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Jüdische Volkszeitung · 1874-09-08 · 36 (8.9.1874) · p. Seite 285

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Journal
Jüdische Volkszeitung
Volume
1874
Issue
36 (8.9.1874)
Date
1874-09-08
Page
Seite 285 (sequence 5)
Language
German
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285 Nemesis der Geschichte, die freilich sehr mild ist; denn die humaneren Rechtsformen unserer Zeit kommen auch jener Partei zu gut, obgleich dieselben ohne das Zuthun selbst wider den Willen dieser Leute entstanden sind und bestehen. Wenn es nach ihrem Willen ginge, würde vielleicht die brutale Gewalt früherer Jahrhunderte auch heute noch, oder heute wieder das Scepter führen. Zu dieser Meinung muß man gelangen, wenn man die unaufhörlichen Hetzereien beobachtet, die durch die ultramontane Presse geübt werden. Wie wenig das Volk, das durch diese besonders auch gegen die Juden gerichteten Hetzereien nicht beeinflußt wird, zu der feindseligen Stimmung hinneigt, die man von jener Seite nähren möchte, das zu beobachten hatten wir hier vor Kurzem die Gelegenheit, als ein jüdisches Ehepaar seine diamarckene Hochzeit feierte. Der Mann ist einer von den kleinen Handelsleuten, die hier in der Elbstraße ihre Waare feil halten und auch zum großen Theil eben dort wohnen. Sie hatten sich vereinigt, um ihrem Geschäftsgenossen einen Freuden- und Ehrentag zu bereiten, weil sie ihm einstimmig das Zeugniß gaben, daß er sich während der langen Zeit, die sie ihn kannten, stets friedfertig, rechtschaffen und brav benommen. Auch viele christliche Nachbarn trugen freudig ihren Theil bei, und nun hätte man sehen sollen, was Liebe schlichter, guter Menschon schaffen kann. Der mittlere Theil der Elbstraße, der eigentliche Tummel« und Wohnplatz dieser sogenannten Karren- Händler, war mit Guirlanden, Fahnen, Inschriften und Lampions in einer Weise geziert, wie es noch nicht dagewesen von dem Tage ihrer Gründung bis jetzt. An den Eingängen von der Peterstraße und dem Steinwege aus waren eine Art von Ehrenpforten errichtet, über der letzten prangte ein Schild mit einer Inschrift, die man nicht nach ihrem poetischen Werth, sondern nach der guten Absicht ihrer Verfasser würdigen muß. Sie lautete: ״Es wohnt in dieser Straße das diamantne Hochzeitspaar; es wünschen alle Nachbaren: Sie leben noch manches Jahr!" Das Alles war während der Nacht hergerichtet worden; während des Tages blieb die Straße für Reiter und Fuhrwerke gesperrt und zahlreiche Polizeimannschaft sorgte für die Ordnung. Das war auch nöthig; denn vom frühen Morgen bis zur späten Nachtzeit strömten aus allen Gegenden der Stadt die Menschen herbei, um dies Wunder in der Elbstraße zu sehen. Kein mißliebiges Wort wurde da vernonimen, sondern allgemein wurde der Gesinnung Anerkennung gezollt, die sich in dieser Veranstaltung aussprach, so daß diese Feier einen gewissen קדוש השם bewirkte, indem sie zeigte, welcher Gemüthsfonds und welche edle Opferbereitschaft auch in diesen dem Trödelhandel obliegenden Juden steckt. Die Einzelheiten vor der Reveille bis zur Illumination und der Triumphfahrt des Jubelpaares durch das fteilich nur kleine Reich der zweiten Elbstraße, sind von keinem besonderen Interesse. Der ganze Vorfall hatte für den Beobachter eben nur darum Bedeutung, weil er zeigte, wie empfänglich die Masse für die augenfällige Aeußerung edler menschlicher Gefühle ist, und wie jede religiöse Antipathie vor dieser Empfänglichkeit schwindet. Lemberg, 17. August. (Privatmitth.) Der ״Fr. Pr/, wird von hier berichtet: ״Das Bezirksstädtchen Zydaczow in Ostgalizien besitzt ein nicht unbeträchtliches Gemeindevermögen, aus dessen