Jüdische Volkszeitung
- Journal
- Jüdische Volkszeitung
- Volume
- 1874
- Issue
- 27 (7.7.1874)
- Date
- 1874-07-07
- Page
- Seite 214 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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jüdisches und christliches Publikum betheiligte. Die Spitzen der Behörden waren geladen und erschienen. Der Rabbiner der Gemeinde, Hr. Dr. Holländer, hielt die fast einstündige, mit allseitigem Beifall aufgenommene Weihrede. Besonders erhebend wirkten jedoch die vom Musikdirector Herrn L. Lewandowski für diesen Zweck eigens componirten Choräle. Wie wir hören, ist dieser sehr verdiente Componist auf dem Gebiete des jüdisch׳liturgischen Gesanges ein geborner Wreschner. Aus Bayern. Die israelitischen Cultus-Gemeinden zu Hammelburg, Kissingen und Unsleben, sowie weitere 70 Cultusgemeinden in Unterfranken haben an die Kammer der Abgeordneten die Bitte gestellt, dieselbe wolle beantragen, daß die k. Staatsregierung die Aufhebung der noch in Bayern bestehenden Abgaben der Juden an christliche Pfarrer, Lehrer und Meßner ausspreche. Diese ״Juden-Gelder" hätten, wie es in der Motivirung der Petition heißt, nur in sehr seltenen Fällen ein privatrechtliches Verhältniß zur Grundlage und wurzelten meist in der früheren Stellung der Juden in öffentlich-rechtlicher Beziehung. Es könne deshalb den Juden nicht verargt werden, wenn sie bestrebt seien, von diesen Abgaben, von denen die Gesetze sie befreien, auch thatsächlich befreit zu werden. Worms, 1. Juli. Der seitherige jüdische Religionslehrer Samson Rothschild dahier ist als Schulvicar an der hiesigen städtischen Communalschule angestellt worden. Obgleich die Stelle nur provisorisch ist, — Rothschild ist Badenser und hat hier noch kein Staatsexamen gemacht, kann also auch noch nicht auf definitive Anstellung Anspruch machen —, so ist es doch wieder ein Beweis, daß es der derzeitigen Regierung Ernst ist mit der Durchführung der Grundsätze, die im Schulgesetz ausgesprochen sind. Wir haben daran nie gezweifelt und erwähnen des Falles nur, weil es unseres Wissens der erste dieser Art in Hessen, der Anfang der Durchführung des Gesetzes, das eigentlich noch gar nicht in Wirksamkeit, — obgleich publicirt — ist. Wir sind ebenso überzeugt, daß diesem Falle bald noch mehr und eclatantere folgen werden. Frankreich. Aus Paris erhält die ״N. Fr. Pr." von ihrem Correspondenten eine ausführliche Beschreibung des dortigen Ra bbiner-Seminars, die interessant genug ist, um sie unseren Lesern wörtlich mitzutheilen. Der Correspondent sagt: Nachdem ich vor ungefähr einem Jahre in diesen Blättern das jüdisch-theologische Seminar in Breslau einer kurzen Besprechung unterzogen habe, komme ich heute gerne der privaten Aufforderung eines der für das Pester Seminar gewählten Profesforn nach, auch über das Pariser Seminar einige Mittheilungen der Oesfentlichkeit zu übergeben. Von praktischem Werthe dürften diese beiden Vorexempel umsomehr sein, als sie in vielen Punkten ganz entgegengesetzte Einrichtungen haben. Schon das Grundprincip, das Verhältniß der Schüler zur Anstalt, ist im Pariser Seminar diametral dem des Breslauer entgegengesetzt. Während das Breslauer Seminar in der That eher eine theologische Hochschule ist, die den wissenschaftlichen Apparat und die Vorträge für die Studirenden liefert, eine Verpflegung oder Versorgung der Zöglinge nicht übernimmt oder nicht übernehmen kann und die zerstreut in der Stadt wohnenden Seminaristen nicht überwacht oder nicht überwachen will, geht die Pariser Anstalt als Lehrerin, Verpflegerin und verantwortliche Aufseherin ihrer Zöglinge vor. Eine beschränkte, aber jetzt nach Annectirung der judenreichsten Provinz Frankreichs durch Deutschland nie erreichte Anzahl von jüdischen Zöglingen findet in dem vom Staate unterhaltenen Seminar vollständige Versorgung bis auf die an allen Staatsanstalten übliche Uniform. Durch fünf Jahre — so lange dauert die regelmäßige Studienzeit — wohnt, ißt und arbeitet der Seminarist aus Staatskosten in dem eigens zu diesem Zwecke erbauten Gebäude auf dem Boulvard Richard Lenoir. Man kennt die Centralverwaltung, die in allen Dingen in Frankreich herrscht: die jüdischen Behörden sind ebenso centralisirt wie alle anderen öffentlichen Maschinen. Das Central-Consistorium, mit dem Central-Rabbiner Jfidor an der Spitze, hat die Oberaufsicht über alle jüdischen Staatseinrichtungen, also auch über das Seminar. Diese Aufsicht wird in regelmäßiger, von warmem Interesse zeugender Weise geübt. Der Lehrkörper