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Jüdische Volkszeitung · 1874-08-18 · 33 (18.8.1874) · p. Seite 258

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Journal
Jüdische Volkszeitung
Volume
1874
Issue
33 (18.8.1874)
Date
1874-08-18
Page
Seite 258 (sequence 2)
Language
German
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Wie mit den Begräbnißstätten so verhält es sich nämlich auch mit den Trauergebräuchen, die wir heute besprechen wollen. Auch hier ist es ein Beweis von Grundsatzlosigkeit und Jnconsequenz, wenn wir heute Menschen, die sich von den wichtigsten und bedeutungsvollsten Religionsübungen längst losgesagt haben, mit minutiöser Strenge Trauergebräuche ausüben sehen, welche durchaus bedeutungs- und werthlos, ja oftmals unwürdig sind und für das gesummte sittliche und religiöse Leben unfruchtbar bleiben. Denn das ist ja dem Denkenden allein der wahre und wirkliche Grund der religiösen Uebung, daß sie befruchtend wirke fiir Empfindüng, Wollen und Thun, für das ganze sittliche Leben; das ist und bleibt der allein richtige Maßstab, welchen wir in der Gegenwart an Alles anlegen müssen, was Religion ist und heißt. Und das ist die Ausgabe des Religionsunterrichts in Schule und Synagoge, daß er uns befähige, über unser Leben nachzudenken und — uns innerlich zu entwickeln, zu vervollkommnen. Eine jede angeblich religiöse Handlung, die mit dem Momente, wo sie geschehen ist, auch ihre ganze Bedeutung für uns verloren hat, ist hierdurch schon gerichtet. Noch mehr eine solche, die unserem edleren Sinne, unserer Anschauung vom Wahren, Guten und Schönen widerstrebt. Danach messen wir mindestens ihren Werth. Mag sich die gelehrte Theologie mit der Eruirung des Alters eines Gebrauches, einer מצוה, eines דין beschäftigen, mag sie über der Frage: ob die Trauergebräuche z. B.מדאורייתא (au§ der Thora, von Moses) oder מדרבגן (von den Rabbinen) herrühren, was übrigens eine sehr schwierige und in den meisten Fällen nicht leicht, oft sogar durchaus nicht zu entscheidende Frage ist — gelehrt discutiren und disputiren. Wir fragen nach Grund, Absicht und Bedeutung des Gesetzes. Das ist uns allein entscheidend für Werth oder Unwerth einer religiösen Uebung und — wird auch im Leben der alleinige Maßstab sein und bleiben. Nun können wir aber allerdings über die jüdischen Trauergebräuche nicht sprechen, ohne uns über die Quellen zu verständigen. Wir finden da, daß die erste Trauer, welcher in der Schrift ganz kurz Erwähnug geschieht, die des Urvaters Abraham um Sara war; daß diese jedoch in wesentlicher Weise sich von allen übrigen späteren Trauergebräuchen, von welchen in der Thora gesprochen wird, unterscheidet. Abraham betrauert und beweint Sara vor der Bestattung. Um Jakob wird ein siebenzigtägiges Weinen angestellt, das jedoch eine Landestrauer gewesen zu sein scheint. Josef bereitete dann seinemVater nochmals eine siebentägige Trauer. Um Moses und Aron trauert das Volk Israel 30 Tage. Worin überall diese Trauer bestanden? Das läßt sich nicht mit Bestimmtheit eruiren. Es ist von der Art und Weise der Trauergebräuche gar nicht die Rede. Aber Alles deutet darauf hin, daß sie, insbesondere bei Sara und Jakob, landesüblich waren, sich in den Formen bewegten, die allen Landesbewohnern bekannt waren. Mehr noch: Es ist aus 1. B. M. Cap. 37, Vers 34 ersichtlich, — wo erzählt wird, daß Jakob, als er die Nachricht von dem gewaltsamen Tode seines Sohnes erhält, seine Kleider zerreißt, daß das Zerreißen des Gewandes nur der Ausdruck des überwältigenden, momentanen Schmerzes war, der mit den Trauergebräuchen keinen Zusammenhang hatte. Beim Tode Jakobs ist von einem Zerreißen der Kleider nicht die