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Jüdische Volkszeitung · 1874-07-14 · 28 (14.7.1874) · p. Seite 221

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Journal
Jüdische Volkszeitung
Volume
1874
Issue
28 (14.7.1874)
Date
1874-07-14
Page
Seite 221 (sequence 5)
Language
German
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221 Torrejponäenz. Breslau, 1- Juli. Die ״Jüd. Volksztg." ist wie jedes Blatt, welches die Interessen des Judenthums aufrichtig vertreten will, nicht blos dazu vorhanden, solche Ereignisse zu veröffentlichen, die uns zur Ehre gereichen, sondern auch ihren Lesern solche mitzutheilen, die denselben zu offenbaren geeignet sind, wie sehr wir in Rücksicht auf eine Anzahl unserer Glaubensgenossen, namentlich in den östlichen, an und für sich minder civilisirten Ländern, den Mangel an Bildung, namentlich an religiöser Aufklärung zu beklagen haben. Es führen uns solche Facta erstens das erhebende Bewußtsein nah, uns glücklich zu schätzen in dem Gefühle, jener beiden gewichtigen Factoren uns theilhaft zu wiffen, wie jene uns andererseits die Verpflichtung auferlegen sollen, daß wir Unternehmungen auf jede Weise zu fördern haben, die angethan sind, auch unter unseren unglücklichen Brüdern — wir nennen sie unglücklich, mögen sie selber auch nicht dieses Bewußtsein haben — Cultur zu verbreiten. So schreibt man der Wiener Freien Presse unter dem 15. Juni dieses Jahres: ״Während der Gottesandacht am 13. Juni (hl. Anton) in Zbaraz drängten sich vier Juden, mit Sabbathmützen angethan, in die Kirche, sie suchten dort einen gewissen Abraham Weinstein, welcher vor einiger Zeit sich hatte taufen lassen. Als sie den Neophyten fanden, wollten sie ihn mit Gewalt aus der Kirche schleppen, was eine solche Erregtheit hervorrief, daß der Gottesdienst unterbrochen werden mußte. Es kam zu einem Kampfe, und den Juden wäre es schlimm ergangen, wenn das energische Einschreiten der Gensdarmerie weitere Excesse nicht verhindert hätte. Abraham Weinstein wurde unter Bedeckung weggesührt, die vier Juden wurden verhaftet. Ich muß noch bemerken, daß an dem Tage eine Pilgerfahrt (Oäpust) stattfand und in dem kleinen Städtchen Zbaraz mehr als 6000 Personen versammelt waren. Als Ursache der beklagenswerthen Auftritte wird uns von einem anderen Correspondenten die sonderbare Thatsache bezeichnet, der Convertit Weinstein habe seiner früheren jüdischen Gattin den Scheidebrief verweigert und sich doch ein Weib christlichen Glaubens antrauen lassen. Die Version klingt wenig glaubwürdig. Bemerkt muß noch werden, daß sich der Bezirkshauptmann Ritter v. Morawski große Verdienste um die Hintan- Haltung weiterer Excesse erwarb." Uebrigens ist wohl eine definitivere Bestätigung dieses Ereignisses abzuwarten, in dessen Berichte uns die von dem einen Correspondenten gemachte Angabe, daß der Vorfall darin seinen Grund habe, daß der Convertit W. seiner früheren jüdischen Gattin den Scheidebrief verweigert und sich doch ein Weib christlichen Glaubens habe antrauen lassen, — ich sage, mir erscheint dieser Grund nicht so unglaublich und sowohl auch Anderen, die da wissen, welch kleinliche Veranlassungen oft sogenannten fanatischen Handlungen zu Grunde liegen. Dabei bemerke ich, daß gerade in diesem Falle nicht einmal von solchen die Rede ist; in der That machte sich ja Wwenigstens förmlich der Bigamie schuldig. Stuttgart, 5. Juli. Heute bringt der Staatsanzeiger den Rechenschaftsbericht der israelitischen Centralkirchencasse pro 1872/73. Das Vermögen der Casse betrug fl. 85,663. Die Ausgaben beliefen sich aus 23,968 fl.; diese wurden gedeckt durch Capitalzinse