Jüdische Volkszeitung
- Journal
- Jüdische Volkszeitung
- Volume
- 1874
- Issue
- 39 (29.9.1874)
- Date
- 1874-09-29
- Page
- Seite 309 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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— 309 Bayerns gar keine —Ketzer? Glaubt man etwa, alle katholischen Lehrer mären Freunde Tilly's und Feinde der Reformation und Luther's der protestantischen, ja sogar der unchristlichen Weltanschauung? Die Unterrichtsgegenstände der Volksschule mit Ausschluß etwa des Religionsunterrichts entbehren durchaus des christlichen Charakters. Bezüglich des Religionsunterricht aber ist unsere Meinung, daß er wohl in der Schule aber von der Cultusgemeinde ertheilt werde; der Staat hat nur dafür zu sorgen, daß Raum und Zeit und Gelegenheit vorhanden ist, damit in der Schule dieser Unterricht ertheilt werden kann. Wir würden ihn wohl gerne ganz aus der Volksschule Hinausweisen. Aber — die Verhältnisse machen es eben noch nothwendig,׳ daß er unter Aufsicht des Staates und im Schutze der Schule stehe; — nicht etwa wegen der Juden und der jüdischen Lehrer. Die Minister Bayerns wissen, wozu dieser Unterricht mißbraucht werden kann, wenn er nicht die Aufsicht, die Hand des Gesetzes fühlt. Komme Herr von Lutz diesen Herren mit dem christlichen Charakter der Volksschule. Sie werden diesem Prädicat eine Auslegung geben, an der der Herr Minister seine Freude haben wird. Und nun, was bleibt für den christlichen Charakter der Volksschule übrig, wodurch die Nöthigung entstehen könnte, dem jüdischen Lehrer die Anstellung zu versagen? Wir wissen wohl, was man uns antworten wird. Man wird sagen: die Schule, d. i. die deutsche Volksschule ist in erster Linie Erziehungsanstalt; und ״christliche Zucht und Sitte", so lautete, wenn wir nicht irren, der Ausspruch Hr. v. Mühler's, des weiland königl. preuß. Ministers für Cultus-, Unterrichts« und Medicinalangelegenheiten; — also ״christliche Zucht und Sitte zu pflegen ist ihre oberste Aufgabe". Ja wohl, Zucht und Sitte! Aber christliche? Wir rufen Euch zu Zeugen^ Jhr-Lehrer und Schulleiter Deutschland, ob die jüdischen^Kinder ungezogener und sittenloser zur Schule kommen, als die christlichen? Ob bei ihnen weniger religiöser Sinn bemerkbar ist, als bei den christlichen; d. i. von jenem religiösen Sinn, der die Herzen veredelt und die Menschen verbindet? Ob in der jüdischen Familie weniger geschieht zur Unterstützung der Aufgabe der Erziehung und des Unterrichts, als in der christlichen? Ob die jüdische Familie sich gleichgültiger gegen den Unterricht verhält, als die christliche, das jüdische Kind talentloser und undankbarer ist, als das christliche? Und wenn die jüdischen Kinder brave und brauchbare Schüler sind, warum sollen die jüdischen Lehrer schlecht und unbrauchbar sein? Sind etwa die. sehr christlich frommen, d. i. die ultramontanen und pietistischen Lehrer (und Schüler) dem deutschen Staate Bayern in der Gegenwart angenehmer als die Juden? Will man heute schon die Juden erkennen und wissen lassen, daß man sich ihrer wohl bedient und in den Kämpfen gegen die Feinde des modernen Staatslebens, daß man sie aber nach beendetem Kampfe zurückstoßen wird, wie vormals; — daß sie auch von -dieser Seite kein Ende für altes Unrecht zu gewärtigen haben? — Das wäre dann doch undiplomatisch früh ausgeplaudert. Hat der Staat, hat die Gemeinde/ hat die menschliche Gesellschaft ein Recht, einen universellen Ausspruch zu thun gegen eine Kategorie feiner Staatsbürger und diese im All gemeinen ohne Prüfung der Individualität von einem öffentlichen Dienste auszuschließen? Wenn der Jüngling seine Prüfung als Lehrer gemacht hat, so