Jüdische Volkszeitung
- Journal
- Jüdische Volkszeitung
- Volume
- 1874
- Issue
- 3 (20.1.1874)
- Date
- 1874-01-20
- Page
- Seite 22 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/9588641-9578923-9578947--504-9578953- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
22 öffentlichung mir im Interesse der Sache und im Interesse Ihres Blattes sehr lieb wäre: Die Erfindung der Rindertalgbutter, vor deren Gebrauche übrigens nicht nur die Orthodoxie warnte, sondern auch manche nicht orthodoxe Rabbiner, wie unter anderen meine Wenigkeit, gibt dem Herrn Correspondenten Anlaß zu sehr eigenthümlichen Fragen: ״Sind denn Milch resp. Butter so heterogen mit dem Fleische? Wird nicht die Butter aus der Milch und diese aus dem Blute und Fleische gewonnen? Beweist nicht diese Erfindung, daß alle diese Gegenstände homogener Natur sind? rc. rc. Der Herr Correspondent versichert zwar, nicht zu denen zu gehören, welche über derartige Gesetze leichtfertig den Stab brechen, allein es will mir doch scheinen, als sei es ihm gleichgültig, wenn Andere leichtfertig den Stab darüber brechen und die Beobachtung derselben für unwesentlich oder gar für abgeschmackt halten. Denn man kann sich keine trivialeren und mehr abgedroscheneren Phrasen denken als die von ihm aufgeworfenen Fragen. Kommt es denn bei den Speisegesetzen auf den chemischen Gehalt der einzelnen Speisen an? Weiß denn der Herr Correspondent nicht, daß, von der Rindertalgbutter abgesehen, es viele andere verbotene Nahrungsmittel gibt, die sich im Geschmack und in der chemischen Zusammensetzung ihrer Bestandtheile von den erlaubten nur äußerst wenig oder gar nicht unterscheiden, und daß der Talmud schon mehrere derselben anführt, um zu beweisen, daß die jüdische Religion Ersatz für manches Verbotene gegeben hat? Es weiß ja jede Hausfrau, daß sie viele Speisen eben so gut mit Butter wie mit Fett zubereiten kann, daß daher Butter und Fett ziemlich ״homogener Natur" sind. Man gewinnt bekanntlich aus Obst und Kartoffeln eben so gut Spiritus wie aus Korn; und doch hat noch keinem denkenden Kopfe der Umstand ״zu denken gegeben", daß man am Peßach den auf die eine Art zubereiteten Spiritus genießen dürfe, und den auf die andere Art gewonnenen nicht. Das jüdische Ceremonialgesetz hat es in den meisten Fällen nicht auf das Verbot dieses oder jenes chemischen Bestandtheiles abgesehen, sondern hat den ethischen Zweck im Sinne, den Menschen zur Enthaltsamkeit zu erziehen, ihm den Lebensgenuß zwar nicht zu verkümmern, wohl aber seine Begehrlichkeit einzuschränken. Er soll sich von Jugend auf daran gewöhnen, ohne Bedauern auf manchen Genuß Verzicht leisten zu können, damit er später vor sinnlichen Ausschreitungen bewahrt bleibe. Die Erfahrung der neuesten Zeit hat auch der jüdischen Religion Recht gegeben; es sei fern von mir, den das Ceremonialgesetz nicht Beobachtenden Mangel an Selbstbeherrschung oder gar Neigung zu unsittlichen Ausschweifungen vorzuwerfen, aber es läßt sich doch nicht leugnen, daß die in früheren Zeiten streng geübte Enthaltsamkeit auf dem Gebiete des Essens und Trirckens auch in sittlicher Beziehung gute Früchte getragen hat, und daß hinwiederum gleichzeitig mit der Uebertretung der Speisegesetze eine größere Entsittlichung der Jugend stattgefunden hat. Sollte hier nicht ein Zusammenhang bestehen? Ich glaube, diese Thatsache gibt eher zu denken, als Dk Erfindung der Rindertalgbutter. — Wenn der Herr Correspondent schließlich die Frage aufwirft: worin hat das Verbot, Fleisch mit Milch zu genießen, seine Entstehung, seinen Grund? so ist meiner Meinung nach die Antwort nicht gar schwierig. Selbst diejenigen, welche den Humanitären Grund als einzige Veranlassung dieses Verbotes bezeichnen, müssen zugeben, daß das Wörtchen ונדי, das bei dem dreimal in der Thora ausgesprochenen Verbote vorkommt, auffallend ist, und daß man das Verbot auch auf das Kochen eines Kalbes in der Muttermilch ausdehnen muß rc. Außerdem wird in der Thora der Ausdruck גדי, von diesen drei Stellen abgesehen, stets in der Verbindung mit עוים oder העוים gebraucht, und diese Abweichung gab daher schon in den frühesten Zeiten Anlaß, das Wort גדי als allgemeinen Begriff für בהמה טהורה aufzufassen und das biblische Verbot derartig zu erklären, daß es unerlaubt sei, das Fleisch eines geschlachteten Thieres in der von lebenden Thieren derselben Gattung (d. h. von reinen Hausthieren, im Gegensatz zu Wild rc.) gewonnenen Milch zu kochen und zu genießen. Fleisch in der von einem bereits geschlachteten Thiere gewonnener; Milch zu kochen, gilt bekanntlich nicht als biblisches Verbot. Der Zweck dieses Verbotes ist denn wiederum der, die Begehrlichkeit einzuschränken: Milch, das Produkt eines lebendigen Thieres, ist dir erlaubt, Fleisch, das vom todten Thiere genommen wird, ebenfalls, beide Bestandtheile zusammen zu kochen hingegen nicht. Warum man gerade in dieser Weise die Begehrlichkeit eingeschränkt hat, ist eine müßige und zwecklose Frage; es kommt eben nur auf den ethischen Zweck an, zu dessen Erreichung oftmals an sich kleinliche und unbedeutende Momente benutzt werden. Wer daher mit rnir darin übereinstimmt, daß das Ceremonialgesetz auch heute noch seinen Werth hat, und daß die gewissenhafte Beobachtung desselben von Seiten der großen Masse der jüdischen Bevölkerung auch in sittlicher Beziehung eine größere Enthaltsamkeit hervorbringen würde, der hüte sich, durch solche irrelevente Fragen, wie der Herr Correspondent sie aufwirft, die Achtung vor den Ceremonialgesetzen zu untergraben. Kunä^au. 9. Vom Rhein, 28. Dec. Der Vorsteher der Synagoge zu Linnich stand vor einigen Tagen vor den Schranken des Aachener Zuchtpolizei-Gerichts, um sich wegen Vergehens gegen § 1 in Verbindung mit § 4 des Gesetzes ״über die Grenzen des Rechts zum Gebrauche kirchlicher Straf- und Zuchtmittel" vom 13. Mai 1873 zu verantworten. 3)er