Jüdische Volkszeitung
- Journal
- Jüdische Volkszeitung
- Volume
- 1874
- Issue
- 32 (11.8.1874)
- Date
- 1874-08-11
- Page
- Seite 251 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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251 ändert werde. Schritte sind bei den Regierungen der Schutzmachte geschehen und werden nicht ohne Erfolg bleiben.*) 5) In der Nähe von Smyrna, zu Vurla und Adalia, hat sich, bei Gelegenheit des Verschwindens einer jungen Griechin, die griechische Bevölkerung gegen die Juden erhoben. Die türkische Regierung ist energisch eingeschritten und in diesem Augenblicke ist die Ruhe wieder hergestellt. 6) Der Sultan von Marokko hat an den Straßenecken und in der großen Moschee zu Tanger verkünden lassen: sein Wille sei es, daß die jüdische Bevölkerung mit den übrigen Einwohnern gleich behandelt werde und soll jedes Zuwiderhandeln streng und rasch geahndet werden. 7) Rabbi Mardochai Aby Serur aus Marokko, der bekannte Reisende, wurde von der ״geographischen Gesellschaft" in Paris als gehörig vorbereitet für neue Reisen im Interesse der Wissenschaft erklärt und zahlt der Ausschuß 400 fr. an jene Gesellschaft, die ihrerseits den Reisenden unterstützt und seine Forschungen leitet. 8) Hr. Flaminio Servi, Oberrabbiner zu Casale (Italien), theilt eine Statistik über die Zahl der in Europa zerstreuten Israeliten mit. Nach seinen Erhebungen zählt Frankreich Deutsckland Oesterreich-Ungarn England Rußland Italien Belgien Holland Schweiz' Griechenland Rumänien Spanien Portugal Scandinavien Europäische Türkei 50,000 494,000 1,220,000 52,000 und Polen 2,600,000 43,000 3,000 68,000 5,300 5,600 250,000 3,000 3,500 10,000 (?) 250,000 Total 5,157,000 Hr. Servi räth, diese Zahlen durch die Freunde der Allianz vervollständigen oder berichtigen zu lassen. Der Centralausschuß wird selbstverständlich für jede diesbezügliche Auskunft dankbar sein. Corresponäenz. Frankfurt a. M., 1. August. Die Stadtverordneten- Versammlung hat durch Beschluß vom 16. Juni l. I. das von dem Magistrat ihr vorgelegte Regulativ, die Organisation der Kirch- und Friedhofs-Commission betr. (wodurch diese Commission in eine gemischte Deputation im Sinne des § 66 des Gem.-Vers.-Gesetzes umgewandelt werden soll), unter Vornahme einiger Abänderungen genehmigt. Diese letzteren haben nunmehr die Zustimmung des Magistrats gefunden, mit Ausnahme des Vorschlags, daß in § 1 anstatt ״das Begräbnißwesen der christlichen Gemeinden" gesagt werde ״das städtische Begräbnißwesen", sowie des Antrages auf Streichung des Schluß-Passus von §2: ״Nur Angehörige *) Nach einigen, jedoch unverbürgten Nachrichten — des ״Jew. Chromcle" u. a. — soll die weitere Ausführung des Gesetzes Wirt worden sein. Mit Recht wird darauf hingedeutet, daß das wohl kemen großen Einfluß auf das Schicksal der armen Familien haben tonnte, indem die meisten Schankinhaber bereits exproprirt, rumäundenkbar^ ausgenommen sind: also eine Rückeinsetzung der christlichen Confessionen können Mitglieder der Friedhofs- Commission sein". Bezüglich dieser beiden Punkte ersuchte der Magistrat die Stadverordneten-Versammlung um Wiederherstellung der ursprünglichen Fassung und bemerkte: es sei keineswegs gemeint, auf den Standpunkt engherziger Exclufivität in dem Sinn sich zu stellen, als ob für alle Zeiten der