Jüdische Volkszeitung
- Journal
- Jüdische Volkszeitung
- Volume
- 1874
- Issue
- 16 (21.4.1874)
- Date
- 1874-04-21
- Page
- Seite 123 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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123 Jiircheiiraifr Dr. 3lofcf von Maier. Ein Lebensbild. (Schluß.) Maier, den dieUeberzeugung durchdrang, daß Alles, was innerhalb Israels für seine sittlich-religiöse Erhebung geschehen könne, von einem verbesserten Jugendunterrichte bedingt sei, ging daher alsbald nach seiner im Jahre 1828 erfolgten Uebersiedelung nach Stuttgart*) an die Ausarbeitung mehrerer Religionsschriften *) Ueber die Uebersidelung nach Stuttgart geht der Nekrolog zu rasch weg. Er verschweigt die Beziehungen M.'s zur v. Kaulla'schen Familie. Der selige Commerzienrath Nathan Wolf v. Kaulla und dessen edle Gattin Lea geb. v. Kaulla nahmen Maier in ihr Haus auf. N. S. v. Kaulla war für M. ein wahrer Mäcen: er räumte ihm eine eigene Wohnung ein, stellte ihm seine reiche Bibliothek zur Verfügung und er wurde als Familrenglied betrachtet. Ihm und dem Hofrathe M. Pfeiffer verdankte er die höchsten Protectionen. Minister v. Schlager wurde sein Gönner. Mit Empfehlungen desselben kam er von Stuttgart aus nach Oberdorf im Ries, wo an die Stelle des verstorbenen Rabbiners ein neuer angestellt werden sollte. M. war zur Probepredigt berufen; aber als beim Sabbathgottesdienste die Unordnung beim Gebete zu sehr überhand nahm, mahnte er in einer energischen Apostrophe die Gemeinde zur Andacht und dieser Freimuth war Grund, daß ihm ein anderer Candidat vorgezogen wurde. — Im Jahre 1828 wurde das Gesetz über die bürgerlichen Verhältnisse der Israeliten in Württemberg in der Ständekammer berachen und hierbei hat M.'s Wissen bei den höchsten Regierungsbeamten wohlthätigen Einfluß auf deren Anschauungen über das Judenthum geübt. Es wurden in jener Zeit auch öfters Notablenversammlungen der Israeliten nach Stuttgart berufen, an denen auch Nt. sich betheiligte. Seine Ernennung zum theologischen Mitglieds der israelitischen Oberkirchenbehörde hatte er der Protection seiner Gönner Kaulla und Pfeiffer, die seinen Werth bald erkannten, zu verdanken. Die Errichtung der israelitischen Oberkirchenbehörde in Württemberg stand damals einzig in ihrer Art da; selbst das Consistorium in Paris hatte nicht die feste staatliche Eingliederung wie die israelitische Oberkirchenbehörde in Stuttgart. Sie ist zusammengesetzt aus: einem Regierungscommissar als Präsidenten, einem israelitischen Theologen, drei weitere Israeliten als ordentliche Beisitzer und einem rechtsverstündigen Secretär. Die ersten Oberkirchenvorsteher waren: S. L. Benedikt, N. W. v. Kaulla, Hofrath v. Pfeiffer: theologisches Mitglied, Maier und rechtsverständiger Secretär vr. Carl Weil, Regierungsrath, der einzige noch Lebende vom damaligen Collegium. Maier und Weil standen sich manchmal principiell gegenüber, M., Vernunftsmensch, Anbeter der reinen Kritik Kant's, Weil, gemüthlich, ließ sich mehr von der Opportunität leiten, geborener Diplomat, verstand er das Temporisiren vortrefflich. Aber diese persönlichen Gegensätze kamen der Sache zu gut und die Organisation des israelitischen Kirchenwesens in Württemberg ist das Werk dieser beiden Männer. Es würde den Rahmen eines Nekrologs überschreiten, wollte :: an hier die Stellung und Wirksamkeit der israelitischen Oberkirchenbehörde ausführlicher schildern. Doch könnte die Mittheilung in dem Nekrolog über die Thätigkeit M.'s in der Oberkirchenbehörde leicht zu der Vermuthung führen, als sei er in theologicis autonom und die Behörde octroirend vorgegangen: dem aber ist nicht so. Das Gesetz für die israelitischen Schulen des Landes, wie an die des israelitischen Spruch-, Gesang- und Lehrbuches, womit seine umfassende und erfolgreiche Thätigkeit für die Hebung des Religionsunterrichtes in den israelitischen Schulen Württembergs begann. Hatte er mit der Herausgabe des Spruchbuches sich die Aufgabe gestellt, die jüngeren Kinder der Volksschulen die wichtigsten religiösen Wahrheiten und sittlichen Vorschriften mit den Worten der Schriften selbst zu lehren, so sollte durch die des Lehrbuches der israelitischen Religion zum Gebrauche der Synagogen und israelitischen Schulen im Lande die reifere Jugend auf Grund der heil. Schrift mit dem Gesammtinhalt der israelitischen Religion, soweit diese für den Nichtgelehrten zu wissen nöthig ist, bekannt gemacht werden. Es umfaßt daher dieses sein Lehrbuch nicht nur die Gesammte Pflichtenlehre, sondern auch die vollständige Glaubenslehre, soweit sie sich für den populären Unterricht eignet, sowie den wesentlichsten Theil des Ceremonialgesetzes, soweit es noch Anwendung findet. Maier befleißigte sich bei Abfassung dieses Buches der möglichsten Uebereinstimmung des Lehrinhaltes desselben mit dem Worte und Geiste der Schrift, nur bei den Ritualgesetzen legte er die von der Synagoge anerkannte traditionelle Auslegung zu Grunde, weil nach seiner theologischen Ueberzeugung die Synagoge weder eine dogmatische noch moralische, sondern nur eine rituelle und!juridische Tradition anerkenne. j Mit seiner im December 1831 erfolgten provisorischen j Ernennung zum theologischen Mitgliede der israelitischen Oberj kirchenbehörde übte er einen wesentlichen Einfluß auf die Or-! ganisation des israelitischen Kirchenwesens des Landes. Als eine besonders segensvolle Frucht derselben ist die Einführung der deutschen Predigt in den öffentlichen Gottesdienst zu betrachten. Das Wort Gottes, welches bis dahin selten in einer der Gemeinde verständlichen Sprache und in wahrhaft erbauender Weise in den israelitischen Gotteshäusern verkündet wurde, ward nun in einer den Geist erleuchtenden und das! lautet: ״Für wichtigere religiöse Angelegenheiten werden der Oberj behörde jedesmal einzelne der im Königreiche angestellten Rabbinen von dem Ministerium mit Stimmrecht beigegeben." Sämmtliche Reformen in Synagoge und Schule, die Einführung der Lehrbücher u. s. w. wurden unter Mitberathung von vier Rabbinen der alten Schule und mit ihrer Gutheißung beschlossen und durchgeführt, j Ueber seine liturgischen Arbeiten hat er später selbst theilweise den! Stab gebrochen: besonders über ״das Gesangbuch", das aus dem! Trödel christlich rationalistischer Kirchenlieder zusammengestoppelt; war. Bei der Herausgabe der Stuttgarter Gebetordnung ist er zu! der Urquelle, zu den Psalmen, zurückgekehrt. Von der weiten Ver- . breitung seiner israelitischen Schulbücher schweigt der Nekrolog, und! doch ihaben sie den Weg bis tief hinein nach Ungarn und nach Amerika gefunden. In einem jüdischen Volksblatte darf solches . nicht unbeachtet bleiben.