Jüdische Volkszeitung
- Journal
- Jüdische Volkszeitung
- Volume
- 1874
- Issue
- 19 (12.5.1874)
- Date
- 1874-05-12
- Page
- Seite 148 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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148 — 148 u 1, if ,/ 1 J stimmungen, wohl im Gegensatz zu den Hausthieren, zusammengestellt.) Betrachten wir nun diese freisinnigen Geister aus alten abergläubischen Zeiten und vergleichen damit die Finsterlinge, die heutigen Zionswächter in Berlin, Würzburg, Mainz u. a. O., welche daselbst als Geistesverdunkler glänzen! Und dazu die frommen Schafe, die unter ihrem Krumm stabe weidend gehen! Hat man nicht selbst in der so freisinnig sich gerirenden Gemeinde zu Nürnberg den Dr. Stein aus Frankfurt verworfen. (אבן מאסו הבונים היתה לראש פנה) wurde dieser Stein, dieser wahrhafte Grund- und Eckstein eines entschieden fteisinnigen Judenthums, der zürnende Mahner der Charakter- und Geistesschwächlinge unserer vermittelnden Zeitgenossen, nicht deshalb in die Ecke geschoben von den Gründern der dortigen Gemeinde, weil er im ״Rothen Roß" alldort ein ״talmudisches" Speiseverbot übertreten haben soll?! Allein auch die ״Neumodischen" wollen von einem nüchternen ״Gemeindekutscher" *) gefahren sein, der sie recht sanft in den Himmel hineinspedirt; dafür wird er ja gut honorirt, und die Pasiagiere fühlen sich fyxfcei so recht unverantwortlich wohl hienieden bei allen ihren geheimen Sünden; denn sie leben immer in dem schönen Wahne: Unser Herr Kutscher wird uns schon den rechten Weg führen; er ist nüchtern und auf seiner Hut. Und dieser hat wiederum auch ״fromme Pferdchen", die ich Ihnen nicht mit Namen nennen will, es auch nicht würdig sind, der Nachwelt überliefert zu werden, und die er recht wacker zu leiten versteht an macchiavellischem Zügel — und die störrigen in der Freiheit dressirten Schulpferde läßt man hinterdreinlaufen. Sapienti sat! (Schluß folgt.) Krünn, 26. April. (Denkschrift über die Zustände der israelitischen Cultusgemeinden in Mähren.) Von den am 20. d. in Brünn unter dem Vorsitze des Abgeordneten Julius Gomperz tagenden Delegirten zur Verwaltung des mährisch-jüdischen Landesmassefonds wurde der Beschluß gefaßt, durch das Curatorium dieses Fonds dem Statt- Halter in Mähren eine Denkschrift überreichen zu lassen, in welcher ein Bild der dermaligen Zustände des israelitischen Gemeindewesens in Mähren entworfen, die Ursachen der auf diesem Gebiete obwaltenden Uebelstände dargelegt und die hohe Regierung ersucht wird, im Wege der Gesetzgebung Maßregeln zur Abstellung derselben zu ergreifen. *) Leider wahr! Ein sehr freisinniger und entschiedener älterer Rabbiner schrieb uns neulich über den Artikel Emil Lehmann's: ״Und doch zur Synode!": Die Neuesten wollen keinen Rabbinen, der מאכל טרפות! Das ist blos für die Gemeindeglieder! Gönnen sie es dem Rabbiner nicht? Oder fürchten sie Vertheuerung? Wir halten zu den klaren mosaischen Speiseverboten und zur Schechita! Aber was darüber hinausgeht, muß schwinden, auch für Lehrer und Rabbiner! Redaction. In diesem Promemoria wird der Zustand der israelitischen Gemeinden Mährens (von Brünn abgesehen) als ein höchst trauriger geschildert, als ein Zustand des Verfalls und Siechthums. Die Aeußerungen dieser bedauerlichen Erscheinung sind die immer mehr abnehmende Steuerkraft und die immer mehr zunehmende rentliche Herabgekommenheit der Gemeinden, die permanente Unmöglichkeit, das Gleichgewicht im Haushalte herzustellen, alles dies trotz der jährlichen wohlthätigen Aushilfe durch die Subventionen des Landesmasiefonds. So ist der Bestand selbst der größeren und größten Gemeinden — von den kleineren ganz zu schweigen — arg bedroht, und die neu entstehenden Gemeinwesen (Cultus-Genoffenschaften) genießen weder die ausgedehnten Corporationsrechte der alten, noch sind sie im Besitze der Institutionen für Cultus, Schule und Wohlthätigkeit wie die letzteren, so daß sie jene nicht ersetzen können. Die Ursachen dieser thatsächlichen Erscheinungen liegen vorzugsweise in dem Mangel einer gesetzlichen Organisation der israelitischen Glaubensgenossenschast Mährens — ein Mangel, durch ' dessen Abstellung manche der obwaltenden Uebelstände behoben werden könnten. Die im Jahre 1798 systemisirten 52 mährischen Judengemeinden hatten jede eine geschlossene Mitgliedschaft, die durch den eisemen Zwang des Gesetzes nicht vergrößert werden durfte, aber auch nicht der Verringerung ausgesetzt war. Mit der endlichen Aufhebung des mittelalterlichen Familiengesetzes unseligen Angedenkens, der Einführung der Freizügigkeit und Besitzfähigkeit, sowie überhaupt mit der politischen Gleichstellung der Juden im Jahre 1848 änderte sich dieses Verhältniß, indem nun, da die Mauern des Ghetto gefallen waren, die Juden ihre bisherigen Wohnorte verlassen, außer Landes ziehen oder innerhalb desselben in Orten sich ansiedeln durften, die dem industriellen oder Handelsbetriebe günstigere Vorbedingungen darboten. So sehen sich die Stammgemeinden ihrer steuerfähigsten Mitglieder allmählich beraubt, und während die Gemeindebedürfnisse dieselben geblieben waren, die alten Institute erhalten werden sollten, war die Zahl der hierzu Eontribuirenden immer mehr zusammengeschmolzen und die Er- Haltung der Gemeinden gefährdet. Es ftagt sich nun, in welcher Weise eine gesetzliche Regelung des israelitischen Gemeindewesens in Mähren versucht worden sei. Das nun folgende geschichtliche Resumo weist nach, daß seit der theresianischen ״General-Polizei-Proceß- und Communal-Ordnung für die Judenschaft der Markgraffchast Mähren" vom Jahre 1754, dem ״Anhänge" dazu vom Jahre 1763, sowie vielfachen Hof- und Gubernial-Decreten, die sämmtlich auf der Voraussetzung der bürgerlichen Sonderstellung der Juden beruhten und durch die Verfassung somit hinfällig