hat er ein individuelles Recht auf Anstellung und Verwendung; es gibt keine allgemeine Norm, die ihn ausschließen könnte. Das könnten nur etwa moralische Gebrechen oder Nich'bcfähigung. Durch eine Anordnung, wie die des Herrn Cultusministers von Lutz in Bayern würden die jüdischen Lehrer überhaupt aufhören. Den kleineren jüdischen Religionsgemeinden ist es nicht mehr möglich, sich eigene Lehrer zu halten. In den größeren Städten schicken die jüdischen Bürger ihre Kinder in; dis höheren Anstalten,— und an diesen werden wohl auch j jüdische Lehrer nicht angestellt. Die kleineren Gemeinden sind! in der Auflösung begriffen; sie können den erhöhten Anforderungen der Lehrer und Schulen nicht mehr Genüge leisten;! sie können ihre Lehrer nicht mehr bezahlen, ihre Schulen nicht 'mehr erhalten. Es fehlte nur noch, daß die jüdischen Gei meinden zu den Schullasten der s. g. gemischten confessions- . losen Schulen beitragen müssen; daß aber jüdische Lehrer! nicht angestellt würden. Dann müßten die jüdischen Gemein-! den, wollen sie das geistige Leben, wollen sie die Religions- : lehre erhalten, zu sogenannten Religionslehrern greifen. Und wo gibt es mehr solche, die den gegenwärtigen Culturforderungen genügen? Die Ausführung der beregten Verordnung oder ministeriellen Entschließung benimmt den kleineren und mittlerer: jüdischen Religionsgemeinden die Möglichkeit der Fortexistenz, insofern die Religionslehre die Grundbedingung der Existenz einer Religionsgesellschaft ist, die Ergreifung des Lehramts überhaupt in jeder Genossenschaft das geistige Leben der Gesammtheit rege erhält. Wo eine Genossenschaft keine Lehrer erzeugt, da tritt auch bald Erstarrung und Erschlaffung ein. Wir hoffen nicht, daß der Verordnung des bayr. Cultusministers Folge gegeben wird. Und wenn sie auch für einige Jahre Geltung bekommen sollte, — die Todten reiten schnell! Unsere Zeit, die Anschauungen der Gegenwart, die politische Constellation nnd das Volksleben sind nicht dazu angethan, solche Ausschließungen vollberechtigter Staatsbürger aus confessionellen Gründen auf die Dauer zu ertragen. Die Todten reiten schnell. Und man weiß schließlich nicht': haben die verkehrten Anordnungen ihre Träger, oder haben die Träger ihre verkehrten Anordnungen mitgenommen?! Das ScfiupfmrMufen um Saßßath. Noch ein Wort zum zweiten Feiertag. Wir bedauern, die nachfolgende Abhandlung erst jetzt unseren Lesern bringen zu können. Aber auch jetzt noch ist es Zeit, ein abnormes Thun zu kennzeichnen und für die Zukunft das Rechte vorzubereiten. Es gab eine Zeit, wo man gegen das Schopharblasen an sich vorgehen zu müssen glaubte. Die Erfahrung hat gelehrt, daß kein jüdisches Gotteshaus diese eigenthümliche Ceremonie missen will. Wir umgeben sie mit deutschen Gesängen und Gebeten, gegen welche man vielleicht von der strenggesetzlichen Seite wird j ankämpfen können, ,die aber -nie verfehlen, den tiefsten Eindruck auf die Gemeinde zu machen, und die das Schopharblasen zu einem der ernstesten, weihevollsten und erhebendsten Akte unserer Synagoge umgestaltet haben. Und nun aus so nichtigen Gründen am ersten Roschhaschanatage das missen, was diesem seinen Charakter gibt, das ist mehr als abnorm und störend^ wenn man am Ende noch der vollsten Ueber- Zeugung ist, daß nur der erste Tag der eigentliche ״Roschhaschana" ist. Das Schopharblasen ist in der . Thora befohlen, der zweite Feiertag eine Einrichtung der Rabbinen. Wie kann also durch diese Einrichtung der Vorschrift der Thora Genüge geschehen, oder wie kann sie eine thoragesetzliche Einrichtung beseitigen? Doch lassen wir die Ab- Handlung sprechen. Sie ist von Dr. Leopold Stein, eine