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Jüdische Volkszeitung · 1874-02-03 · 5 (3.2.1874) · p. Seite 35

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Journal
Jüdische Volkszeitung
Volume
1874
Issue
5 (3.2.1874)
Date
1874-02-03
Page
Seite 35 (sequence 3)
Language
German
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35 — Nach dem bisherigen Usus werden am Sabbath ein Drittel des jeweiligen Wochenabschnittes (ס1רה) bei dem Morgen-, und zwei Drittel desselben bei dem Nachmittagsgottesdienste verlesen. Dieser Einrichtung steht das erhebliche Bedenken entgegen, daß notorisch in allen Synagogen der sabbathliche Nachmittagsgottesdienst von verhältnißmäßig sehr Wenigen besucht wird. Die Commission schlägt daher vor: den dreijährigen Cyclus einzuführen, und zwar denjenigen, welcher schon seit längerer Zeit in der Synagoge zu Stuttgart besteht und dem gemäß jede Sidrah in drei Abschnitte getheilt wird, so daß, innerhalb dreier Jahre regelmäßig abwechselnd, je ein Abschnitt der für den betreffenden Sabbath herkömmlich bestimmten Sidrah an demselben zur Verlesung kommt. Ein dreijähriger Cyclus überhaupt ist bekanntlich schon längst in vielen Gemeinden zur Geltung gebracht. Die Com- Mission glaubt aber der Dreitheilung in der von ihr vorgeschlagenen Art den Vorzug geben zu sollen, weil durch diesen, der kalendermäßigen Sidrahvertheilung entsprechenden Modus die Uebereinstimmung zwischen den verschiedenen Gemeinde- Synagogen nach wie vor erhalten bleibt. Ferner empfiehlt die Commission: bei der Vorlesung aus der Thora (und ebenso aus dem Buche Esther an Purim) die bisherige Modulation (״Trop") zu beseitigen. Die Vorlesung soll in einfacher und würdiger Weise geschehen. In den für die Festtage zur Vorlesung bestimmten Thoraabschnitten find nur hier und da Kürzungen vorzunehmen. Wesentlicher sind die Aenderungen bezüglich der Zusatzstücke (קריאה למפטיר), und zwar nicht nur für die Festtage, sondern auch für die Sabbathe des Neumondes und des Weihefestes (שבת ראש חדש ושבת הנכה), insofern künftighin nicht sowohl auf das Opferwesen als wie vielmehr auf die Tagesfeier bezügliche Verse zur Verlesung kommen sollen. — Die Anlage B. enthält die bezüglichen Vorschläge. Hinsichtlich der Prophetenabschnitte (הפשרות) ist zu bemerken, daß manche der bisher üblichen, ihres Inhaltes wegen, gar nicht, und andere auch nur auszugsweise in deutscher Sprache verlesen werden können, während hierzu verschiedene Abschnitte aus den Hagiographen und namentlich aus den Büchern Jjob und Koheleth sehr geeignet erscheinen. Die Commission empfiehlt daher: die Haftharoth nur für die Festtage nach den in der Anlage B. enthaltenen Aufzeichnungen zu fixiren, im Uebrigen aber der freien Wahl des jeweilig functionirenden Rabbiners zu überlassen, von welchem vor Beginn des Vortrages der zu verlesende Abschnitt bezeichnet werden soll. Die fixirten Haftaroth find in dem Gebetbuche nur in deutscher Sprache abzudrucken, da sie nur in dieser verlesen werden. Für die gottesdienstlichen Einrichtungen werden folgende Aenderungen vorgeschlagen: 1) Die Einführung der Leidtragenden (אבלים) in die Synagoge bei dem Gottesdienst am Freitag Abend soll nicht wie bisher durch Rabbiner und Vorbeter, sondern durch Ersteren allein geschehen. Die Plätze für die Leidtragenden sind in den mittleren Bankreihen zu reserviren. 2) Beim Auftusen zur Thora soll kein Kastenunterschied mehr stattfinden, mithin weder einem Cohen noch einem Lewi ein Vorzug gegeben, ein solcher vielmehr gleich allen Anderen nur mit der entsprechenden Ordnungszahl (... ראשון, שני, שלישי) aufgerufen werden. Zur Vermeidung von Zögerungen soll ferner beim Aufrufen des Ersten sogleich auch der Zweite, und ebenso fernerhin immer der Nächstfolgende schon beim Auftusen des Vordermannes, auf das zur Thora- Vorlesung bestimmte Podium treten. 3) Bei der sabbathlichen Thoravorlesung ist die Siebenzahl (שבעה קרואים) in der Regel genau einzuhalten, und zwar mit Einschluß des Maftir (מפטיר), so daß beim Aufrufen des Letzteren nicht etwa bereits vorgelesene Verse wiederholt werden. Eine Ueberschreitung der Siebenzahl soll nur wenn Ausnahmen geboten erscheinen, stattfinden. 4) Bei Einsegnungen sollen die Einzusegnenden nur mit den Vor- und Familiennamen, welchen sie im bürgerlichen Leben führen, genannt werden. 5) Eine Auszeichnung der vier Sabbathe, Schekalim, Sachor, Parah und Hachodesch ,(שקלים, וכור, פרה החדש) durch Ausheben zweier Thorarollen und Vorlesung besonderer Abschnitte findet nicht mehr statt. 6) Die Predigt am Vorabend des Neujahsfestes (ראש השנה) fällt weg. An die Stelle derselben tritt ein freies deutsches Gebet, welches vom Rabbiner auf der Kanzel gesprochen wird. 7) Die Mitwirkung der Cohanim beim Segenspruche (דוכן) soll, wie dies bereits für die anderen Festtage durch Gemeinde-Beschluß angeordnet ist, auch am Neujahrs- und Versöhnungstage wegfallen und der Segenspruch (יברכך) nur von Vorbeter und Chor in gehobener Weise vorgetragen werden. 8) Zwischen dem Mußaf- und Minchah-Gottesdienste am Versöhnungstage soll eine Pause von 30—40 1 w ג

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