Rede; ebensowenig bei Aaron und Moses. Nur bei den Söhnen Aarons erscheint das Zerreißen der- Kleider als Verbot — für die Priester. Wir werden darauf zurückkommen. In der Thora ist also von landesüblichen Trauergebräuchen (מספד) die Rede; von einem feststehenden israelitischen Gebote über Art der Trauer ist nicht gesprochen. Was später als erstes Symbol der Trauer nach jüdischem Brauche betrachtet worden, das Zerreißen des Gewandes, war nicht eine feststehende Sitte, sondem eine, das Zeichen der Unüberj legtheit an sich tragende Handlung, der unwillkürliche Aus-! druck eines außerordentlichen, überwältigenden Schmerzgefühls. | Torresponüenz.! Stuttgart, 3. August. In der heutigen Plenarversammlung des israelitischen Lehrer-Unterstützungsvereins!und der jährlichen freiwilligen Conferenz, dieumlOUHr j Vormittags begann, gab der Vorstand Bericht über das Ge-! deihen dieses seit 12 Jahren bestehenden Vereins, der sich! vielseitiger Sympathie und thatsächlichcr Unterstützung zu erj freuen hat. Nach dem vom Rechner vorgetragenen Bericht über die letzte 3jährige Rechnungsperiode von 1871/74 er-! gibt sich in dieser eine Vermögenszunahme von 2547 fl. 59 kr. und beträgt das dermalige Vermögen 5972 fl. 24 kr. Unter-; stützungen pro 1874/75 wurden verwilligt: 7 Portionen, je? mit 60 Mark und 1 mit 40 Mark. So erfreulich auch dieses 1 günstige Resultat ist, so nahm der Vorstand doch Veranlassung,! auf die in Folge der Zeitverhältnisse sich steigernden Ansprüche! an den Verein mit der Mahnung hinzuweisen, es möchten!die Vereinsmitglieder ferner allenthalben, wo sich dazu Gei legenheit darbietet, die menschenfreundlichen Zwecke und un-! eigennützigen Bestrebungen des Vereins vertreten und sich! seiner Interessen annehmen. Es wurden verschiedene Statuten-! Änderungen beschlossen, ein neuer Ausschuß gewählt, und dem aus Gesundheitsrücksichten zurücktretenden Cassier Weil für seine 12jährige gewissenhafte Amtsführung der Dank der Versammlung ausgesprochen. — Aus den verschiedenen bei der nun sich anschließenden freiwilligen Conferenz zur Debatte gekommenen Schulfragen ist hauptsächlich die lange Debatte über die Mittel, wie es zu erreichen wäre, daß israelitischen Schülern, die christliche Lehranstalten frequsntiren, einen Religionsunterricht zu ertheilen möglich gemacht werde, resp. dieselben dazu heran zu ziehen, zu erwähnen. Der Vorstand theilt die von ihm zur Ausführung der deshalb vorjährig gefaßten Beschlüsse gethanen Schritte mit. Die Ausarbeitung einer Denkschrift über diesen Gegenstand wird als wünschenswerth erklärt. — Bei dem gemeinschaftlichen Mittagsmahls toastirte Kirchenrath vr. Wassermann auf Se. Majestät den geliebten König und die gesetzgebenden Factoren, die sich durch das Gesetz in Betreff der Pensionsrechte der Vorsänger und die dabei kundgegebenen wohlwollenden edlen Gesinnungen gegen den israelitischen Lehrerstand dessen wärmsten Dank erworben haben. Mit Begeisterung stimmte die Versammlung ein. — — Der Handelsmann Salomon Weil aus Oberndorf, welcher wegen Mords zu lebenslänglichem Zuchthaus verurtheilt wurde und diese Strafe in: hiesigen Pönitentiarhaus verbüßt, hat dieser Tage gegenüber dem Herrn Kirchenrath Or. Wassermann ein offenes und umfassendes Geständniß seiner That abgelegt. Das Geständniß entrang sich dem Weil, als ihm von Seiten des Herrn vr. Wassermann der unlängst erfolgte Tod seiner Mutter gemeldet wurde. (Ist dies nicht derselbe, von dem jüngst durch die Blätter ging, daß seine Unschuld sich herausgestellt hätte? Red.) Brüssel, im August. Es ist lange her, seit ich Ihnen zum letzten Male geschrieben habe und ich war damals eben

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