Ertrag in vormärzlichen Zeiten die Erfordernisse der städtischen Jurisdiction und Verwaltung, später aber die sonstigen kommunalen Bedürfnisse, wie Erhaltung der Beamten und Lehrer, Straßen-Conservirung, Brunnenu. s. w.. bestritten wurden. Als die berüchtigten Debatten des Lemberger Gemeinderathes wegen Einführung eines Statuts in vielen Gemeinden die Lust zur Ausschließung der jüdischen Bevölkerung vom Gemeindevermögen anregten, da wurden auch in Zydaczow ähnliche Stimmen laut, jedoch waren die Juden damals noch nicht als ״Landesfeinde" von dem General- Gewaltigen der Gazeta Narodowa in Acht und Bann gelegt, und so blieben die erwähnten Bestrebungen erfolglos; auch der Bezirksausschuß bestätigte mit Beschluß vom 4. August 1871 das Mitgenußrecht der Juden. Als nun in der jetzigen Wahlperiode eine jüdische Majorität in den Gemeinderath gewählt wurde (welche jedoch einen christlichen Bürgermeister und Bürgermeister-Stellvertreter wählte), da hielten die erwähnten Herren den Zeitpunkt für gekommen, ihre mittelalterlichen Bestrebungen wieder aufzunehmen. In der Gemeinderathssitzung vom 29. April d. I. wurde beschlossen, den Bürgermeister mit 500 fl. jährlich zu remuneriren, den Magistrats-Beamten und Dienern, sowie den Volksschullehrern die Gehalte der herrschenden Theuerung gemäß zu erhöhen und einige sonstige Ausgaben für Brunnen- Errichtung u. s. w. zu bestreiten. Dagegen protestirten einige christliche Gemeinderäthe und überreichten einen Recurs an den Bezirksausschuß, indem dieselben behaupten, den Juden komme kein Recht zu, bei der Verwaltung des städtischen Vermögens mitzureden. Der Bezirksausschuß beschloß nun am 3. Juli, den Juden zwar das Recht des Mitstimmens wohlwollend zu belassen, weil sie dieses Recht doch einmal durch die Staatsgrundgesetze erworben hätten. Jedoch hätten ihnen die Staatsgrundgesetze kein Recht zum Mitgenusse des Gemeindevermögens verliehen, und falls sie doch ein solches beanspruchten, so seien dies kommunistische Gelüste (wörtlich). Daher werde das Gemeinde- Amt beauftragt, einen städtischen Steuerzuschlag auszuschreiben, welchen jedoch die Stadtcasse selbst für die christlichen Einwohner zu zahlen habe; nur von den Juden sei dieser (beiläufig gesagt, mehr als die Steuer selbst betragende) Steuer- Zuschlag einzutreiben. Indessen seien die Beschlüsse wegen Er- Höhung des Gemeinde-Budgets als suspendirt anzusehen (wozu übrigens der Bezirksausschuß nicht einmal das Recht hat, da die Suspendirung von Gemeinderathsbeschlüssen der Bezirksbehörde zukommt). Diese confiscatorischen Bestrebungen des Bezirksausschusses bedürfen wohl keines Commentars; natürlich wurde ein Recurs an den Landesausschuß und ein Protest an die Bezirkshauptmannschast überreicht, und ist zu hoffen, daß diese neue Art von Judenbesteuerung baldigst abgestellt werde. Sonst müßte man an der Wirksamkeit österreichischer Gesetze in Galizien verzweifeln." Kunäsckau. Deutschland. Frankurt a. M. Eine Deputation von Vorstands- Mitgliedern des ״Vereins zum Schutze der Thiere", bestehend aus dem Herrn Präsidenten 1)1־. Gustav Schneider, dem Director des Central-Bureaus Herrn Wilh. Eckert und Herrn S. Münster, überreichte heute den Damen Frau Regina Trier, geb. Strauß, und Frau Helene Ullmann (zwei Jüdinnen) prachtvoll ausgestattete Anerkennungsschreiben wegen ihrer seit Jahren so ausgezeichneten Verdienste zur Förderung des Thierschutzes. Magdeburg, 28. August. Eine grausige Thal ward heute Mittag hier vollbracht, Der Handelsmann Hirsch Stein wurde von seinem Wirth (oder dessen Sohn) im Hausflur hinterrücks mit einem sogenannten Todtschläger derartig an-

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