer Freunde am Sabbath musiciren sel-en? Ist ja dasselbe talmudifch aus gleich wichtigem Grunde ve״boten, man möchte am Sabbath das Instrument ausbessern! Uebrigens durfte ja nach rabbinischcr Bestimmung im Tempel am Sabbath geblasen werden, und N. Jochanan den Saccai gestattete es auch nach Zerstörung des Tempels in Jamnia (Jabne), wo das Sanhedrin seinen Sitz aufschlug. Die Ausnahme begründet sich darauf, daß an so heiligen Orten eine solche religiöse Stimmung herrsche, welche eine Ausschreitung nicht befürchten lasse. Diesen Grund dürfen wir, auch wenn wir das Tragen unbedeutender Gegenstände für eine Sünde hielten, für die Synagoge gleichfalls in Anspruch nehmen. — Was endlich die Unterlassung des Blasens außer dem

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