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Jüdische Volkszeitung · 1874-09-15 · 37 (15.9.1874) · p. Seite 295

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Journal
Jüdische Volkszeitung
Volume
1874
Issue
37 (15.9.1874)
Date
1874-09-15
Page
Seite 295 (sequence 5)
Language
German
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///f /. — 295 — Ist aber diese Einsicht gewonnen, so wird ein Ausscheiden aus den Gemeindeverbänden, welche neben den eigentlich kirchlichen Zwecken auch wichtige Aufgaben der Humanität, wie Armenpflege rc. verfolgen höchstens da noch unternommen werden, wo Gleichgiltigkeit gegen Religion und Kirche, Mangel an Gemeinsinn oder ein engherziger Trieb die Handlungsweise bestimmt." Ferner hat großh. Ministerium des Jnnem In einer Verfügung vom 8. Febr. 1872 die Erklärung abgegeben, ״daß die aus der organisirten Judenschaft des Groß- Herzogthums Ausgetretenen aufgehört haben, Israeliten im Sinne unseres Landesrechtes zu sein." Auf die Ansprache des großh. Oberraths hat ein Rabbiner Hirsch in Frankfurt a. M. eine Beleuchtung an den Vorstand der sogenannten israelit. Religionsgenossenschaft ergehen lassen, worin er u. A. das theologische Mitglied des großh. Oberraths auf eine Weise maßregelt, als wäre dieses Mitglied seiner oberhirtlichen Leitung unterstellt, während es lediglich die Interessen der badischen Juden zu vertreten hat und seine Besoldung aus der Oberrathskasse bezieht, deren Mittel größtentheils aus den Umlagen der badischen Juden bestritten werden. Die neuesten Vorkommnisse lassen beinahe unterstellen, daß das theologische Mitglied des großh. Oberraths gegenüber der sogenannten israelit. Neligionsgenossenschaft in Folge der rabbinischen Maßregelung ein pater peccavi abgelegt hat. An dem Grabe des Verstorbenen hat auch ein sogenannter Missions- oder Reiseprediger aus dem Großherzogthum Hessen in der Art des Abraham a Sancta Clara über die jüdisch-kirchlichen Verhältnisse in Baden seinem Herzen Luft zu machen gesucht, und wie man vernommen, soll derselbe ein Schüler des theologischen Mitglieds des großh. Oberraths sein. Schreiber Dieses erlaubt (sich nun die Anfrage: ״Wie kann ein Mitglied dieser großh. badischen Behörde, welches deren oben angeführte Anspräche an die Israeliten Badens mit seiner Unterschrift bestätigt hat, ohne seine Stellung zu verkennen, bei Religionsgebräuchen des aus dem Verbände der badischen Juden Ausgetretenen in so hervorragender Weise Mitwirken?" Rimbach, Odenwald. Bei der am 7. September dahier stattgehabten Gemeinderathswahl wurde der hiesige israelitische Bürger Herr Jsaac Kahn durch dirccte Wahl zum Gemeinderath erwählt. Es ist dies'der erste Fall, daß ein Israelit in hiesiger Gemeinde durch das Vertrauen seiner Mitbürger ein solches Ehrenamt bekleiden darf. Stern, Lehrer. K u n ä s ch a 11. Deutschland. Berlin, 4. Sept. Schon seit Jahren haben die israelitischen Elementar-Lehrer dm Wunsch nach anderweitiger gesicher Regelung des jüdischen Elementar-Schulwesens . rut werden lassen. Aus den Kreisen derselben wurde, jedoch stets ohne Erfolg, wiederholt beim Cultus-Ministerium namentlich petitionirt, daß den politischen Gemeinden stets die Verpflichtung auferlegt werde, dem jüdischen Schulwesen stets dieselbe Fürsorge wie den anderen Elementar-Schulen zuzuwenden, unter allen Umständen aber den jüdischen Schulen einen den Beiträgen der jüdischen Orts-Angehörigen zur Communal-Casse entsprechenden Zuschuß zu gewähren. Auch der gegenwärtige Cultus-Minister ist, wie die ״Voss. Ztg." bestimmt erfährt, der Ansicht, daß eine Verpflichtung der politischen Gemeinden zur Unterhaltung der jüdischen Schulen nicht anerkannt werden könne, uud die Unterstützung oder Unterhaltung jüdischer Schulen lediglich dem Ermessen und dem guten