Jüdische Volkszeitung
- Journal
- Jüdische Volkszeitung
- Volume
- 1874
- Issue
- 25 (23.6.1874)
- Date
- 1874-06-23
- Page
- Seite 197 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Die Zahlen find aus Staatshandbüchern von 1832 und 1873 geschöpft; die neueste Zählung würde noch eclatantere Resultate liefern. ״Schwäb. Merkur". Stuttgart. Eine zweite Dienstprüfung für Rabbinats- Candidaten wurde in Stuttgart im Juni 1874 abgehalten und wurden dabei folgende Fragen gestellt: I. Exegese. a) Schriftlich: Jerem. c. 10 vergl. mit Jes. 44. b) Mündlich: Psalm 65. II. Einleitung in das Alte Testament. a) Schriftlich: 1) Wie verhält sich die Art und der Geist der Weissagung des Jesajah zu der des Jeremiah? 2) Inwieweit Moses die Autorschaft des Pentateuch zugeschrieben werden kann. b) Mündlich: Wann wurde der Kanon abgeschlossen und über die späteren Bücher und Schriften des alten Testaments. III. Dogmatik und Dogmengeschichte. a) Schriftlich: 1) Enthält das im Talmud aufbewahrte mündliche Gesetz nur die Erklärung des schriftlichen oder auch Erweiterungen und Modificationen desselben? 2) Ist der Glaube an die Unsterblichkeit der Seele biblisch und welche Epochen hatte dieses Dogma im Judenthum bis auf die neueste Zeit?! b) Mündlich: Heber das Dogma der Unkörperlichkeit Gottes bei Maimuni und seinen Gegnern; über das Verhältniß der Dogmen des Maimuni zu denen des Albo und über die Frage, ob es im Judenthum Dogmen gab. IV. Pädagogik und Didaktik. 1) Läßt sich die Unterscheidung zwischen Geist und Gemüthsbildung sachlich begründen und worauf ist im Religionsunterricht vornehmlich das Augenmerk zu richten? 2) Ist das Bestreben mancher Pädagogen der Neuzeit, den Unterricht in der biblischen Geschichte aus den untersten Classen zu entfernen, vom pädagogisch-didaktischen Gesichtspunkt gerechtfertigt? V. Talmud. a) Schriftlich: Traktat Jebamoth Fol. 43 b f. bis zur Mischnah. b) Mündlich: Traktat Megillah Fol. 25 b f. VI. Ritualgesetze. Schriftlich: 12. Schaboth. VII. Diverse praktische Aufgaben. | VIII. Homiletik, j Text: Pf. 18, 24. IX. Katichetik. Text: Ps. 50, 23. Akzeg, 16. Juni. Obwohl auf der einen Seite die kirchlichen Gegensätze sich schärfer zuspitzen, hat doch die Humanität schon solche Gewalt über die Gemüther gewonnen, daß auf der anderen Seite die confessionellen Unterschiede sich immer mehr abschleifen. Davon liefert Gabsheim, ein benachbartes kleines Bauerndorf, einen Beweis. Hier lebte seit mehreren Jahren eine arme israelitische Invaliden, von der Civilgcmeinde und ihren benachbarten Glaubensgenossen unterstützt und erhalten, da in dem Orte selbst nur noch Eine, nicht bemittelte jüdische Familie wohnt. Durch Vermittelung des hiesigen Armenvereins und dessen Beisteuer hat die Civilgemeinde GabZheim nunmehr die Hauptkosten im Betrage von 140 Gulden jährlich für die Aufnahme der armen Person in das jüdische Hospital und Jnvalidenhaus zu Worms übernommen, wohin dieselbe bereits in diesen Tagen verbracht worden ist. Aus Sücläeutfchkanä, 24. Mai.*) Das Verbot von der Milch- und Fleisch-Mischung hat diese Blätter neuerdings wieder beschäftigt. Wir waren um die wahre Deutung des mosaischen Verbots nicht verlegen. Jedenfalls ist die Uebersetzung richtig: ״Du sollst das Junge nicht kochen an der Milch seiner Mutter", d. h. so lange es an der Mutterbrust liegt und ihrer bedarf. So übersetzt auch der Talmud, und so deutet er auch das bezügliche Verbot von der Vogelmutter: ״so lange sie auf den Eiern oder Jungen liegt und liegen muß." Die betreffenden Gesetze, wozu auch noch andere einschlägige gehören, haben nicht blos einen Humanitären und sanitär-n Grund, sondern umfassendere religiöse Beziehungen. Sie wollen den Eingriff in die göttliche Weltordnung verhüten und die Störung der göttlichen Naturschöpsung untersagen. Man soll die Vogelmutter in ihrem Brutwerke und der nothwendigen Pflege ihrer Jungen nicht stören, weil Eier wie Junge sonst zu Grunde gehen. Auch soll man das Junge nicht vorzeitig von der Mutterbrust wegnehmen. Das Gesetz bestimmt an einer anderen Stelle, es sieben Tage da zu belassen. Ueberall, wo die Natur schaffend wirkt, ist Gottes Hand sichtbar; der Mensch hat in heiliger Scheu da zurückzutreten und nicht störend einzugreifen, bis das Werk vollendet ist, bis die Eier ausgebrütet und die Vögel flügge geworden sind, bis das junge Thier sich selbst seine Nahrung suchen oder doch auch anderweitige Nahrung zu sich nehmen kann, kurz — bis hier nicht mehr Mutterbrust und dort nicht mehr *) Ueber die Speiseverbote an sich bitten wir die Discussion zu schließen. Redactton. s