Jüdische Volkszeitung
- Journal
- Jüdische Volkszeitung
- Volume
- 1874
- Issue
- 4 (27.1.1874)
- Date
- 1874-01-27
- Page
- Seite 29 (sequence 5)
- Language
- German
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29 -as weltliche Wahlgeschäst. Darum war auch die Antwort des Reichskanzlers rein casuistisch, und der Spott gefiel, dafür Bismarck den Titel Rabbi beizulegen. Die Klage darüber, daß man den jüdischen Sabbath nicht in gleicher Weise berückfichtigt hatte, wie den christlichen Sonntag, wäre gerechtfertigt gewesen, zumal jeder Wochentag für die Wahl geeigneter gewesen wäre, als der Samstag, wo viele Arbeiter wegen der Löhnung zurückgehalten waren, zur Urne zu gehen. Da hätte Bismarck Rede stehen müssen und nicht entschlüpfen können. Denn die Pflicht zur Rücksichtsnahme hat er in seiner Antwort anerkannt; sonst hätte er anders antworten müssen, als mit Erklärungen über die Möglichkeit, trotz Sabbats das Verbot des Schreibens nicht zu übertreten. Auch wir haben das Schreiben für den vorliegenden geschäftlichen Zweck nicht für erlaubt gehalten; wir gingen aber weiter und erklärten die Betheiligung' am Wahlgeschäste für eine Entweihung des Sabbaths. Wir gingen deshalb auch erst nach Sabbath- Ausgang zur Wahlurne. Wir begreifen hiernach wiederum aufs Neue, wie nöthig es ist, daß unsere Zeit aus dem Jndifferentismus erwache, um nicht das Judenthum seiner religiösen und gottesdienstlichen, wie politischen und socialen Beziehung nach der Orthodoxie zu überliefern. Wir erkennen, wie heute schon dieselbe sich der Herrschaft darüber bemächtigt, denn von anderer Seite hat sich keine Hand geregt, um wegen der Bestimmung des Wahltags auf Sabbath das Recht der Juden zu retten. Durch unsere Unthätigkeit hat die Orthodoxie eine Stellung gewonnen, aus der sie schwer wieder zu vertreiben sein wird. Sie macht heute schon durch den Kampf gegen die preußischen Maigesetze in Betreff des Austritts aus der Kirche den Reformgemeinden ihre Behauptung für die Zukunft schwer. Gar bald werden wir nur noch orthodoxe Gemeinden, orthodoxe Rabbiner und Lehrer und solche Schulen und Cultuseinrichtungen finden, ja gar keine oder nur orthodoxe Juden. Darum erwachet aus dem Jndifferentismus. Sorget für Eure Reform- Rabbiner und -Lehrer, sorget für die Schulen, auf denen sie gebildet werden; sorget für die Möglichkeit einer reformfreundlichen Presse und Literatur. (Wir halten die Rigorösität in Bezug auf die Sabbathwahl doch für etwas weitgeholt. Daß die Arbeiter nicht in ihrem Wahlrecht gestört wurden, möchte durch die Wahlresultate zu erweisen sein, die allüberall eine so eminente Minorität für die Socialdemokratie Nachweisen, daß es zum Nachdenken auffordert. Jsts wirklich eine Entweihung des Sabbaths, wenn man einen gedruckten oder geschriebenen Zettel dem Wahlcommissar überreicht? Ist die Wahl nicht Pflicht des Staatsbürgers, die selbst ein etwa bestehendes (Schulchan Aruch) gesetzliches Hinderniß weitaus überragt? Wir haben darum den lächerlichen Schritt Rabbi Bamberger's ganz unberücksichtigt gelassen, weil dieser Mann es wirklich ernst meint! Daß in Bismarck's Antwort eines seiner ״geflügelten Worte" im Hintergründe lauert, ist sicher; und ein Frankfurter Witzblatt nennt ihn darum mit Recht ״Rabbi Bismarck". — Redaction.) Hu8 SüddentMtfancl, 17. Januar. Hirsch's Schrift gegen Makower (das Princip der Gewissensfreiheit) habe ich gelesen. Ich rühme die Ruhe und den Anstand, womit H. zum Unterschiede von Lehmann (Mainz) seine oppositionellen Ansichten vorträgt; Klarheit herrscht aber weder im Inhalte noch in der Form. H. ist in vielfachen Täuschungen befangen, und die Diction ist schwerfällig, wie Alles, was H. schreibt. Es ist, wie wenn es H. Mühe kostet, Andere zu überzeugen, weil er selbst nicht überzeugt ist. Es mag ihm Ernst sein um die Sache, aber es wird ihm schwer, sie vor dem denkenden Verstände zu rechtfertigen. H. hebt hervor, daß die Lasker'sche Resolution nach der Rede des Cultusministers gefaßt worden sei und schließt daraus sowohl, daß zwischen den Abgeordneten und der Regierung Einverständniß herrsche, wie daß die Resolution des Hauses nunmehr für die Regierung Gesetz sei, wovon nicht mehr abgegangen werden könne. Beides ist irrig, wenigstens nach den Regeln des deutschen Parlament«- rismus. H. eifert ferner gegen die Zwangsgemeinde. Vom idealen Standpunkte hat er Recht, aber in Rücksicht auf die factischen Zustände gewiß nicht. Sowohl in den alten jüdischen Gemeinden herrschte Zwang, da die Widerspenstigen und Renitenten in den Bann gethan wurden, wie in den neuen orthodoxen Gemeinden durch die Ausschließung von der Berechtigung an den Mitzwoth und Gemeindeinstitutionen. Ein freiwilliger Anschluß an die passende Gemeinde ist wohl nur da berechtigt und zulässig, wo mehrere Gemeinden an demselben Orte bestehen. Da aber die Gemeinde zur Erhaltung ihrer Institutionen, deren wiederum auch der Einzelne nicht entbehren kann, der Mitglieder und ihrer Geldbeiträge bedarf, so ist der Zwang erforderlich, aber nicht drückend. Zwang, man doch sogar ehedem, auch noch nach dem Ausspruch des Schulchan Aruch, den Vater bei der Weigerung, seinen Sohn beschneiden zu lassen. Auch ist nach dem Schulchan Aruch der Zwang zu den Beitrügen für Schule, Synagoge und Arme gerechtfertigt. Ja, man übte diesen Zwang nicht blos gegen Einzelne, sondern ganze Gemeinden, so daß diese als Gesammtheit selbst nicht einmal in ihren religiösen Bewegungen frei waren. Und da eifert die Orthodoxie gegen das, was keine Neuerung in Israel ist? Auch der Staat kann diesen Zwang nicht entbehren; so für die Schule, wie für die Religion. Ist ihm der Schulunterricht Bedürfniß für seine Bürger, so kann er die Betheiligung daran nicht dem Belieben der Einzelnen überlassen; und ebensowenig, wenn ihm Religionsunterricht und religiöse Erziehung dafür Bedürfniß sind. Und daß dieses Bedürfniß vorhanden ist, wird doch Hr. Hirsch nicht leugnen