Willen der politischen Gemeinden überlassen werden müsse. (Uns ist diese Nachricht unbegreiflich, denn sie stände in direktem Widerspruche mit den Bestrebungen des Cultusministers Dr. Falk. Es kann eben nur gemeint sein, daß jüdische Schulen nur unter denselben Bedingungen zu ״öffentlichen", also von der politischen Gemeinde zu unterstützenden werde, wie christliche. Redaction.) Berlin. Im Reichstage ist wiederholt hervorgehoben worden, daß die landesgesetzlichen Vorschriften, in soweit sie je nach Verschiedenheit der Religion abweichende Förmlichkeiten für die Eidleistung bestimmen, unhaltbar geworden seien. So beschloß der Reichstag am 10. Juni 1868, ״die auf die Abschaffung der bei den Juden üblichen Förmlichkeiten sich beziehende Petition des Particuliers Sternberg dem Bundeskanzler mit dem Ersuchen zu überweisen, dieselbe der Civilprozeßordnungs- Commission zur Berücksichtigung bei Ausarbeitung der neuen Civilprozeßordnung zuzustellen." Als die Angelegenheit im Bundesrathe zur Berathung kam, war die Mehrzahl der Regierungen der Ansicht, daß der in Preußen durch das Gesetz vom 15. März 1869, betreffend den Eid der Juden, betretene Weg sich für das Bundesgebiet nicht empfehle, da hieraus in einzelnen Rechtgebieten des Bundes eine Sonderstellung der Juden sich ergeben würde, welche nur dadurch beseitigt werden könnte, daß eine allgemeine, für alle Eidpflichtigen ohne Rücksicht auf das religiöse Bekenntniß geltende Eidesform eingeführt würde. Der Entwurf einer deutschen Civilprozeßordnung ist bestrebt, dies zu thun, indem er bestimmt, daß der Eid mit den Worten ״Ich schwöre zu Gott dem Allmächtigen und Allwissenden" beginnt und mit den Worten ״So wahr mir Gott helfe" schließt, dem Schwörenden aber gestatttet ist, diesen Worten eine seinem Glaubensbekenntnisse entsprechend weitere Bekräftigung beizufügen. (I.) Aus Breslau wird berichtet, daß am 31. August auf dem rsraelitischen Friedhof die socialdemokratische Partei eine Ovation vorbereitet hatte, um das Andenken ihres Stifters Ferdinand Lassalle an seinem 10. Todestage feierlich zu ehren. Die israelitische Gemeinde hatte jedoch Vorsorge getroffen, daß die geweihten Räume des Begräbnißplatzes nicht zu einer demonstrativen Arbeiter-Versammlung benutzt würden. Der Zudrang war außerordentlich; die Todtenfeier dennoch eine sehr würdige, obwohl nur je sechs Mann auf einmal den Friedhof betreten durften. Tausende harrten an der Thüre, bis an ihnen die Reihe kam. ״Am Vormittag hatte, wie alljährlich, Rabbiner Dr. Joel in Gemeinschaft eines Sängerchores nach rituellen Vorschriften eine Gebet- und eine Segens- Ceremonie abgehalten"; berichten die Blätter. Was das bedeuten soll, ob es eine Jahrzeit ftir den immerhin großen, wenn auch sehr einseitigen Denker und Kämpfer sein soll; ob von der Familie oder Gemeinde angeordnet, wissen wir nicht. Lassalle würde sich eine solche Ceremonie, wenn sie sein Judenthum doeumentiren sollte, sicher durchaus verbeten haben. Jude in unserem Sinne oder gar im Sinne Joels war er gewiß nicht. Uebrigens — das kümmert uns eben auch darum in diesen Blättern ganz wenig. Wir sprechen davon nur aus einem anderen Grunde. Der ״N. Social-Dem." sagt über ihn: ״Das Christenthum beherrscht die Welt — und 324 Jahre dauerte es, ehe eine Regierung dasselbe anerkannte; zehn Jahre dauerte das Lassallethum, und anerkannt ist dasselbe schon von allen deutschen Regierungen. Und wenn auch kein Monarch oder Minister sich Lassalleaner nennt — die Macht der Idee hat sich Bahn gebrochen in Liebe oder in Haß oder in Furcht. Zehn Jahre — und der Socialismus ist eine Großmacht geworden — zehn fernere Jahre, und es beugt sich die gesummte Wissenschaft vor der ewigen Wahrheit, und nochmals zehn .ife

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