besteht aus drei Internen, Männern von wissenschastlicher Bedeutung wie Trenel und Wogue, die mit den Zöglingen an einem Tische effen, in einer Synagoge beten, unter einem Dache schlafen: der wechselseitige Verkehr ist ein liebevoller, dem vereinsamten Gefühle eines von der Welt abgesperrten jungen Gemüthes wohlthuender. Außer diesen Herren kommen mehrere Lehrer in die Anstalt Unterricht ertheilen, so Herr Redacteuv Cahen, der die französische Literatur und Beredtsamkeit unterrichtet, so der berühmte jüdische Wohlthäter Herr Albert Cohn, der, ohne Bezahlung dafür zu beanspruchen, deutsche Sprache, jüdische Geschichte und Arabisch vorträgt. Was nun die Hauptsache, den Lehrplan, betrifft, so muß dieser der Natur der Dinge gemäß anders beschaffen sein, als bei einer deutschen Anstalt: aber in den Verschiedenheiten vom Breslauer Seminar dürften sich Berührungspunkte mit den Bedürfnissen in Oesterreich-Ungarn finden. Die französischen Gymnasien oder Lyceen, wie sie heißen, sind dem sich dem jüdisch-theologischen Stande widmenden Jünglinge unzugänglich. Die meisten Zöglinge dieser Anstalten sind, wie ich vor einiger Zeit in diesen Blättern auseinandersetzte, sogenannte ganze Pensionäre, die ihre Verpflegung für Geist und Körper in der Anstatt genießen. Die Wenigen, die nur zum Unterrichte in die Anstalt kommen, sind Kinder reicher Eltern, die sich der Lyceenkost nicht fügen möchten. Die Kinder, welche der jüdischen Theologie gewidmet werden, sind fast immer recht arm, können daher das sehr kostspielige Externst nicht genießen: das Internat ist ihnen unmöglich, weil sie die in den Anstalten gereichte Kost nicht genießen dürfen. So kam es, daß bis vor wenigen Jahren die Zöglinge des Seminars bei ihrer Aufnahme Autodidakten sein mußten, eine sonst in Frankreich unerhörte Thatsache. Nun ist diesem Uebelstande durch Errichtung einer Vorschule zum Seminar, der Talmud-Thora-Schule, die zugleich Vorbereitungsschule für die der Alliance Jsr. Universelle gehörige Orientschule zur Heranbildung von Lehrern für den jüdischen Orient, abgeholfen. In dieser Talmud-Thora-Schule lernen die jungen Leute in jüdischen und allgemeinen Disciplinen das zum Eintritte in das Seminar Nothwendige. Im Seminar selbst stehen natürlich die der Heranbildung des Theologen und des Predigers gewidmeten Disciplinen im Vordergründe. Danebenher gehen, wie ich schon erwähnt habe, die nöthigen Fächer der Schönwissenschaft. Und ich zweifle z. B., ob es in Paris eine zweite Anstatt gibt, deren Zöglinge so gut Deutsch verstehen, wie die Zöglinge des jüdischen Seminars. Die hebräischen Lehrgegenstände sind im Wesentlichen: Bibel- Exegese, Talmud, rituelle Jurisdiction und hebräischer Styl. Der Umstand, daß Algier, als französische Provinz, seine Rabbiner an diesem Seminar ausbildet und aus demselben bezieht, macht den Vortrag von Gebieten nothwendig. die in den übrigen europäischen Rabbinerschulen aus natürlichen Gründen in den Hintergrund gestellt sind. In Algier haben die Juden wie die Araber in unterster Instanz ihre eigene Civilgesetzgebung. und der Rabbiner ist Civilrichter. Das jüdische Civilrecht muß also am Seminar mit großem Eifer betrieben werden. In Ungarn und Galizien gibt es gegenwärtig ebenfalls noch Gegenden, wo die Juden Geldstreitigkeiten unter einander lieber vor dem Rabbiner als vor dem Richterforum schlichten, doch sollte eine neue Anstalt nicht darauf Rücksicht nehmen. In den übrigen Theilen Frankreichs beschrankt sich die Thätigkeit des Rabbiners auf das Predigen und Vornehmen religiöser Amtshandlungen. Rituelle Schiedsfragen gehören zu den größten Seltenheiten. Natürlich wird an der Anstatt trotzdem das ganze weitverzweigte Gebiet des jüdischen Rituals studirt und vom Abiturienten die Kenntniß desselben verlangt. Nur wird hierin der^ umgekehrte Weg als in Breslau eingeschlagen. In der deutschen Schule wird ein Buch Talmud von der ersten bis zur letzten Seite vorgetragen, gelernt und discutirt. Alles, was in diesem Buche enthalten ist, mag es Historisches oder Rituelles betreffen, wird ohne Unterschied mündlich und oft auch schriftlich gründlich bearbeitet. Das so Gelernte wird dann nach den betreffenden Ritual-Codices wiederholt. Umgekehrt geht man in Paris vor. Die Ritual-Codices, welche nach Materien geordnet sind, werden zuerst in die Hand genommen. Der dort geordnete und für das Bedürfniß zurechtgelegte Stoff wird dann nach seinen Quellen im Talmud begründet, und dieses Werk wird nur als Belegstudium zu den Gesetzcodices herangezogen. Das