mit 3592 fl.; Cultsteuern 9880 fl.; Zuschuß von der königl. Staatshauptcasse 10,800 fl. . Unter den Ausgaben laufen: Rabbinatsbesoldungen und Ouiescentengehalte 12,160 fl.; Gehaltsaufbefferung für Lehrer und Vorsänger 5420 fl.; Unterstützungen an Schulamtszöglinge585 fl. Dieser Rechnungsabschluß ist ein ehrendes Zeugniß für die israelitischen Cultzustände in Württemberg. — Der ״Schwab. Merkur" berichtet, daß bei Gelegenheit der Truppenmusterung in der Bundesfestung Ulm König Karl die neuerbaute Synagoge besichtigte, die Mitglieder des Kirchenvorsteheramts sich vorstellen ließ und mit denselben aufs Huldvollste über ihre Gemeindeangelegenheiten sich unterhielt. Der Gesangverein ״Frohsinn" von Laupheim, zugleich Synagogenchor, hat bei dem Wettsingen auf dem allgemeinen Liederfeste des Schwäbischen Sängerbundes in Reutlingen unter 27 wettsingenden Vereinen einen ersten Preis errungen. Es ist dieses das dritte Mal, daß dieser Verein preisgekrönt von Sängerfesten heimkehrt. Ein Preisrichter meinte contra Richard Wagner: ״Musik im Judenthum". Köln, I.Juli. Ich bin in der angenehmen Lage, Ihren Lesern heute ein für die jüdischen Schullehrer-Aspiranten unserer Gegend wichtiges Ereigniß mitzutheilen. Ein hochsinniger Einwohner unserer Stadt hat nämlich zwei schöne, zu dem betreffenden Zwecke recht angemessene Gebäude in dem benachbarten Ehrenfeld angekauft, um für die israelitischen Schullehrer-Aspiranten ein Seminar zu errichten. Eine ähnliche Anstalt, die von Hrn. Dr. Plato geleitet wird, etwa 25 Schüler zählt, existirte bisher in Düsseldorf, hier aber in einem nur gemietheten Locale. Möge unser Mitbürger Nachahmer finden, sei es in der Förderung des Standes, der sie am meisten verdient, unseres Lehrerstandes, sei es überall da anders, wo es gilt, durch Wohlthätigkeit Gutes zu stiften. Ihm selber aber wird Ehrenfeld im schönsten Sinne des Wortes zu einem Feld der Ehre, עיר כבודו. (Wird diese Anstalt nicht für das Düsseldorfer — orthodoxe — Institut eine Concurrenzanstalt gegen Münster sein? Red.) <£ u n d f & a u. Deutschland. Wie aus dem Regierungsbezirke Münster (Westfalen) gemeldet wird, hat die jüngst vom Cultusminister getroffene Entscheidung in Schulsachen großes Aufsehen in der dortigen (ultramontanen) Gegend gemacht. Da dieselbe wegen ihrer principiellen Bedeutung für die Leser unseres Blattes von Interesse sein dürfte, so geben wir den Sachverhalt mit kurzen Worten wieder. Ein Dissident schickte sein Kind in die jüdische Privatschule. Der Ortsvorstand reclamirte jedoch dasselbe für die öffentliche Schule, und da seinem Verlangen nicht Folge geleistet wurde, verhängte man eine Ordnungsstrafe von zwei Thalern, die bei fortdauernder Hartnäckigkeit erhöht werden sollte. Hiergegen protestirte der Vater in einer Eingabe an den Landrath sowie an die Regierung, aber ohne Erfolg. Letztere Instanz machte geltend, daß bei Errichtung der betreffenden Privatschule die Concession nur zur Aufnahme jüdischer Schüler gegeben sei, er mithin sein Kind unbedingt der katholischen Schule überweisen müsse. Die über ihn verhängte Strafe niederzuschlagen liege kein Grund vor. Gleichzeitig erhielt der Leiter der jüdischen Schule die Weisung, das Kind des Dissidenten sofort zu entlassen. Jetzt wandte sich der Vater an den Cultusminister, welcher die sofortige Niederschlagung der Ordnungsstrafe veranlaßte. In der Motivirung wird treffend bemerkt, daß der Dissident seiner ihm von der Verfassung auferlegten Pflicht nachgekommen sei, indem er sein Kind in eine Schule schickte, die ein eraminirter Lehrer leitet

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