Gegensatz zwischen den Friedhöfen und dem Beerdigungswesen der christlichen und bezw. israelitischen Gemeinden aufrecht erhalten und die dermaligen christlichen Friedhöfe der Aufnahme von Leichen verstorbener Nicht-Christen schlechthin verschlossen sein sollten. Im Gegentheil, er sei der Ansicht, daß im Fall der nothwendig werdenden Anlage eines neuen Friedhofes derselben allen hiesigen Einwohnern ohne Rücksicht auf religiöse und confessionelle Unterschiede als gemeinsame Ruhestatte gewidmet werden sollte, und daß bei bevorstehender Revision der geltenden Begräbniß-Ordnung die Bestimmung in § 9 daselbst, wonach die christlichen Friedhöfe ausschließlich als Begräbnißstätten für Angehörige christlicher Confession zu dienen haben, gestrichen, und damit im Geiste echter Toleranz die Bestattung von Nichtchristen auf diesen Friedhöfen je nach den Umständen des Falles rechtlich ebenso ermöglicht werde, wie es entgegen der geltenden Bestimmung thatsächlich bereits j der Fall sei. Nur die principielle, durch äußere Umstände gar mcht gebotene Abänderung des bezüglich der vorhandenen Friedhöse bestehenden Verhältnisses schien dem Magistrat unstatthaft; denn in Folge der früher bestandenen Rechtsverhältnisse haben die vorhandenen städtischen Friedhöfe den Charakter christlicher Ruhestätten, d. h. von Ruhestätten der christlichen Einwohnerschaft sich bewahrt und werde in dieser Beziehung, namentlich unter Berücksichtigung der noch geltenden, das Beerdigungswesen betreffenden Bestimmungen und Verordnungen, ein gewisser Besitzstand der christlichen Gemeinden kaum zu bestreiten sein. Eine Abänderung dieses bestehenden Zustandes einseitig auf dem Wege des Regulativs in der beantragten Richtung herbeizuführen, dürfte aber voraussichtlich zu erheblichen Schwierigkeiten führen und lebhaften Widerspruch Hervorrufen. (Sehr geschraubt. Red.) Württemberg. Stuttgarter Blätter bringen folgende Trauernachricht: ״Crailsheim, 27. Juli. Letztverflossenen Freitag hat man hier einen Mann zu Grabe getragen, der es nach Berufs- Wirksamkeit, Bildung und Charakter wohl werth ist, daß man auch in weiteren Kreisen seiner gedenkt. Es war dies der pensionirte israelitische Lehrer Rosenthal. Achtunddreißig Jahre lang hat er als Lehrer und Vorsänger in der israelitischen Gemeinde Crailsheim bis herein in die neueste Zeit unter sehr kümmerlichen Gehaltsverhältnissen gearbeitet und sich den Dank seiner Schüler in einem ungetheilten, bis weit über das Grab hinaus reichenden Grade erworben." Der Verblichene Bernhard Rosenthal entstammte einer Lehrerfamilie in Oberndorf im Württembergischen Ries; er war ein Vetter der Brüder Frankfurter, von denen der jüngste, Naphthali Frankfurter, als Tempelprediger in Hambürg starb, und ״Bernhard" als Lehrer Berthold Auerbach's Berühmtheit erlangte; der ältere Bruder war Maisone Frankfurter. Die Nekrologe der drei Brüder hat unser geschätzter Mitarbeiter Alexander Elsässer geschrieben. Bernhard Rosenthal genoß seinen ersten Unterricht bei seinem Vater, At. S. Rosenthal, gemeinschaftlich mit Or. Frankfurter, mit dem er auch später eine Talmudschule bezog. Er wurde dann ein eifriger Schüler Denyels im Schullehrerseminar in Eßlingen. Seine Lehrerlaufbahn zeichnete sich durch Berufstreue und stetes Streben nach Fortbildung aus. Er war Mitbe- י■■:: 1 f'V;,