Jüdische Volkszeitung
- Journal
- Jüdische Volkszeitung
- Volume
- 1874
- Issue
- 22 (2.6.1874)
- Date
- 1874-06-02
- Page
- Seite 170 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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— 170 pelah, lag ebenfalls in der uralten Sitte, künstlich gemauerte oder von der Natur felsenfeste Todtenkammern,einzurichten. In Entbehrung solcher Felsenhöhlen, die das flache, gebirglose Land Egyptens nicht darbot, baute man Pyramiden als steinerne Höhlen und Grabgewölbe. Der Grund war, dadurch dem Leichnam eine dauernde Erhaltung für die später erwartete Rückkehr der Seele und Wiederbelebung des Leichnams zu sichern; einen gleichen Grund hatte ja auch d!e Einbalsamirung. Moses trat diesem materiellen Unsterblichkeitsglauben entgegen. Dagegen fanden ihn die Juden später, wenn auch in etwas modiflcirter Weise, bei den Persern wieder vor, und! von dort ist der Glaube an leibliche Auferstehung und Wiederj belebung der Todten ins Judenthum gedrungen, von dem j ihn auch das Christenthum übernommen hat. Das Bestreben! der Juden, alle Glieder und Theile des Leibes im Todesfälle zusammenzuhalten, Nichts davon zu trennen und zu zerstreuen, selbst die Blutstropfen in den Kleidern und Betten der Gestorbenen noch mit ins Grab zu geben, hat in diesem Auferstehungsglauben seinen vorzüglichsten Grund. Sogar die! dem Phocylides aus Milet, einem Zeitgenossen des Solon,! zugeschriebenen, aber einen jüdischen oder jüdisch-christlichen: Ursprung verrathenden Gnomen (v. 99—108) verbieten die j Zerstückelung der Leichen und empfehlen ein sorgfältiges Bej gräbniß — im Hinblick aus die Auferstehung. Dieser Gedanke j an die leibliche Auferstehung dürfte aber bei der Verbreni nungsfrage weder maßgebend noch bestimmend sein. Er ist I bei der Erörterung derselben auch nirgends hervorgehoben, sondern nur der sentimentale Standpunkt sestgehalten und diej traurige Empfindung darüber betont worden, mit der Ver-! brennung der Leichen die theuren Reste der Verstorbenen - plötzlich und vollständig vernichtet zu sehen. Aber dieser Stand-! punkt, obwohl eine Sache des Gefühls, die nicht mit rauher 1 Hand angetastet werden darf, beruht doch auf Täuschung.! Denn in Wahrheit findet bei der Verbrennung keine vollstänj dige Vernichtung statt, oder doch keine wesentlich andere, als! bei dem Zersetzungsproceß in der Erde, der zwar etwas länger; dauert, aber dieselben Folgen hat, nur widerlicher und we-! Niger ästhetisch in seinen Vorgängen und deren Entwickelung ist.. Durch die Möglichkeit, die reine Brennasche, welche j sämmtliche Reste des Verstorbenen enthält, zu sammeln, wird j das Andenken an die Todten auch noch kräftiger erhalten und! erneuert, als durch das Grab, welches oft die Reste nicht alle,!׳ vielleicht auch gar nicht birgt, die man darin vermuthet Menschenhände können sie heimlich entwendet haben, denn Leichendiebstähle kommen namentlich in großen Städten auch in unserer Zeit noch vor; oder wühlende Thiere, wie auch Grabes- Verschüttungen können sie vertragen haben. Wo das öffentliche Interesse es erheischt, schreibt das Staatswie jüdische Gesetz Uebertragung der Leichen vor, und wie oft findet man da gar nichts oder nur einige Gebeine; wer vermag da die Todtenasche von dem gewöhnlichen Staube der Erde zu sondern? Mit der Urne läßt sich auch die Einfügung eines Portraits oder einer Photographie des Verstorbenen verbinden und so die Erinnerung an denselben recht lebhaft machen. Eine solche Sitte dürfte vielleicht weniger als Neuerung erscheinen, wenn man daran denkt, daß schon bei den alten Arabern und Phöniziern Grabdenkmäler mit Abbildungen der Verstorbenen üblich waren, welche sie נפשות nannten — zur Hindeutung sowohl aus die ehemals lebende ״Person", wie abgeschiedene ״Seele". Denn Beides bezeichnet dies Wort. Dieselbe Benennung für Grabdenkmal kommt aber auch im alten ׳jüdischen Schriftthum vor, und von der Errichtung derselben ist sogar M. Schek. 2, 5 die Rede. Selbstverständlich kann hierbei von keiner Uebertretung des Verbots abgöttischen Bilderdienstes die Rede sein. Die projectirte Verbrennungsmethode setzt auch ein Versenken des Leichnams in die Erde voraus, so daß der ganze Vorgang dem Auge verborgen bleibt, und ebenso die Hinterbliebenen auch der Asche nicht ansichtig zu werde,: brauchen; ja es läßt sich mit dieser sogar eine förmliche Beisetzung vornehmen. Wir heben dies nicht hervor, um schon der Sache das Wort zu reden, sondern um vom religionsgesetzlichen und -gebräuchlichen Gesichtspunkte aus Alles in Erörterung zu ziehen, was dafür in Betracht kommt. Ursprünglich hatten auch die Griechen nicht die Sitte des Verbrennens, sondern des Begrabens. Nur den Indern scheint jene Sitte von Anfang an eigenthümlich gewesen Zu sein und hat sich bei ihnen bis in die jüngste Gegenwart erhalten. Von dort hat sie sich wohl nach Europa verbreitet. Die Inder verbinden damit ebenfalls eine eigenthümliche religiöse And-uung. Sie wollen nämlich durch den Feuertod ihrem Religionssysteme gemäß die irdische Existenz des Menschen vollständig anfheben, um in'das Nichts zurückzusinken und mit dem Weltganzen, dem schöpferischen Brahma, sich wieder zu vereinigen. Einen ähnlichen Zweck verfolgt auch der Tod im heiligen Ganges, den wohl die ärmere und niedere Menschenclasse suchte und wählte. Daß alsdann alle Werth- und Lieblingsgegenstände des Verstorbenen, sogar die Wittwen, mit verbrannt worden, geschah, weil dies alles im Leben mit ihm verbunden gewesen, sachlich zu ihm gehörte, und nach ortentalischer Anschauung auch das Weib keine gesonderte, selbstständige Existenz hatte, sondern leiblich und persönlich dem Manne eigen war. Was in unserer Zeit die Verbrennungsfrage angeregt hat, ist lediglich sanitätische Rücksicht. Wo diese an uns herantritt, kann und darf sich das Judenthum ihren Anordnungen nicht entziehen. Weder religionsgesetzliche Bestimmungen, noch individuelle Empfindungen haben da eine Berechtigung.