Jüdische Volkszeitung
- Journal
- Jüdische Volkszeitung
- Volume
- 1874
- Issue
- 18 (5.5.1874)
- Date
- 1874-05-05
- Page
- Seite 142 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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142 Blüthezeit der Bach-Thun'schen Herrschaft, aus Anlaß eines Memoires des damaligen Präsidenten des obersten Gerichts- Hofes, des verstorbenen Grafen Taaffe, des Vaters unseres jetzigen Tiroler Statthalters, den israelitischen Staatsbürgem der Erwerb von Grundeigenthum untersagt wurde, da ließen die Chefs des Hauses Rothschild zu London, Paris, Frankfurt, mit Zustimmung ihres Wiener Hauses, den damaligen Machthabern erklären, sie würden um keinen Preis an einem öfterreichischen Anlehen sich betheiligen, so lange die erwähnte gehässige Maßregel gegen ihre österreichischen Glaubensgenossen nicht zurückgenommen sei. In der That litt der österreichische Staatscredit Jahre lang unter der Abstinenz des Welthauses, dessen Beispiel von anderen großen und kleinen Banquiers israelitischen Glaubens, namentlich im Auslande, befolgt wurde. Wenn dies damals die alten Herren gegenüber einer Großmacht gethan, mit welcher ihre Häuser seit langen Jahren in gewinnreicher Geschäftsverbindung standen, dann sollten ihre Söhne und Nachfolger, sollten die sonstigen großen jüdischen Firmen in London, Paris, Amsterdam, Berlin, Frankfurt und Wien dasselbe Verfahren gegenüber dem kleinen Rumänien einzuschlagen nicht zu schwachmüthig sein, und nicht blos um Rumänien handelt es sich in diesem Falle. In unserem Abendblatte vom 1. April haben wir die Judenverfolgung in Serbien geschildert, auch diesem Lande gegenüber, das für seinen Eisenbahnbau demnächst an den öffentlichen Credit appelliren muß, wäre von der wirksamen Waffe der Credit-Entziehung, welche die reichen Glaubensgenossen der in diesen Ländern Mißhandelten in Händen halten, Gebrauch zu machen. Gehen die großen jüdischen Bankhäuser mit dem Beispiele voraus, verweigern sie einem Lande, einer Regierung, welche ihre Glaubensgenossen mit raffinirter Grausamkeit in Noth und Elend stürzte, jede Unterstützung, verschließen sie ihre Cassen und ihren Einfluß auf die Capitalmärkte Europas dem anleihebedürftigen Rumänien, so wird unzweifelhaft das Gros der verschiedenen Börsen um so mehr die Schuldverschreibungen der verfolgungssüchtigen Donaufürstenthümer zurückweisen. Alle Schriftstücke und Bemühungen der sogenannten ״israelitischen Allianzen" zu Paris und Wien, alle Demonstrationen der Londoner Anglo-Jewish-Association und des Berliner Comites für rumänische Judenangelegenheiten wiegen praktisch zusammen nicht so viel wie die in Bukarest — und auch in Belgrad — auftauchende Erkenntniß, daß die barbarische Intoleranz ihrer neulichen Maßnahmen den Donaustaaten-Regierungen die europäischen Geldmärkte versperren würde. Nur diese Erkenntniß wäre vermögend, die dortigen Gewalt- Haber zur Besinnung zu bringen, sie auf den Weg der Culturstaaten zu führen. Wir, und die liberale Partei in allen europäischen Staaten, treten überzeugungstreu ein, wo immer eine Religionsgesellschast bedrückt, Menschen ihres Glaubens wegen verfolgt werden. Um so berechtigter sind wir, in Betreff der rumänischen Angelegenheit den Bekennern des mosaischen Glaubens zuzurufen: ״Der Himmel hilft denen, die sich selber helfen!" Aunä^au. 36. Wien, 29. März. Das Diplom, durch welches der Wiener Gemeinderath dem Obercantor Sulzer die Verleihung des Bürgerrechtes kundgibt, wird vom Bürgermeister Dr. Felder überreicht werden. Das Diplom, kalligraphisch reich ausgestattet, ruht in einer Envelope aus rothem Sammt, die mit dem Stadtwappen geziert ist. Die Kapsel für das Stadtsiegel ist aus Bronce mit reicher Gravirung. Der Wortlaut des Diploms ist folgender: ״Der Gemeinderath der k. k. Reichshaupt- und Residenzstadt Wien fühlt sich verpflichtet, dem sehr geehrten Herrn Salomon Sulzer, Ritter des kaiserlich österreichischen Franz- Josephs-Ordens, Besitzer der großen goldenen Medaille für Kunst und Wissenschaft und Obercantor der israelitischen Cultusgemeinde zu Wien, a; 3 Anlaß der am 30. März d. I. stattflndenden Feier seines 70. Geburtstages ein Zeichen der besonderen Anerkennung seiner Verdienste zu verleihen. Salomon Sulzer, mit ausgezeichneten musikalischen Anlagen begabt, ist durch seine vorzüglichen Leistungen auf dem Gebiete der Musik, welche er einem der höchsten menschlichen Zwecke, der Verherrlichung des religiösen Cultus, widmet,׳ allgemein und besonders in der Künstlerwelt geachtet und geehrt. Seit dem Jahre 1826 bei der israelitischen Cultusgemeinde zu Wien als Obercantor thätig, hat derselbe als schaffender Künstler zur Erhebung des Geistes und des Gemüthes nicht wenig beigetragen; der eigenen künstlerischen Thätigkeit entsprang aber auch das Streben, den Keim echter Kunst in Anderen zu wecken und zu pflegen, und so hat Salomon Sulzer in uneigennützigster Weise eine große Anzahl armer Schüler in der Gesangskunst unterrichtet, die durch ihre Leistungen die ehrenvollen Beweise der Anerkennung ihres Meisters im Jnlande und im Auslande vermehrten. In Anbetracht dieses hervorragenden künstlerischen und Humanitären Wirkens findet sich der Gemeinderath in seiner Sitzung vom 19. Februar 1874 bestimmt, dem Herrn Salomon Sulzer das Bürgerrecht der Stadt Wien taxfrei zu verleihen." 37. Frankfurt a. M. (Goethe als Rechtsanwalt.) Dr. Kriegk hat kürzlich ein Buch: ״Deutsche Culturbilder aus dem achtzehnten Jahrhundert" herausgegeben, wozu er den Stoff größtentheils aus dem Archiv der Stadt Frankfurt a. M. geschöpft hat. Unter anderen schätzenswerthen culturgeschicht-