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Jüdische Volkszeitung · 1874-04-28 · 17 (28.4.1874) · p. Seite 132

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Journal
Jüdische Volkszeitung
Volume
1874
Issue
17 (28.4.1874)
Date
1874-04-28
Page
Seite 132 (sequence 4)
Language
German
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182 — len und unerlaubten Manoeuvres zu verhindern? Wir wissen, was wir von dem weitaus größten Theile der jüdischen Bewohner jenes Landes zu halten haben. Die edelsten und glaubhaftesten Männer aller Richtungen, die dort sich aufhielten, haben dies bezeugt. Wenn wir der Mißhandlungen L. A. Frank l's gedenken, der Gefahren, die er zu bestehen hatte, der Verleumdungen, die oie Organe derselben Partei gegen ihn ausi'treuten, die den ״edlen, gottbegnadeten Dichter" heute wegen einiger urbanen Briefe beschweifwedeln, so bäumt sich unser Herz in gerechtem Zorne auf gegen jenes unverj besserliche Geschlecht, gegen die Rotte fauler und nichtswürj feiger Müssiggqnger, die für sich ein Vorrecht beanspruchen! vor allen übrigen Armen aller Länder, vor allen nicht durch! eigene Schuld unglücklich Gewordenen. Diese Menschen, die unter sich in stetem Hader leben, der selbst in deutschen orthodoxen Organen schon ausgetragen wurde; wo die Bevorzugten — Rabbinen den Namen nach, ohne Amt und Würde, mithin ohne Beruf; Parnassim von allen Namen und Nationen, — die ärmere Classe unterdrücken und übervortheilen bei der! Vertheilung der ihnen anvertrauten Almosen; wo die türkischen j Behörden und die europäischen Consuls allmonatlich bei der! Chaluka von Anklägern nach Hunderten belästigt werden, die j ein unaufhörliches Chillul haschem machen — sollen sie nie j angehalten werden, ihr Leben der Arbeit, der Bildung, der j Selbstthätigkeit Zu widmen? Sollen sie es durchsetzen, daß! man nicht daran denken darf, ihnen zu einem würdigen Daj sein zu verhelfen? Soll sich das Erbübel verewigen? Man! wird uns von orthodoxer Seite entgegnen: Wir wenden uns blos an unsere Gesinnungsgenossen. Allein — abgesehen von der Unwahrheit und Widersinnigkeit dieser Argumentation: ist es nicht im Interesse einer Genossenschaft, die in ihrer Mitte so Vieles zu thun hätte, ihre Mittel zusammen zu halten und sich nicht jedem Hülfswerke in eigener Mitte durch die banale Ausrede zu entziehen: wir haben für Palästina zu sorgen? z Sollen jene nie veranlaßt werden, auf eigenen Füßen zu stehen? Wir sagen: Alles für die Culturbestrebungen, für unverschuldete Noth; keinen Pfennig für die Faulheit! Es ist an der Zeit, daß Alle, die es angeht und! die einigen Einfluß haben, daß die jüdische Presse, die Alliance; israelite universelle, der deutsch-jüdische Gemeindebund, die j Rabbinen und Vorsteher sich ins Mittel legen und Sorge! tragen, daß die Wohlthätigkeit in die rechten Bahnen gelenkt! werde; daß die Judenheit nicht durch egoistische Charlatanerie ausgesogen; daß denen geholfen werde, die wirklich Noth leiden, daß aber endlich auch dort für gründliche Abhülfe ein Anfang gemacht werde. Die Sache muß ein Ende haben. — Palästina und wandernde Polen sind im Stande, der Wohlthätigkeit die besten Säfte auszusaugen und die jüdischen Herzen für alles Weitere, was Noth thut, zu verhärten. Au» Ladern» im April. In der 34. Sitzung des deutschen Reichstags am 17. April wurde zu § 58 des Militärgesetzes bestimmt, und zwar auf Antrag des Abgeordneten Lasker, daß ״diejenigen Personen des Beurlaubtenstandes und der Ersatzreserve, welche ein geistliches Amt bekleiden, nicht zum Dienst mit der Waffe herangezogen werden sollen". Hiergegen wurden auf Antrag desselben Abgeordneten, wenn die Zeitungen recht berichten, die Worte ״oder seelsorgerisches" welche ursprünglich hinter ״geistliches" standen, gestrichen. Was soll das bedeuten? Nach unserem Bedünken und Wissen versteht man unter ״Geistlichen" in Preußen nur Religionsbeamte der christlichen Confessionen. Es wird wohl noch anderwärts in Deutschland eben so sein; ein ״seelsorgerisches Amt" haben aber auch die Rabbinen. Diese waren bislange in Folge anstrengender Bemühungen der bayrischen Rabbinen und insbesondere des seligen Dr. Loewy vom Militärdienste ganz so frei, wie die christlichen Geistlichen und diesen vollkommen gleichgestellt. Sollte nun, und zwar in Folge Antrags des jüdischen Abgeordneten vr. Lasker, diese Gleichstellung zum Nachtheil der Rabbinatscandidaten einseitig aufgehoben sein? Wir können das nicht glauben; wir wüßten nicht, mit welchen Worten wir eine solche Handlungsweise bezeichnen sollten. Wir wissen wohl, daß das Wort ״jüdischer Abgeordneter" nicht in dem Sinne aufzufassen ist, obwohl er oft so gebraucht wird, als habe Lasker die Interessen des Judenthums im Reichstag zu vertreten. Er ist Mitglied des deutschen Reichstags, von seinem Wahlkreise als Deutscher als Führer der national-liberalen Partei gewählt, ganz ohne Rücksicht auf seine Confession oder jüdische Abstammung. Wir würden es auch nicht geeignet finden, wenn sich Lasker als Repräsentant des Judenthums gerirte, wenn er sich einfallen lassen wollte, ״jüdische" Politik zu treiben, speciell jüdische Interessen zum Nachtheile der Angehörigen anderer Bekenntnisse vertreten zu wollen. Es ist kein Repräsentant des Judenthums, er soll und kann es nicht sein. Und offen gestanden, wir sind auch nicht einmal Freund der Examtion des geistlichen Standes und glauben, es würde dem durchaus nicht schaden und die Religion würde keinerlei Nachtheil verspüren, wenn dieser auch seiner Militärpflicht genügte, wie jeder andere Stand. In Bayern hat man sich in dieser Angelegenheit eben auch nur im prineipiellen Interesse, um der Gleichstellung willen bemüht. Aber wenn ein Abgeordneter, der selbst ein Jude ist, und der erst neuerdings erklärte, daß ihm die Angelegenheiten der Religion und der jüdischen Gemeinden nicht gleichgültig sind, seine Zugehörigkeit zum jüdischen Stamme so vergißt, daß er sogar gegen ein wohlerwordenes Recht, das uns unseren christlichen Mitbürgern gleichstellt, spricht und stimmt, wenn er in dieser Richtung einen Antrag einbringt, wenn er, der Jude, dahinwirkt, daß ein

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