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Jüdische Volkszeitung · 1874-06-02 · 22 (2.6.1874) · p. [Seite]

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Journal
Jüdische Volkszeitung
Volume
1874
Issue
22 (2.6.1874)
Date
1874-06-02
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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Wochenschrift Jüdische Volkszeitung. iit f rctmtlc Left«kk«ngtv nehmen alle Postanstalten und Buchhandlungen an. Preis vierteljährlich 17J/3 Ngr. in Ermrindr nttit Schulz Innnuogr nitit Jbfon. 3״f«0u sind an die Verlagshandlung von -- Job. Friede. Hartknoch in Leipzig Herausgegeben von %* in Ingelheim, Preis der sgesp. Zeile 2 Ngr. bisher Herausgeber des ״Jsr. Lehrer" und des ״Synodalblatt". N0. 22. Leipzig, ben 2. Juni. 1874. 3 n & 0 11: Verbrennung der Leichen. - Me Sinaifrage. — Correspondenzen: Berlin, Aus Norddeutschland, Aus Rom. — Rundschau. — Feuilleton: Baron Frank der Kabbalist in Offenbach (Fortsetzung). — Anzeigen. Verbrennung üer Leieben. Die Verbrennung der Leichen ist bei uns zum Ueberfluffe zur Tagesfrage erhoben worden. Die Angelegenheit ist vorläufig nur ein Vorschlag Einzelner, unterliegt in theoretischer und praktischer Beziehung noch der Discussion und ist weder als Gesetz vorgeschrieben, noch zur Ausführung reif. Warum sollen wir da eilen, die Sache vor das Forum des Religionsgesetzes zu ziehen? Die Frage ist aber einmal gestellt, und Antwort und Begründung sind von verschiedenen Seiten verschieden gegeben worden. Es steht ohne Zweifel fest, daß weder das Begraben der Leichen religionsgesetzlich geboten, noch das Verbrennen religionsgesetzlich verboten ist; aber es steht auch ohne Zweifel fest, daß das Verbrennen der Leichen unter Israel nie üblich gewesen ist. Nur Ein Mal bei Saul (1. Samuel Ende) wird Solches gemeldet, aber sicherlich als.Ausnahme. Saul mit seinen Söhnen war im Kriege gegen die Philister gefallen; nach heidnischer Sitte waren die Leichen enthauptet und als Trophäen in der Heimath auf der Mauer ausgestellt worden. Nachdem die Israeliten die königlichen Leichen wieder entwendet, verbrannten sie dieselben und begruben die verkohlten Knochen. Man that dies entweder aus Rücksicht auf die Verstümmelung der Leichen, oder aus Furcht vor einer neuen Entwendung und Entehrung durch die Hand der Philister. Was sonst vom Verbrennen im biblischen und talmudischen Schriftthum vorkommt, bezieht sich nicht auf Leichen, sondern wohlriechende Gewürze, deren Anwendung zur Unterdrückung des Leichengeruchs allgemein war, weil dieser im tropischen Judäa auffälliger und gesundheitsschädlicher ist, als bei uns. Die Ansicht einzelner Archäologen, daß diese Verbrennung sich doch auf Leichen beziehe und die Gewürze zur Unterdrückung des Brandgeruchs angewandt worden seien, läßt sich entschieden widerlegen. Ebenso deutlich läßt sich Nachweisen, daß die Sitte der Räucherung von oder der Salbung mit wohlriechenden Specereien eine allgemeine und nicht blos der Könige und bevorzugter Stände gewesen ist. Amos 6, 10 heißt der Bestatter geradezu ״Verbrenner"; Ber. M. 8, 6 und Bez. 6, a ist von der Sitte als einer allgemeinen die Rede, und Ber. 53, a wird ausdrücklich erklärt, daß sie zur Unterdrückung des Leichengeruchs dienen solle; Sabb. M. 23, 5 wird die Anwendung der Specereien sogar am Sabbath gestattet, zum besten Beweise, daß diese Sitte aus dem angegebenen Grunde erforderlich und allgemein üblich war; ebenso spricht Ev. Joh. 19,30 dafür. Für Verbrennung der Leichen finden wir also im jüdischen Alterthum keinen Anhaltepunkt; dagegen kommt die Sitte des Begrabens schon früh vor und hat sich allgemein durch alle Zeiten erhalten. Die Sitte ist aber nicht blos jüdisch. Abraham, von dem ihre Anwendung berichtet wird, findet sie schon bei Cheütern, einem südpalästinensischen Volksurstamme. Selbst Familien-Erbbegräbnisse finden wir dort vor, wie die Erklärung Gen. 23, 6 zu erkennen gibt: ״Niemand wird dir seine Grabesstätte vorenthalten, um deine Tobten dort zu begraben." Daß Abraham ebenfalls eine gesonderte Familiengruft wünscht, darin lag nicht das Streben der Absonderung, sondern es war in der allgemeinen Volkssitte begründet. Daß er eine Höhle wünschte, die Höhle Mach-

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