Jüdische Volkszeitung
- Journal
- Jüdische Volkszeitung
- Volume
- 1874
- Issue
- 7 (17.2.1874)
- Date
- 1874-02-17
- Page
- Seite 54 (sequence 6)
- Language
- German
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54 Die Schulinspectoren und Polizeibehörden haben auf Einhaltung der Ordnung zu sehen. Art. X. Jährlich sind Prüfungen in der israelitischen Religion, welchen sich auch die durch Hauslehrer Unterrichteten zu unterstellen haben, in Gegenwart der Schulinspectoren und Rabbiner vorzunehmen. Diese Bestimmungen haben bis zu einer anderweitigen Regelung der für sie maßgebenden Grundlagen Anspruch auf fortdauernde Geltung. Uebrigens ist bei dem Vollzüge darauf zu achten, daß jeder Grund zu einer Beschwerde wegen Beeinträchtigung der von der Verfassung gewährleisteten Gewissensfreiheit ferne gehalten werde. Es ist mithin die Vornahme der Prüfung aus der israelitischen Religionslehre in den Elementarwie Religionsschulen dem Rabbiner zu überlassen. Der mitanwesende, von der Regierung bestellte Schulinspector hat sich hieran nur insoweit zu betheiligen, als dies für eine gründliche Information über den Stand der Schule erforderlich und andererseits möglich ist, ohne selbst in das rein kirchliche Gebiet einzugreifen. Derselbe hat demnach sein Augenmerk zunächst auf jene Punkte zu richten, welche, wie z. B. die Lehrmethode des Lehrers im Allgemeinen, die Einhaltung des Lehrplanes, die Handhabung der Schulzucht, die Befolgung der hygienschen Vorschriften u. s. w. vom Standpunkte der Schulaufsicht in Betracht kommen und auch bei jeder Prüfung in den Kreis der Controls gezogen werden können, ohne daß hierbei an sich ein Eingehen auf den sachlichen Theil des Prüfungsgegenstandes nothwendig erscheint. Hiernach ist von der königl. Regierung, Kammer des Innern, an die Schulbehörden und Rabbinate das Weitere zu verfügen. München, 10. Dec. 1873. Auf Seiner Königlichen Majestät Allerhöchsten Befehl. Dr. von Lutz. An Durch den Minister die k. Regierung, Kammer der General-Secretär Minides Innern, von Untersterial-Rath franken und Aschaffenburg. von Bezold. Die Vornahme der Prüfungen an den israelitischen Schulen betreffend. Notiz. Der katholische Professor Bickell in Münster (Westfalen) hat eine Broschüre geschrieben: ״Messe und Pafsa" (Mainz, Kirchheim), um uns der Uebereinstimmung des Meß-Rituals mit dem Rituale des Peßach-Abends (Seder, Hagada), dem für den katholischen Gottesdienst auch noch einige Theile aus dem Gebetcultus des synagogalen Gotttesdienstes beigegeben seien, die Einführung der Messe durch Urchristenthum und \ Apostel zu erweisen. Bekanntlich wird nämlich christlicherseitL.^ innerhalb und außerhalb des Katholicismus dieser frühe Ursprung der Messe und deren priesterlicher Charakter und sacramentale Opferbedeutung nach dem Ur- und Vorbilde des < jüdischen Tempelopfers vielfach geleugnet. Bickell verräth viele Bekanntschaft mit dem jüdischen Alterthum, obwohl er auch von falschen und ungenauen Anschauungen nicht frei ist; aber sein Beweis ist nicht gelungen. Am wenigsten sind die Be- Ziehungen des Meßopfers als solchen zu Jesus erwiesen; ebensowenig ist aus der Uebereinstimmung mit der Peßach- Hagada und dem synagogalen Gebetcultus der Charakter der Messe als eines priesterlichen und materiellen Opferdienstes zu erweisen, da ein solcher dem Peßach-Ritual wie dem synagogalen Gebetgottesdienste fremd ist. Uns ist zwar dieser ganze Streit gleichgültig, aber wir nehmen Notiz davon, um auch aus dieser Verwandtschaft der Messe mit jüdischen Ritualien aufs Neue zu erkennen, daß das Urchristenthum sich auf jüdischem Boden bewegt, und selbst da, wo die spätere Kirche sich schon mit stelbstständigem cultuellen Charakter ausgebildet hatte, diese der Anlehnungen an die jüdische Urquelle nicht entrathen konnte. Aus den Berichten der Evangelisten geht nur so viel hervor, daß Jesus, der am Peßachabende bei der Sederfeier die Worte sprach, welche zur Stiftung der Messe Veranlassung gegeben haben, dieselben nur im Vorgefühle k seiner letzten Stunde gesprochen hat, welche er bei der politischen Lage seines Volkes und Landes und den fortgesetzten Verfolgungen, denen er wie jeder Volksführer damals ausgesetzt war, herannahen sah. Er hat sie wohl vor der Mahlzeit gesprochen, wo der Vortrag der Gesänge und Gebete unter- Krochen und die Unterhaltung freigegeben war, indem er an den Trunk rothen Weins (das Blut des Traubenstocks), den, wie er sagte, bei dieser Feier er jetzt vielleicht zum letzten Male mit den Jüngern trinke, und an das Brod (Mazah), welches in solcher Weise er vielleicht zum letzten Male jetzt mit ihnen genieße, die Mahnung knüpfte, diesen Wein und dieses Brod bei zukünftiger Peßachfeier in Erinnerung an ihn zu trinken und zu genießen, den Wein in Erinnerung an sein Blut, welches er für sie und ihre gemeinsame Sache vergieße, und das Brod in Erinnerung an seinen Leib, den er in Hingebung und Aufopferung dafür brechen lasse. . An die Einsetzung einer kirchlichen Feier, an ein priesterliches Opfer, an einen Tod zur Sündenvergebung, an eine sacramentale Communions- und Abendmahlsfeier ist von Jesus nicht gedacht worden. Wie übrigens die Berichte der Evangelisten nicht übereinstimmen, so sind auch die Erklärungen und Vermuthungen Bickell's vielfach verworren. ״Kelch und Brod", die charakreristischen Bestandtheile des Abendmahls