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Jüdische Volkszeitung · 1874-03-31 · 13 (31.3.1874) · p. Seite 101

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Journal
Jüdische Volkszeitung
Volume
1874
Issue
13 (31.3.1874)
Date
1874-03-31
Page
Seite 101 (sequence 5)
Language
German
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101 Niemand außerhalb unseres Kreises wird diesen Grund ohne Lächeln anhören. Ja, das Lächeln ist noch das Günstigere- Weit nachtheiliger ist uns die Auffassung, welche in den Speisegesetzen ein gehässiges Fernbleibenwollen erblickt. In der That war doch auch ihr Ursprung, der für die damalige Zeit berechtigte, dem Untergang des kleinen Stammes durch Auflösung mit den heidnischen Nachbarvölkern abzuwehren. Nur durch strenge Absonderung war das damals zu ermöglichen. Heutzutage liegen die Verhältnisse ganz anders. Uns umgeben keine Heiden, uns droht keine sittliche Verderbniß, wir haben keine nationalen Sonderinteressen. Weiter! Der Rabbiner, der Lehrer ist auf Reisen. Welche Martyrien kleinlichster Art werden da erduldet! Gewiß! Es braucht kein junger Mann Epikuräer zu sein, wenn er im Hinblick auf diese Umstände, dem inneren Drange Prediger, Lehrer zu werden, Zügel anlegt, und einen anderen Beruf wählt, der ihn freier leben läßt. Man halte nicht ein: das sei ja Sorge jeder Einzelgemeinde, die könne ja ihren Rabbiner, ihren Lehrer dispensiren Die Wirksamkeit der Rabbiner und Lehrer geht über ihre Gemeinden hinaus, sie soll es wenigstens; so thatsächlich, so namentlich geistig. In dieser Hinsicht könnte nur eine Synode wirksame Abhülfe schaffen, freilich eine Laiensynode, eine Synode von Gemeindemitgliedern, nicht von Rabbinern. Erklärt eine ansehnliche Anzahl von Glaubensgenossen: wir erachten unsere Rabbiner und Religionslehrer an die Speisegesetze nicht für 'gebunden, wir wollen, daß sie solche weder lehren, noch befolgen: dann ist mindestens das Saatkörn dazu gelegt, daß man endlich in Jahrzehnten diese Speisegesetze allgemein dahin verweist, wo sie hingehören: in das Raritätenkabinet der Geschichte. Auch vom Standpunkte der Eltem wie der Schulen ist solch ein Beschluß nöthig. Denn so lange die Religionsschule etwas lehrt, was im Widerspruch steht zur häuslichen Praxis — so lange geräth sie in das Dilemma, entweder ihre, oder die älterliche Autorität zu untergraben. Darf dieser Grund freilich nicht übertrieben, nicht da angewendet werden, wo die häusliche Praxis in Conflict geräth mit Grundgesetzen unserer Religion, so können doch die Speiseverbote nach unseren heutigen Anschauungen zu diesen Grundgesetzen nicht zählen. Wie sehr und wie dringend wir aber auch in anderer Beziehung eine Synode brauchen, namentlich im Eherecht, davon ein Andermal. .. Emil Lehmann. 1 Corresponäenz. I Kriskov. im Dezember 1873. Es ist stets ein großes Ereigniß in einer Cultusgemeinde, wenn es heißt: ״Heute kommt der Lehrer zum Probevortrage in die SHule," und es wird davon abhängen, wie er besteht, d. h. ob er aufgenommen oder wieder gnädig, der Reisespesen verlustig, entlassen wird Der jüdische ״beschriebene" Lehrer erscheint in Wix und um ihn her die Großen des Reiches, setzt sich der Zug in Bewegung, dem Schulhause zu. Der Lehrer betritt das Lehrzimmer, übersieht mit banger Miene seine Legionen, denn die Schülerzahl ist, unbegreiflicher Weise für eine israelitische Schule sehr groß. Die Bänke sind gedrückt voll, die Zwischenräume besetzt, da Alles den neuen Lehrer vortragen hören will, um nachher sein Votum abgeben zu können. Hat doch jeder der Anwesenden ein ״Liebes" hier sitzen und jedem der Anwesenden muß der Ton, die Miene, die Haltung des Candidaten gefallen. Resignirt und im Schweiße seines Angesichts beginnt der Lehrer den Vortrag. Lautlose Stille! Kopfnicken, Räuspern, lächelnde glück- oder unglückverheißende Zwiegespräche, das sind die Variationen, die der gequälte und schwitzende Lehrer zu beobachten Gelegenheit hat. Manchmal ereignet sich wohl auch ein klei- | nes Intermezzo, wie es dem Schreiber dieser Zeilen geschehen, daß er von einem vermeinten Schüler auf seine aus dem Sprachfache gestellte Frage die Antwort erhielt: Bitte, Herr Lehrer, ich gehe nicht mehr in die Schule. Endlich, nach 2—3 Stunden Probevortrag setzt sich die Gemeinde zur Berathung, um pro oder ooutra dem mit Spannung verharrenden Lehrer zu verkünden. Nun sei es einmal erlaubt, zu untersuchen, aus welchen Elementen das hochpeinliche Gericht zusammengesetzt ist, das über Sein oder Nichtsein entscheidet. Da ist der löbl. Vorstand, dann Honorationen, welche Kinder in die Schule schicken werden, endlich zumeist auch der Herr Rabbiner der Gemeinde. Ohne die Ehre des löbl. Vorstandes und der Honorationen antasten zu wollen, kann doch constatirt werden, daß diese zumeist nicht entscheiden können, ob der Vortrag mehr oder weniger praktich sei. Wozu also der ganze Auftritt? Der Herr Rabbiner, der zumeist ein praktischer Lehrer ist, weiß sehr wohl, daß man aus dem ersten Vortrag kein Urtheil fällen kann und darf. Ein Lehrer, er kann noch so tüchtig in seinem Fache sein, kann sehr leicht in Anwesenheit so vieler Zuhörer bei ganz fremden Kindern befangen werden und sein Vortrag in's Stocken kommen, was seine Nichtanstel-

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